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Sicherung der Maßnahmen im Modellprojekt KOBSI


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
A 41 - Schulamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10870

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er unterstützt die Sicherung der laufenden Maßnahmen im Rahmen des Modellprojektes KOBSI.
  2. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung beauftragt er die Verwaltung, die Personalmaßnahmen zunächst bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der Ausgestaltung der Inklusionspauschale des Landes ab dem Schuljahr 2021/2022 zu verlängern, die Maßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen und der Schulaufsicht auf weitere Schulstandorte auszubauen oder an bestehenden Schulstandorten zu verdichten, wenn es die Höhe der zweckgebundenen Inklusionspauschale zulässt.
  4. Entsprechende Mittel für Personalaufwendungen sind ab dem Haushaltsjahr 2022 vorzusehen.

 

 

Sachlage:

Zum laufenden Schuljahr 2020/2021 konnte die systemische Inklusionsassistenz dank der kommunalen Beteiligung am Optionsmodell auf die Gesamtschule Alsdorf und auf drei weitere Grundschulen in Stolberg, Eschweiler und Monschau ausgebaut werden. Die „Projektfamilie“ ist damit von anfangs fünf Grundschulen auf 16 (von 88) Grundschulen und 10 (von 52) weiterführenden Schulen in der Städteregion Aachen angewachsen. Im Schuljahr 2020/2021 arbeiten 27 Inklusionsassistenzen an 26 Projektschulen (vgl. Anlage 1).

Die systemische Assistenz wirkt inklusiv und präventiv. Sie fängt Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen frühzeitig und flexibel aus dem System heraus auf, wenn akute Hilfe gebraucht wird. Sie überbrückt Teilhabeleistungen, wenn die 1:1-Schulbegleitung eines Kindes ausfällt, übernimmt Teilaufgaben individueller Inklusionshilfen, entlastet Lehrkräfte für ihre pädagogische Arbeit und stellt eine kostendämpfende Ergänzung zur individuellen Schulbegleitung dar.

Coronabedingt laufen auch die KOBSI-Angebote im Moment nicht immer wie gewohnt ab. Während des Distanzunterrichtes sind die Assistenzkräfte vor allem in der Notbetreuung oder für die Unterstützung des Distanzlernens durch die Lehrkräfte eingesetzt. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen, dass die Arbeit der Inklusionsassistent_innen gerade in der von Unsicherheit geprägten Coronalage als wichtig und wertvoll erachtet wird, da sie den Schülerinnen und Schülern Halt und Unterstützung geben.

Nach den Erhebungen der Verwaltung sind die Kosten für die Schulbegleitung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (vgl. Anlage 2). Im Schuljahr 2018/2019 wurde ein Spitzenwert von gut 10 Mio. erreicht, womit sich die kommunalen Kosten seit dem Schuljahr 2013/2014 verdoppelt haben. Das Sinken der Ausgaben im Schuljahr 2019/2020 (ca. 7,8 Mio. €) lässt sich u.a. durch die pandemiebedingten Schulschließungen ab März 2020 erklären.

Zum Jahresbeginn 2021 deutet sich ein erneuter Anstieg von Antragstellungen für Schulbegleitungen für Kinder der Primarstufe an, die im laufenden, von Abstandhalten und Distanzlernen geprägten Schuljahr auffällig geworden sind. Gerade bei vielen Erstklässlern ist zu beobachten, dass sie aufgrund des unruhigen Schulgeschehens zum Ende des ersten Schulhalbjahres erhebliche Konzentrationsschwächen zeigen und Probleme haben, die noch nicht sicher eingeübten Verhaltensregeln im Unterricht, die Grundlage für jedes Lernen in der Gruppe sind, zu befolgen. Es ist davon auszugehen, dass mit Rückkehr der Schulen zum Normalbetrieb, spätestens im kommenden Schuljahr 2021/2022 vermehrte Antragsstellungen zu deutlichen Kostensteigerungen führen können. Vor diesem Hintergrund wird schulfachlicherseits empfohlen, die systemische Unterstützung im Projekt KOBSI für die Grund- und weiterführenden Schulen zu sichern und nach Möglichkeit auszubauen.

Die Stärkung der Schulen des gemeinsamen Lernens im Rahmen des Projektes KOBSI wird von den Schulträgern begrüßt und unterstützt. In ihrer Sitzung vom 27.01.2021 haben sich die Schul- und Bildungsdezernent_innen aus den Kommunen der StädteRegion einvernehmlich für die Sicherstellung und Fortsetzung der Maßnahmen ausgesprochen.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung wird vorgeschlagen, die Verträge der Inklusionsassistent_innen zunächst bis zum Jahresende 2021 und im nächsten Schritt in Abhängigkeit von der Höhe und Ausgestaltung der Inklusionspauschale ab dem Schuljahr 2021/2022 bis zum Schuljahr 2023/2024 zu verlängern, um die personelle Kontinuität der systemischen Arbeit an den KOBSI-Schulen zu gewährleisten. Sollten die Mittel der Inklusionspauschale einen Ausbau der inklusiven Maßnahmen zulassen, wird die Unterstützung in Abstimmung mit den Kommunen auf weitere Schulen ausgedehnt oder an bestehenden Schulstandorten verdichtet.

Den im Rahmen von Kooperationsverträgen am KOBSI-Modell beteiligten regionsangehörigen Kommunen wird die Fortsetzung der Maßnahmen ab dem kommenden Schuljahr angeboten.

Die Koordinierungsstelle plant für 2021 gemeinsam mit den Modellschulen und der Schulaufsicht kommunenbezogene Veranstaltungen zur Information über die Arbeit und Wirkung der Projektmaßnahmen vor Ort. Sobald es das Infektionsgeschehen und der Schulbetrieb zulassen, werden die zuständigen Dezernent_innen, die Leitungen und Expert_innen der Schul- und Jugendämter, die zuständige Schulaufsicht und Vertreter_innen der politischen Gremien zu Praxisbesuchen eingeladen.

KOBSI wird über die Grenzen der StädteRegion hinweg als wegweisendes Modell für die systemische Inklusionsassistenz wahrgenommen. Aus dem innovativen städteregionalen Projekt ergeben sich auch für die Bildungswissenschaften interessante Forschungsansätze. Die Koordinierungsstelle KOBSI ist mit der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der RWTH Aachen und dem Institut für Heilpädagogik der Universität zu Köln im Dialog zu Kooperationsmöglichkeiten und Forschungsfragen für die wissenschaftliche Begleitung von KOBSI. Für die Koordinierungsstelle im Schulamt verbindet sich damit die Möglichkeit, auf dem Weg zur strukturellen Sicherung der Maßnahmen fundierte Grundlagen zu gewinnen.

Rechtslage:

Im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes stellt das Land NRW den Kommunen seit 2015 eine jährliche, zweckgebundene Pauschale zur Verfügung. Diese dient zur „Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Personal der Kommunen, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch und § 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch dienen. In der StädteRegion Aachen wird die Pauschale zweckgemäß für die systemische Teilhabeunterstützung an ausgewählten Schulen eingesetzt. Kommunen, die keine zweckgemäße Verwendung der Pauschale nachweisen können, werden aktuell zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung der Mittel durch das Land NRW aufgefordert. Durch die KOBSI-Maßnahmen kann die StädteRegion Aachen den Nachweis der zweckgemäßen Verwendung ihrer Inklusionspauschale vollständig erbringen (vgl. § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 9. Juli 2014 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 8. Juli 2016 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 24. Januar 2018, deren Gültigkeitsdauer durch die Verordnung vom 2. Juli 2020 bis zum 31. Juli 2021 verlängert worden ist.).

Um die weitere Ausgestaltung ab dem Schuljahr 2021/2022 festlegen zu können, hat das Land NRW die Universität Wuppertal mit einer Erhebung zur Entwicklung der Kosten der Inklusion beauftragt. Die Rückmeldefrist für die Erhebung der Daten von Schulen, Schulträgern, der örtlichen Sozialhilfe und Jugendämtern wurde bis zum 01.02.2021 verlängert. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse gem. geltendem Belastungsausgleichsgesetz zu einem Erlass führen, der die Förderung der kommunalen Aufwendungen für schulische Inklusion ab dem 31.07.2021 für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 festlegt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Verträge der Inklusionsassistenzen sind aktuell bis zum Unterrichtsende des laufenden Schuljahres (02.07.2021) befristet. Um die personelle Kontinuität der an den 26 Projektschulen implementierten systemischen Arbeit sicher zu stellen, werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Vertragslaufzeiten bis zum Jahresende 2021 bzw. gem. der erwarteten Verordnung zur Inklusionspauschale darüber hinaus bis zum Schuljahr 2023/2024 zu verlängern.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die KOBSI-Maßnahmen an den verschiedenen Schulstandorten werden durch die Inklusionspauschale und additive kommunale Mittel finanziert. Dabei gibt es drei verschiedene, im Projektverlauf gewachsene Finanzierungsmodelle (vgl. Anlage 2):

  1. 19 Stellen werden zu 100 % aus der Inklusionspauschale der örtlichen Sozialhilfe und aus Eigenmitteln der Städteregion finanziert.
  2. Vier Stellen werden zu 100 % von den Kommunen (aus deren Inklusionspauschale der Jugendhilfe) getragen.
  3. Vier Stellen sind nach dem Optionsmodell mischfinanziert. 50 % fließen aus Eigenmitteln der StädteRegion und 50 % aus Eigenmitteln der Kommunen (bzw. der Inklusionspauschale für die kommunale Jugendhilfe) in die Finanzierung.

2020 wurden die Aufwendungen der KOBSI-Personalkosten zu 58,7 % aus Mitteln der Inklusionspauschale des Landes für die örtliche Sozialhilfe (i. H. v. 582.397 €) refinanziert, zu 18,6 % aus additiven kommunalen Mitteln (der jeweiligen Inklusionspauschale für die Jugendhilfe) i.H.v. ca. 184.316 € getragen und zu 22,6 % aus freiwilligen Leistungen der StädteRegion Aachen i.H.v. 224.087 € ergänzt.

Nach Angaben der Einsatzschulen konnten im vergangenen Jahr über 70 Kinder durch die Arbeit der Inklusionsassistenzen im System aufgefangen werden, für die ohne KOBSI eine 1:1-Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII hätte installiert werden müssen. Den Personalaufwendungen für die systemischen Maßnahmen i.H.v. 990.800 € im Haushaltsjahr 2020 stehen somit präventive Einsparungen i.H.v. ca. gut 1,8 Mio. € gegenüber, die die kommunalen Haushalte entlasten.

Im Haushalt 2021 sind Mittel für die Personalaufwendungen der KOBSI-Maßnahmen i.H.v. ca. 1,2 Mio. € bis zum 31.12.2021 vorgesehen. Darin ist eine potentielle Ausbaureserve für weitere sechs systemische Assistenzstellen nach dem Optionsmodell enthalten.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag. Durch die Arbeit der Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz an Schulen sowie den Einsatz der systemischen Assistenzkräfte werden die Teilhabe- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in der StädteRegion Aachen erhöht.

Im Auftrag

gez. Terodde

 

 

Anlagen:
Projektschulen und Finanzierungsmodelle (Anlage 1)

Kostenentwicklung Schulbegleitung (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
Details
Tagesordnung