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Haushalte 2021/2022; hier: Beratung der Teilhaushalte
6.10 - Kinder in Tagesbetreuung
6.20 - Kinder- und Jugendarbeit
6.30 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5600

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ff sowie die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

gez. Roger Nießen . gez. .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Hans Brings . gez. Hans Brings .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. . gez. ./. .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In der Sitzung des Rates am 09.02.2021 wird der Haushaltsentwurf für die Jahre 2021 ff. eingebracht. Gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII und § 6 Abs. 2 Ziffer 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Würselen obliegt dem Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich Jugendhilfe. Auszüge aus dem Haushaltsentwurf sind in dieser Vorlage enthalten.

Der Entwurf des Haushalts für die Jahre 2021 ff wird dem Rat nach der Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss ggfls mit vom JHA beschlossenen Änderungswünschen zur Beschlussfassung vorgelegt.

r die Jahre 2021 ff sieht der Haushaltsentwurf für den Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe folgendes Ergebnis vor:

Teilergebnishaushalt Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

10

= Ordentliche Erträge

11.560.783

11.530.700

12.836.500

13.001.100

13.185.400

13.238.000

13.189.400

17

= Ordentliche Aufwendungen

-26.722.917

-27.680.500

-30.649.900

-31.151.700

-31.634.400

-32.037.300

-31.721.500

29

= Ergebnis

-15.162.177

-16.149.800

-17.813.400

-18.150.600

-18.449.000

-18.799.300

-18.532.100

Teilfinanzhaushalt Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

31

= Saldo aus Investitionstätigkeit (23 + 30)

-570.465

-1.829.500

-716.900

-126.200

-2.345.000

495.200

249.600

Der Teilergebnishaushalt für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sieht somit einen Zuschussbedarf in Höhe von 17.813.400,- Euro vor. Dies liegt in der Planung um ca. 1,4 Millionen Euro höher als für dieses Haushaltsjahr noch im Jahre 2019 veranschlagt wurde. In den letzten beiden Haushaltsjahren mussten jeweils hohe überplanmäßige Aufwendungen für den Teilhaushalt 6.30 bewilligt werden. So wurden für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 1,26 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 992.000 Euro nachträglich vom Rat bewilligt. Aus diesen Erkenntnissen wurde die Planung für die folgenden Jahre angepasst.

Im Teilfinanzhaushalt sind insbesondere die Kosten für den Neubau des Familienzentrums Heidegarten (2020, 2021) sowie die Kosten für die Sanierung des Jugendzentrums Bahnhof (2022, 2023) erfasst.

Zu den Produktgruppen:

Kinder in Tagesbetreuung (Produktgruppe 6.10)

Teilergebnishaushalt Produktgruppe 0610 Kinder in Tagesbetreuung

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

10

= Ordentliche Erträge

8.677.321

8.880.600

10.239.400

10.440.300

10.664.600

10.730.000

10.682.600

17

= Ordentliche Aufwendungen

-15.254.379

-16.457.500

-18.819.600

-19.303.800

-19.766.100

-20.124.800

-20.075.600

29

= Ergebnis

-6.577.100

-7.576.900

-8.580.200

-8.863.500

-9.101.500

-9.394.800

-9.393.000

Teilfinanzhaushalt Produktgruppe 0610 Kinder in Tagesbetreuung

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

31

= Saldo aus Investitionstätigkeit (23 + 30)

-505.986

-1.556.700

-624.400

-11.000

-11.000

-11.000

-11.000

Die wesentlichen Änderungen in der Produktgruppe 6.10 Kinder in Tagesbetreuung erfolgten im letzten Jahr durch die KiBiz-Revision sowie durch den Neubau und die Erweiterung des Familienzentrums Heidegarten.

Kinder- und Jugendarbeit (Produktgruppe 6.20)

Teilergebnishaushalt Produktgruppe 0620 Kinder- und Jugendarbeit

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

10

= Ordentliche Erträge

90.385

110.900

168.700

172.400

172.400

199.600

198.400

17

= Ordentliche Aufwendungen

-463.955

-620.600

-715.800

-725.600

-729.500

-762.800

-763.200

29

= Ergebnis

-373.570

-509.700

-547.100

-553.200

-557.100

-563.200

-564.800

Teilfinanzhaushalt Produktgruppe 0620 Kinder- und Jugendarbeit

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

31

= Saldo aus Investitionstätigkeit (23 + 30)

-64.479

-272.800

-92.500

-115.200

-2.334.000

506.200

260.600

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bleibt es bei den gemeldeten Ansätzen, die im Haushaltsentwurf enthalten sind. In diesem Jahr ist die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes 2021- 2025 vorgesehen, der die kurz bis mittelfristige Planung dieses Bereiches erarbeiten wird. Hier wird insbesondere die konzeptionelle Neuausrichtung der Jugendarbeit in Kooperation mit den anderen Trägern im Focus stehen. Die Beschlussfassung des Kinder- und Jugendförderplans erfolgt im Jugendhilfeausschuss. Sollten sich hierdurch weitere finanzielle Aufwendungen ergeben, sind diese von JHA und Rat zu beschließen.

2011 beschloss der Jugendhilfeausschuss der Stadt Würselen, präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien auf- und auszubauen. Hierfür stehen jährlich 77.000,- Euro zur Verfügung. Weitere 16.000,- Euro stehen für Maßnahmen nach dem Bundeskinderschutzgesetz zur Verfügung (Familienhebammen). Jedes Jahr werden in der Stadt Würselen zahlreiche Angebote zur Stärkung von Familienstrukturen und zur Vorbeugung gegen ungünstige Entwicklungsverläufe bei Kindern und Jugendlichen initiiert.

Das Jugendamt der Stadt Würselen beteiligt sich in diesem Jahr an dem Landesprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen". Ziel ist die Weiterentwicklung der präventiven Angebote sowie der Aufbau von Präventionsketten u.a. durch eine bessere Vernetzung von Institutionen, freien Trägern, Vereinen und Verbänden.

Perspektivisch wird ein Konzept zur kommunalen Gesamtstrategie im Bereich der Prävention angestrebt.

In der Produktgruppe 06.20 ist auch die Stelle Schulsozialarbeit an der Gesamtschule Würselen berücksichtigt. Diese wird über das Landesprogramm „Maßnahmen zur Vermeidung schulischen Scheiterns in Kooperation mit der Schule“ anteilig mit 23.900,-€ gefördert und durch den Verein SPRUNGbrett gGmbH beantragt und ausgeführt. Der kommunale Anteil beträgt 37.500,-€.

Die Schulsozialarbeit an den Grundschulen wird gemäß Beschluss des Rates vom 30.06.2020 (VO/20/0133) um 2,2 Stellen auf insgesamt 3,9 Stellen ab dem Schuljahr 2021/2022 ausgebaut. Die erforderlichen Mittel hierfür wurden in der Produktgruppe 05.10 (Sachkonto Bildungs- und Teilhabepaket) mit dann insgesamt 239.000,- € berücksichtigt.

Hilfe für junge Menschen und ihre Familien (Produktgruppe 6.30)

Teilergebnishaushalt Produktgruppe 0630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

10

= Ordentliche Erträge

2.793.077

2.539.200

2.428.400

2.388.400

2.348.400

2.308.400

2.308.400

17

= Ordentliche Aufwendungen

-11.004.584

-10.602.400

-11.114.500

-11.122.300

-11.138.800

-11.149.700

-10.882.700

29

= Ergebnis

-8.211.507

-8.063.200

-8.686.100

-8.733.900

-8.790.400

-8.841.300

-8.574.300

Teilfinanzhaushalt Produktgruppe 0630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Nr.

Bezeichnung

Ergebnis 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

31

= Saldo aus Investitionstätigkeit (23 + 30)

0

0

0

0

0

0

0

Mit der Weiterentwicklung des Finanzcontrollings im Jahre 2018 für den Leistungsbereich der erzieherischen Hilfen gewinnt die Entwicklung der Transferaufwendungen und Erträge an Transparenz und wird deutlich nachvollziehbarer. So lassen sich Kostenentwicklungen in Verbindung mit Fallzahlenentwicklungen besser erklären und darstellen sowie datenbelegte Aussagen über zukünftige Finanzentwicklungen treffen. Auf diesen Erkenntnissen beruht die Haushaltsplanung und wird auf Grundlage der Datenbasis immer wieder angepasst. Die fortlaufende Anpassung ergibt sich insbesondere daher, da die erzieherischen Bedarfe der Familien in Würselen nur bedingt prognostizierbar sind.

Wie in der Sitzungsvorlage VO/20/0294 Ende letzten Jahres beschrieben, steigen seit 2019 die Aufwendungen in den erzieherischen Hilfen wieder an. Hierfür sind u.a. die Eingliederungshilfen nach § 35a SGBVIII verantwortlich. Steigenden Fallzahlen von jungen Menschen, welche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind wirken sich in der Folge auch in den Aufwendungen für junge Volljährige aus, da dieser Personenkreis ggf. eine Anspruchsberechtigung auf Unterstützung bis zum 27. Lebensjahr hat.

Durch kindeswohlgefährdende Familienverhältnisse kam es in 2019 und 2020 zu steigenden Aufwendungen im Bereich der Inobhutnahmen (§42 SGB VIII). Diese wirken sich im Haushaltsjahr 2021 bei den Aufwendungen für stationäre Unterbringungen aus. Auch kostenintensive Fallübernahmen aus anderen Kommunen schlagen sich hier nieder. Zudem wird mit einem ähnlich hohen Aufkommen an Aufwendungen für Erstattungen an Gemeinden gerechnet, welches sich in den letzten Jahren zwischen rund 600.000.- Euro und 800.000.- Euro bewegte.

Diese Entwicklungen werden weiterhin anhaltende Auswirkungen auf Ansätze in diesem Teilhaushalt in den kommenden Haushaltsjahren haben. Mit einem deutlich erhöhten Haushaltsansatz für 2021 und 2022 reagiert man frühzeitig auf die sich derzeit abzeichnende Aufwandsentwicklung.

Teilergebnishaushalt Kostenträger 363300620 Familienunterstützende Hilfe zur Erziehung Auszug und Zusammenfassung

Ansatz 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Plan 2023

Plan 2024

Plan 2025

Hilfen zur Erziehung
inclusive Hilfe für junge Volljährige

3.845.000

4.362.000

4.409.000

4.409.000

4.109.000

4.109.000

4.109.000

Teilergebnishaushalt Kostenträger 363300720 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche Auszug und Zusammfassung

Eingliederungshilfen
inclusive Hilfe für junge Volljährige nach § 35a

1.250.000

1.396.000

1.950.000

1.950.000

1.950.000

1.950.000

1.950.000

Neben der Weiterentwicklung des Leistungscontrollings hat die Prozess-Steuerung im Bereich der Hilfen zur Erziehung an Bedeutung gewonnen. Durch die Beratung der Firma IMAKA Institut für Management GmbH wurden in aufwendigen Arbeitsschritten im Leistungsbereich der erzieherischen Hilfen Prozesshandbücher entwickelt, welche die Planung und Steuerung des Leistungsbereiches unterstützen und mittelfristig neue Erkenntnisse für Planung, Steuerung und Controlling zur Verfügung stellen. Mit Hilfe der Prozesshandbücher und einer noch anzuschaffenden begleitenden Software sollen die Planungen und Steuerungsmöglichkeiten nochmals deutlich gesteigert werden. In diesen Prozess haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche erzieherischer Hilfen, wirtschaftliche Hilfen, UVG, Beistandschaften und Vormundschaften erhebliche Aufwendungen getätigt, um das Projekt zu einem guten Gelingen zu verhelfen. Über diesen Prozess wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführlich berichtet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind im Gesamt-Haushaltsentwurf dargestellt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Eine ausreichende finanzielle Absicherung der Aufgaben des Jugendamtes ist eine dringende Voraussetzung für eine gute und sichere Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel versetzen das Jugendamt in die Lage einer adäquaten Sicherstellung dieser Angebote und tragen somit wesentlich zu den Zielen des Projektes Stadt der Kinder bei.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Februar 2021Sitzung des Jugendhilfeausschusses

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