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Beschaffen der Anton-Schullizenz-Plus


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22819

Erläuterungen:

In der Sitzung des Schulausschusses am 20.08.2020 wurde der Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, „die Anton-Schullizenz-Plus für die Grundschulen und die Peter-Härtling-Förderschule, die die Anton App bereits nutzen oder an dem Nutzen interessiert sind, zu erwerben und den entsprechenden Grundschulen und der Förderschule kostenfrei zur Verfügung zu stellen.“ Nachdem die regio IT Kontakt mit dem Anbieter der App aufgenommen hat, liegt der Verwaltung zwischenzeitlich ein entsprechendes Angebot der regio IT vor. Die Kosten belaufen sich auf 14.435,56 €/Jahr.

Darüber hinaus beauftragte der Schulausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob die kostenpflichtige Erweiterung der Anton App ebenfalls für die Sekundarstufe I finanziert werden kann. Eine Abfrage bei den weiterführenden Schulen hat ergeben, dass zehn Schulen ebenfalls an der Anton-Schullizenz-Plus interessiert sind, die übrigen zehn Schulen haben keinen Bedarf gemeldet

.

Die Kosten für die Schullizenz-Plus stellen sich auch hier wie folgt dar:

bis 500 SuS an einer Schule450,- €/Jahr

ab 500 SuS an einer Schule700,- €/Jahr

Der Anbieter der App teilte im Rahmen der Abfrage für die Grundschulen mit, dass ein Rabatt in Höhe von 15 % gewährt werden könne, sofern Sammelbestellungen ab zehn Schulen aufgegeben würden. Somit würden sich für die zehn weiterführenden Schulen die Gesamtkosten auf 5.312,50 €/Jahr belaufen.

Für das Beschaffen der Lizenzen für sämtliche, o. g. Schulen wurden im Rahmen der Veränderungsnachweise Haushaltsmittel in entsprechender Höhe (PSP-Element 4-030302-919-6, Sachkonto 52910000) angemeldet. Sobald die Mittelaufnahme in den Veränderungsnachweis erfolgt ist und der Haushalt verabschiedet wurde, können die Schullizenzen für die Schulen beschafft werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Mittelaufnahme im Rahmen des Veränderungsnachweises sowie der Rechtskraft des Haushaltes für die Jahre 2021 ff. beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, die Anton-Schullizenz-Plus für die in der Vorlage genannten, zehn weiterführenden Schulen zu beschaffen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1) 4-030302-919-6, 52910000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)7.000

26.748,06

21.000

80.244,18

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-19.748,06

-59.244,18

keine ausreichende Deckung vorhanden*

keine ausreichende Deckung vorhanden*

* Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung und wurden daher im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf 2021 ff. ohne Deckung angemeldet.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

O nicht bekannt

 

 



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 11. März 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Donnerstag, 04. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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