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Mehrbedarf der Clearingstelle (Beratungsstelle für Migrant*innen)


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22719

Erläuterungen:

Seit 2012 erhält der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. für die Clearingstelle für Migrant*innen (Beratungsstelle) einen jährlichen Zuschuss zu Personalkosten im Umfang einer halben Stelle.

Der Zuschuss betrug im Jahr 2012 jährlich 37.590,00 Euro und wurde aufgrund von Tariferhöhungen bis zum Jahr 2015 kontinuierlich bis auf 39.492,99 Euro erhöht.

Aufgrund eines Personalwechsels ab 01.01.2016 entstanden ab diesem Zeitpunkt geringere Personalkosten. Zuletzt wurde im Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von 36.792,89 Euro gewährt.

Ab dem 01.01.2021 ist ein erneuter Personalwechsel vorgesehen. Wegen der gebotenen fachlichen Voraussetzungen ist die Besetzung der Stelle mit einem erfahrenen langjährigen Mitarbeiter geplant.

Unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren eingetretenen Tarif- und Kostensteigerungen von durchschnittlich jährlich 2 % beantragt der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V., die Fördersumme auf 43.722,00 Euro zu erhöhen.

Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln steht nicht zur Verfügung.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, den Zuschuss für die Clearingstelle der Caritas von bisher jährlich 36.792,89 Euro auf 43.722,00 Euro zu erhöhen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Zum PSP-Element 4-050101-921-9 „Förderung der Clearingstelle für Migranten“ stehen in 2021 insgesamt 36.792,89 € vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2021 zur Verfügung.

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

x nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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