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Schulsozialarbeit


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5550

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW) als Kooperationspartner und damit auch Einstellungsträger mit der Ausweitung der Schulsozialarbeit zu beauftragen.

gez. Roger Nießen

gez. ./.

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Svenja Willeke

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

2011 wurde die Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Stadt Würselen eingerichtet. Damals brachte die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket auf den Weg, das auch die Finanzierung der Schulsozialarbeit beinhaltete. 2015 hat die Landesregierung NRW die Förderung übernommen. Als Kooperationspartner und damit auch Einstellungsträger für die Schulsozialarbeiter in den Grundschulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, war von Beginn an, der Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW).

Gemäß Beschluss des Rates vom 30.06.2020 (VO/20/0133) wird die Schulsozialarbeit an den Grundschulen ab dem Schuljahr 2021/2022 wie folgt ausgebaut:


Grundschule

Stunden Schulsozialarbeit pro Woche bis zum Schuljahr 2020/2021

Stunden Schulsozialarbeit pro Woche ab dem Schuljahr 2021/ 2022

GGS Mitte

15,6

39

Verbundschule Wurmtal

18,5

39

KGS Sebastianusschule

11,7

30

GGS Bardenberg

7,8

15

GSV Weiden- Linden

11,7

30

Die Stadt Würselen hat dem VABW bisher die Einstellung und die verwaltungstechnischen Aufgaben der Schulsozialarbeit übertragen. Der VABW ist damit Einstellungsträger für die Schulsozialarbeiter/innen. Die Stadt bestimmt an welcher/ Schule/n in welchem Umfang Schulsozialarbeit eingesetzt wird. Die Auswahl, die Einstellung und ggfs. die Entlassung der Schulsozialarbeiter/innen erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Würselen, vertreten durch den Fachdienst 3.3. Die Dienstaufsicht obliegt dem VABW. Die Fachaufsicht obliegt der Stadt.

Die Schulsozialarbeiterinnen des Vereins für allgemeine und berufliche Weiterbildung haben in der gesamten Zeit mit viel Engagement und pädagogisch guter Arbeit die Grundschulen der Stadt Würselen unterstützt.

Da die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Würselen und dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW) reibungslos und gut funktioniert hat, empfiehlt die Verwaltung die Aufstockung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in gleicher Form an den VABW zu übertragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel für die Ausweitung der Schulsozialarbeit wurden bereits zum Haushalt 2021ff gemeldet.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Erweiterung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen ist ein wichtiger Baustein der präventiven Hilfen in der Stadt Würselen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Februar 2021Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
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Tagesordnung