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Haushaltsplanentwurf 2021 einschl. Finanzplan bis 2024


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22782

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2021 einschließlich des Finanzplanes bis 2024 wurde am 16.12.2020 in den Hauptausschuss eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte

030101 Grundschulen

030102Hauptschulen

030103Realschulen

030104Gymnasien

030105Gesamtschulen

030106Förderschulen

030201Schülerbeförderung

030301Medienzentrum

030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2021ff. voraussichtlich am 03.02.2021. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

Anträge freier Träger liegen der Verwaltung für den Schulbereich nicht vor.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2021 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2024, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

O nicht bekannt

 

 

Anlagen:

Haushaltsplanentwurf 2021 ff. mit

- Ergebnisplanung

- Konsumtiver Finanzplanung

- Investitionsplanung

- Verpflichtungsermächtigungen

- Übersicht nach §13 KomHVO

Produktblätter


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 11. März 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Donnerstag, 04. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Tagesordnung