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Gebäudesanierung und Klimaschutz in der StädteRegion Aachen, Antrag der FDP-
Städteregionstagsfraktion vom [02.12.2020](si010.asp?YY=2020&MM=12&DD=02
"Sitzungskalender 12/2020 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10825

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:

 

Der Städteregionsausschuss beauftragt die Verwaltung eine Studie „klimaneutrale Städteregionsverwaltung“ in Auftrag zu geben, in der untersucht werden soll, welche Maßnahmen notwendig sind, um sich dem Ziel der städteregionalen Verwaltungs-Klimaneutralität zu nähern, welche Einzelschritte hierzu durchgeführt werden sollen und welche Kosten damit verbunden sein könnten.

 

Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Abweichend vom Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion beauftragt der Städteregionsausschuss die Verwaltung, im Rahmen der Klimastrategie „Raum . Mobilität . Klima“, unter Einbindung der politischen Gremien, die Klimaneutralität der Städteregionsverwaltung zu fokussieren und Maßnahmen zur Zielerreichung zu erarbeiten.

 

Sachlage:

 

Die FDP-Städteregionstagsfraktion bittet mit Schreiben vom 02.12.2020 um Beantwortung der nachfolgenden Fragen (siehe Anlage 1).

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

 

 

a) Welche Gebäude auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen wurden von dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb für das Konzept der Erneuerbaren Energien ausgewählt und was soll dort geschehen oder ist dort geschehen?

 

Im Rahmen des Konzeptes der Erneuerbaren Energien möchte das Land Nordrhein-Westfalen schwerpunktmäßig weitere landeseigene Gebäude mit Solaranlagen ausstatten. Welche Gebäude dies auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen betrifft, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, hierfür kann eine kleine Anfrage an den Landtag NRW über den Landtagsabgeordneten gestellt werden.

 

Die meisten Gebäude des Landes NRW entfallen in Aachen auf die RWTH, die von diesem Ausbau nicht betroffen sind, da Hochschulen mithilfe des Klimaschutzgesetzes nicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichtet werden können. Des Weiteren stehen für Hochschulen andere Fördertöpfe zur Verfügung.

 

b) In bzw. an welchen Gebäuden, die im Eigentum der StädteRegion Aachen bzw. der Stadt Aachen stehen und von der StädteRegion genutzt werden, und die auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen liegen, sind bereits oder werden energetische Sanierungen vorgenommen oder sind solche geplant?

 

An dieser Stelle werden nur ausgewählte energetische Sanierungen am Beispiel des Berufskollegs Alsdorf vorgestellt, weitere Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Anlage 2 mit der Übersicht über die energetischen Sanierungen.

 

Im Berufskolleg Alsdorf konnte 2020 die energetische Sanierung des Daches erfolgreich abgeschlossen werden, für 2021 sind umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Fassaden und Fenster geplant.

 

Ein weiterer Schwerpunkt in Bezug auf die energetischen Sanierungen 2020 lag in der Erneuerung der Beleuchtung. Für 2021 sind weitreichende Maßnahmen zur Erneuerung der Beleuchtung sowie der Gebäudeleittechnik und die energetische Sanierung von Dächern und Fassaden geplant.

 

c) Wie viele Gebäude/Dachflächen (privater Eigentümer oder Firmeneigentümer), die im Solardachkataster ausgewiesen wurden, werden auch für Erneuerbare Energien (Photovoltaik, etc.) genutzt und wie hoch sind die in Anspruch genommenen Fördergelder der StädteRegion Aachen in den Jahren 2015-2020?

 

Da landesweit seit dem Jahr 2015 Photovoltaikanlagen nicht mehr gemeldet werden müssen, gibt es keinerlei Informationen, wie viele Anlagen installiert wurden.

 

 

 

Bei den in Anspruch genommenen Fördergeldern der StädteRegion Aachen muss zwischen den einzelnen Förderprogrammen unterschieden werden (siehe untenstehende Tabelle). Informationen zur Förderung der StädteRegion Aachen, die Richtlinien, Fördervoraussetzungen etc. sind unter www.staedteregion-aachen.de/wohnraum zu finden; die Beschlussvorlagen sind im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Förderzeitraum

Fördergegenstand

Fördervorschrift

In Anspruch genommene Fördermittel

2015 - 2019

- Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung

- Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert oder ausgebaut werden,

- Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung – Geothermische Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und Biomasseanlagen (Holz- und Pflanzenölnutzung) – zur Wärmeerzeugung sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 35 kW thermischer Leistung

Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung vom 18.03.2010

136.575,00

2020

Installation von

- Solarkollektoranlagen einschließlich Speicher zur Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung,

- Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert oder ausgebaut werden,

- Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung – Geothermische Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und Biomasseanlagen (Holz- und Pflanzenölnutzung) – zur Wärmeerzeugung sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 35 kW thermischer Leistung.

- Austausch von alten Thermostatventilen und Thermostatköpfen durch Ventile/Köpfe nach Tell (Thermostatic Efficiency Label) mit der Energieeffizienzkennzeichnung Stufe 1 bzw. nach Energie-Effizienz-Index (EEI) 0,50 oder mit Prüfzeichen Keymark, ausschließlich in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage,

- Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale mit Energie.Effiziens-Index (EEI) 0,23

- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer.

- nachgewiesene Kosten einer im Vorfeld zu den o.a. Maßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung

Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen

in der Neufassung vom 19.06.2020

49.125,93

2020

- Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriesystemen im Altkreis Aachen

- nachgewiesene Kosten einer im Vorfeld zu den o.a. Maßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführte Energieberatung

Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vom 17.09.2020

38.208,25 €

2020

- Begrünung von Dächern und Fassaden im Altkreis Aachen

- nachgewiesene Kosten einer im Vorfeld zu den o.a. Maßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung

Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen vom 19.06.2020

25.027,46 €

Tabelle 1: Übersicht über die Förderungen der StädteRegion Aachen

 

 

Klimaneutrale Städteregionsverwaltung:

 

Der Weg zur Klimaneutralität ist mit erheblichem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden, vor diesem Hintergrund sollte die Erarbeitung der Klimastrategie „Raum . Mobilität . Klima“ abgewartet werden, damit zum einen vorhandene Daten und Informationen und zum anderen möglichst viele Synergien genutzt werden können. Ein wesentlicher Bestandteil der Klimastrategie „Raum . Mobilität . Klima“ wird auch die Vermeidung von CO2-Emissionen in der Verwaltung der StädteRegion Aachen sein. Aus dem Maßnahmenprogramm der Klimastrategie werden Vorschläge für eine klimafreundliche bzw. CO2-neutrale Verwaltung entstehen.

 

Rechtslage:

 

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Für die Förderprogramme "Regenerative Energien" und „Photovoltaikanlagen“ stehen im Sachkonto 531827 100.000 € zur Verfügung. 50.000 € sind für das Förderprogramm "Dach- u. Fassadensanierung" im Sachkonto 531828 angesetzt (Produkt: 10.02.01, KSt. 463000).

 

Für die energetische Sanierung von Schulgebäuden stehen Mittel im Produkt 01.12.03 Gebäudemanagement für Schulgebäude in den jeweiligen Sachkonten „Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen“ zur Verfügung.

 

Die Kosten, die im Falle einer Beauftragung einer Studie „klimaneutrale Städteregionsverwaltung“ anfallen, können nicht beziffert werden und sind nicht im Haushalt 2021 eingeplant.

 

Für die Erstellung der Klimastrategie „Raum . Mobilität . Klima“ sind 70.000 € im Sachkonto 543211, Produkt 14.01.02, Kostenstelle 464000 angesetzt. Alle oben genannten Mittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2021 zur Verfügung.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Durch die Förderung regenerativer Energien und die energetische Sanierung wird ein aktiver Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet.

 

 

Im Auftrag

 

gez.: Jücker

 

 

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion: Gebäudesanierung und Klimaschutz in der StädteRegion Aachen (Anlage 1)

 

Übersicht energetische Sanierungen (Anlage 2)

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität

Mittwoch, 10. Februar 2021Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung