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Fragestunde für Einwohner/innen


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 12 Amt für Rat und Verfassung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6563

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner/innen aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist, hat jede/r Einwohner/in der Stadt das Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt, in den Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit, beziehen.

Jede/r Einwohner/in kann zu einem Thema nur je eine Frage und eine Zusatzfrage stellen.

Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann die Antwort innerhalb von drei Wochen auf schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis 8 geregelt.

Gemäß § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt.

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Februar 2021AfS/WP 18/45. 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung