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Beratung des Stellenplanes 2021


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 11 - Personalamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7742

Der Personal- und Digitalisierungsausschuss nimmt den Stellenplan 2021 in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat den Stellenplan 2021 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Stellenplan 2021 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2021 in der vorgelegten Fassung.

 

 

Sachverhalt:

In der Anlage 1 ist der Entwurf des Stellenplanes 2021 beigefügt. Änderungen zum eingebrachten Entwurf sind hervorgehoben. Die Stellenübersicht gliedert sich nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben in Produkte und Produktbereiche.

Der Stellenbesetzungsplan ist in allris als nichtöffentliche Anlage hinterlegt.

Insgesamt weist der Stellenplan 2021 523,69 Vollzeitäquivalente (VZÄ) aus.

Der Stellenplan enthält alle Stellen, die zur dauerhaften Aufgabenerledigung erforderlich sind. Darüber hinaus enthält er alle Beschäftigten, die einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag haben und deren Stellen dem Grunde nach somit dauerhaft eingerichtet sind.

Vertretungskräfte für z.B. Krankheitszeiten, Erziehungszeiten (Sachgrundbefristungen) sind im Stellenbesetzungsplan ebenfalls aufgeführt, die Stammkräfte werden jedoch nur nachrichtlich - ohne Stellenanteil – benannt. Im Bereich der Kindertagesstätten werden jedoch aufgrund der hohen Fluktuation die Stammkräfte mit Stellenanteil weiter geführt.

In der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2020 wurden im Vorgriff auf den Stellenplan 2021 zusätzliche Stellen genehmigt. In dieser Vorlage wurde die Notwendigkeit ausführlich begründet. Hierauf wird verwiesen.

Die Verteilung auf tariflich Beschäftigte und verbeamtete Mitarbeiter*innen sowie die summarischen Veränderungen zum Stellenplan 2021 sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

Stellenplan 2021

Stellenplan 2020

Zuwachs

Vollzeitäquivalenz

insgesamt

523,69

485,18

38,51

Tariflich Beschäftigte

409,91

367,81

42,10

Beamte

113,78

117,37

-3,59

Die Veränderungen 2020 nach 2021 gegliedert nach Entgelt-/Besoldungsgruppen stellen sich wie folgt dar:

Tariflich Beschäftigte

Beamte

2020

367,81

2020

117,37

EG 1

0,64

A 8

1,12

EG 2

-0,56

A 9 L 1.2

EG 3

6,00

A 9 L 2.1

EG 4

-1,00

A 10

-1,86

EG 5

2,11

A 11

-1,68

EG 6

0,00

A 12

-0,27

EG 7

2,50

A 13 L 2.1

EG 8

-0,30

A 13 L 2.2

-0,90

EG 9 a)

1,91

A 14

EG 9 b)

4,00

A 15

EG 9 c)

3,90

2021

113,78

EG 10

2,84

EG 11

4,90

EG 12

-1,50

EG 13

-1,00

EG 14

-0,50

S 2

1,58

S 3

0

S 4

0,23

S 8 a)

14,40

S 8 b)

0,01

S 9

-1,90

S 11 b)

-1,50

S 11 Ü

0,10

S 12

1,00

S 13

0,49

S 14

-0,46

S 15

3,50

S 17

0

S 18

0

*

0,71

* summierte geringfügige Stundenerhöhungen und –reduzierungen etc. i.R. Teilzeitbeschäftigung.

2021

409,91

Der Anlage 2 ist eine detaillierte Übersicht der Veränderungen nach Dezernaten gegliedert zu entnehmen. Diese Anlage wird aus datenschutzrechtlichen Gründen der Papiervorlage für die politische Beratung nicht beigefügt, sondern wird in allris als nichtöffentliche Anlage zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

  • Verfügungsstellen

Seit 2019 werden im Stellenplan Verfügungsstellen eingeplant, um die Flexibilität zu gewährleisten, ohne zeitliche Verzögerung sachgerecht agieren zu können. Die Inanspruchnahme erfolgt mit Augenmaß nach Freigabe durch den Personal- und Digitalisierungsausschuss, bisher durch den Stadtrat. In 2020 erfolgte die Inanspruchnahme vordringlich zur Besetzung von Vakanzen aufgrund von Langzeiterkrankung.

Da das Verfahren sich bewährt hat, ist vorgesehen, es bis auf weiteres beizubehalten.

Von den 19 im Stellenplan 2020 eingerichteten Stellen wurden unterjährig 7,29 Verfügungsstellen nach Freigabe durch den Stadtrat in Anspruch genommen. Für 2021 sind 12,5 Verfügungsstellen vorgesehen.

Entgelt-/Besoldungsgruppe

2020

vorgesehen

Inanspruchnahme

2021 vorgesehen

EG 14

0,50

-

-

EG 12

4,50

1,10

1,00

EG 9 a)

4,00

1,56

4,00

EG 4

3,00

-

1,00

S 17

0,50

-

0,50

S 14

1,50

-

2,00

S 9

1,50

1,00

1,50

S 2

0,50

-

0,50

A 14

1,00

1,00

-

A 13

2,00[1]

1,63

1,00

A 9

1,00

1,00

1,00

Gesamt

19,00

7,29

12,50


Die Verfügungsstellen werden im jeweiligen Endamt einer Laufbahn-/Entgeltgruppe eingepflegt, um alle darunterliegenden Gruppen mit abbilden zu können. Die Stellen werden zunächst im A 11 – Personalamt ausgewiesen.

  • Neue Stellen(anteile) 2021

In 2021 erforderliche neue Stellenanteile wurden unter Drucksachen-Nr.: V/2020/385 bereits im Personal- und Digitalisierungsausschuss am 10.12.2020 beraten und im Stadtrat am 15.12.2020 beschlossen.

Sich ergebende Veränderungen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Darin aufgeführt sind auch die Verfügungsstellen einschließlich der bestehenden Vormerkungen.

  • Stellen besetzt am 30.06. des Vorjahres

In Anlehnung an die Aussprachen/Beratungen zum Stellenplan 2020 wurde der Entwurf des Tabellenstellenplanes 2021 etwas modifiziert.

Er enthält nun neben den Angaben zur Stellenbesetzung Stichtag 30.06. entsprechende Angaben zum 30.09. Damit wird darstellbar, dass viele Stellen systembedingt kurzfristig nach dem Stichtag 30.06. besetzt werden. So ist bspw. der 01.08. eines Jahres Beginn des Kita- und Schuljahres, Ende August und Ende September enden Ausbildungen und Vorbereitungsdienste.

Im Bereich der tariflich Beschäftigten wurden im Zeitraum 01.07. – 30.09.2020 18,98 Stellen besetzt, im Beamtenbereich 8.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in den am 30.06. nicht besetzten Stellen auch die 19 Verfügungsstellen (16 im tariflichen Bereich und 3 im Beamtenbereich) enthalten sind. Die erste Inanspruchnahme 2020 von 1,53 Stellen erfolgte mit Freigabe am 23.06.2020.

  • Nachwuchskräfte

Die Stadt Herzogenrath legt weiterhin großen Wert darauf, die betriebseigene Ausbildung quantitativ und qualitativ kontinuierlich auszuweiten.

Die nachstehende Abbildung verdeutlicht die Entwicklung in den Jahren 2015 – 2020.

Zusätzlich wird die betriebseigene Ausbildung in 2021 auf folgende Sparten ausgeweitet:

A 12 Informationstechnik

  • Verwaltungsinformatiker

A 32 Ordnungsamt

  • Verwaltungsfachangestellte*r – Schwerpunkt Sicherheit und Ordnung

A 51 Jugendamt

  • Praxisintegrierte Ausbildung – Erzieherin

Näheres ist den Ausführungen im Personal- und Digitalisierungsausschuss am 02.02.2020 zu Drucksachen-Nr. 2020/427 -E01 zu entnehmen.

Personalbewegungen 2020

Im Rahmen der kalkulierbaren Fluktuation (Ruhestand/Rente) wurde im Stellenplan 2020 eine Personalveränderung von 4 - 6 Mitarbeiter*innen prognostiziert. Der Schätzwert ergab sich, weil unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme der Rente/Versorgung besteht.

Im abgelaufenen Jahr nahmen Mitarbeiter*innen verstärkt die Möglichkeit vorzeitiger Verrentung in Anspruch. Daher wurde der im Rahmen des Stellenplanes 2020 prognostizierte Wert von bis zu 6 Personen von der tatsächlichen Anzahl der in Ruhestand oder Rente versetzten Mitarbeiter*innen überschritten. Insgesamt schieden 10 Personen aus. Mit erfasst ist dabei auch der ausgeschiedene Bürgermeister sowie eine Kollegin, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält.

Wie bereits in den Vorjahren lag die Fluktuation insgesamt mit 42 Personen deutlich höher, aber nicht so hoch wie in 2019 mit 50 Personen.

Bei den Austritten handelt es sich nach wie vor überwiegend um ausgelaufene Zeitverträge, gefolgt von Rente und Ruhestand.

Grund des Ausscheidens

Anzahl

Verstorben

1

Rente / Ruhestand

davon Ende Freistellung Altersteilzeit

10

Arbeitgeber-/Dienstherrenwechsel

davon befristet beschäftigt

4

Ende Zeitvertrag

davon befristet mit Sachgrund

befristet ohne Sachgrund

Berufspraktikum

Bundesfreiwilligendienst

18

5

1

12

Kündigung

davon befristet beschäftigt

6

1

AG-Kündigung

1

ohne Angabe von Gründen (einvernehmliche Beendigung)

2

Auszubildende

davon Kündigung

keine Übernahme

42

Ämterbezogen ergibt sich folgende Verteilung der ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Amt

Anzahl

VV

1

11 Personalamt

davon Auszubildende

1

35 Bürgerdienste

1

37 Brandschutz und Rettungswesen

davon Auszubildende

Bundesfreiwilligendienst

3

1

40 Schul-, Sport- und Kulturamt

davon Bäder

Lotsen

Bundesfreiwilligendienst

11

9

50 Sozialamt

1

51 Jugendamt

davon Kita

Berufspraktikanten

Bundesfreiwilligendienst

16

5

2

61 Stadtplanungsamt

1

63 Bauordnungsamt

1

66 Tiefbauamt

2

67 Technisches Betriebsamt

davon Auszubildende

4

42

Unberücksichtigt sind in den Aufstellungen Aushilfen, Praktikanten, Rettungsschwimmer, Ferienjobber sowie befristete Arbeitsverhältnisse, die kurzfristig unterbrochen und/oder im lfd. Jahr wieder aufgenommen wurden sowie Berufspraktikanten und –praktikantinnen, die im Anschluss weiterbeschäftigt wurden.

Bei Beendigung einer Sachgrundbefristung erfolgt i.d.R. keine Nachbesetzung, da es sich dabei überwiegend um Krankheits- oder Elternzeitvertretungen handelt.

Die Anzahl und Verteilung der in 2020 neu eingestellten Mitarbeiter/innen inkl. befristeter Krankheits- oder sonstigen Vertretungen (ebenfalls ohne Aushilfen, Praktikanten, Rettungsschwimmer und Ferienjobber) stellt sich wie folgt dar:

Amt

eingestellte

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Auszubildende

Einstellungsjahr- gang 2020

Bundes-

freiwilligendienst

VV

1

10 Hauptamt

2

11 Personalamt

2

5

12 Informationstechnik

1

21 Stadtkasse

1

37 Brandschutz und

Rettungswesen

1

3

1

40 Schul- und Sportamt

2

7

- Bäder

2

- Lotsen

2

- Minigolf (Saison)

1

50 Sozialamt

1

51 Jugendamt

4

1

- Kita

18

3 BP*

61 Stadtplanungsamt

1

66 Tiefbauamt

3

67 Techn. Betriebsamt

5

2

PR

1

46

15

9

*Berufspraktikant*innen

Planbare Personalabgänge 2021

In den Jahren 2021 bis 2025 zeichnet sich folgende planbare Fluktuation ab:

Anzahl

Nachbesetzung

2021

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

soz. Fachrichtung

techn. Fachrichtung

gew. Beschäftigte

Reinigungskraft

Lotsenkraft

Potentielle Ruheständler

davonVerwaltungskraft

techn. Fachrichtung

Bäderpersonal

6

1

1

1

1

1

1

(4)

(2)

(1)

(1)

1

1

1

1

(-) Eigenreinigung

auslaufend

1

(2)

(noch kw)

(1)

2022

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

Lotsenkraft

Küchenkraft

Potentielle Ruheständler

davon soz. Fachrichtung

6

4

1

1

(1)

(1)

2 (2 bereits erfolgt)

1

1

(1)

2023

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

soz. Fachrichtung

Bäderpersonal

Reinigungskraft

Potentielle Ruheständler

davon Verwaltungskraft

techn. Fachrichtung

gew. Beschäftigte

6*(4)

3

1

1

1

(4)

(1)

(2)

(1)

3

1

1

(-) Eigenreinigung

auslaufend

(1)

(2)

(1)

2024

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

soz. Fachrichtung

tech. Fachrichtung

gew. Beschäftigte

Küchenkraft

Potentielle Ruheständler

davon Verwaltungskraft

techn. Fachrichtung

gew. Beschäftigte

12*(2)

6

2

2

1

1

(7)

(1)

(3)

(3)

4, 2 vorauss. früher

2

1, 1 noch kw

1

1

(1)

(3)

(3)

2025

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

soz. Fachrichtung

techn. Fachrichtung

gew. Beschäftigte

Lotsenkraft

Potentielle Ruheständler

davon Verwaltungskraft

gewerbl. Beschäftigte

Bäderpersonal

Reinigungskraft

15*(4)

6

2

1

5

1

(5)

(1)

(2)

(1)

(1)

4,

1 vorauss. vorher,

1 bereits erfolgt

2

1

4,

1 spätere Prüfung

1

(3)

(1)

(1, 1 nicht, da Teilhabe-Chancen)

(1)

(-) Eigenreinigung

auslaufend

Hinweis: Bei den Angaben in Klammern handelt es sich um Rückmeldungen aus den Fachämtern. Die dort aufgeführten Kräfte können ggfs. früher die Rente / die Versorgung in Anspruch nehmen. Gesicherte Angaben, dass dies beabsichtigt ist, liegen aber in diesen Fällen noch nicht vor.

Soweit bei Nachbesetzung vermerkt ist „bereits erfolgt“, handelt es sich um Mitarbeiter*innen, die im jeweiligen Jahr aus der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Rente gehen, der Nachbesetzung jedoch bereits in der Freistellung erfolgte.

* In den Angaben für 2023 bis 2025 sind Mitarbeiter/innen (Anzahl in Klammern) enthalten, die ggfs. schon früher in Rente/Ruhestand gehen können.

Dem Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Entwurf des Stellenplanes 2021 rechtzeitig zugeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Soweit diese bis zur Sitzung vorliegen, werden sie zur Kenntnis nachgereicht.

Rechtliche Grundlagen:

§ 41 I h) GO NRW sowie einschlägige beamten-, tarif- und haushaltsrechtliche Bestimmungen.

[1] Eine durch personalwirtschaftl. Maßnahme frei gewordene Stelle ist den Verfügungsstellen zugeflossen. Damit standen statt ursprünglich 1,00 2,00 Stellen zur Verfügung, wovon 1,63 in Anspruch genommen wurden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Haushaltsjahr /

in T€

2021

2022

2023

2024

Personal- aufwendungen

32.505

34.819

35.969

37.009

Versorgungs- aufwendungen

2.573

2.573

2.577

2.580

Gesamt

35.078

37.392

38.546

39.589

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Vorlage V/2021/022 der Stadt Herzogenrath

Seite: 1/1

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Februar 2021Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 02. Februar 2021Sitzung des Personal- und Digitalisierungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Personal- und Digitalisierungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug