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Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5541

Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Ausschussmitglieder______

1. abgegebene Stimmen______

1.1ungültige Stimmen______

gültige Stimmen______

1.2 davonStimmenthaltungen ______

Nein-Stimmen______

sonstige gültige Stimmen______

2.Von diesen sonstigen ______ gültigen Stimmen entfallen auf

Frau/Herrn Stadtverordnete/n __________________________ _______ Stimmen

Frau/Herrn Stadtverordnete/n __________________________ _______ Stimmen

Danach hat der Jugendhilfeausschuss Frau/Herrn Stadtverordnete/n

____________________ zu seiner/seinem stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

gez. Roger Nießen

gez. ./.

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Hedwig Wuttke

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Nach § 4 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW) und § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Würselen wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren/dessen Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt, die der Vertretungskörperschaft angehören. Obwohl von „Stellvertretung“ die Rede ist, wird davon ausgegangen, dass wie in der Vergangenheit und bei den übrigen Fachausschüssen nur ein/e Stellvertreter/in gewählt wird.

Die Wahl leitet die/der neu gewählte Vorsitzende.

Gem. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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