Teilen:

Neuaufforstung des Waldes in der StädteRegion
- Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom
[27.01.2021](si010.asp?YY=2021&MM=01&DD=27 "Sitzungskalender 01/2021 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10882

Beschlussvorschlag:

a) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:

 

Der Städteregionsausschuss beschließt aufgrund des Antrages der FDP-Städteregionstagsfraktion

 

-eine städteregionale Strategie zu entwickeln, um eine Neu-Aufforstung auf eigenen Grundstücken und gemeinsam mit den Waldeigentümern, mit geeigneten Bäumen, im Gebiet der StädteRegion zu bewerkstelligen;

-den Ankauf von Flächen zur Aufforstung, beziehungsweise den Erhalt von Wäldern seitens der StädteRegion;

-Anreize für Privatpersonen zur Neuanpflanzung von geeigneten Bäumen auf privaten Grundstücken zu schaffen;

-eine entsprechende Kampagne zu etablieren, die die Wichtigkeit des Themas darstellt.

 

b) Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Städteregionsausschuss trifft abweichend vom Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidung:

 

Der Städteregionsausschuss nimmt den Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion zur Kenntnis. Er unterstützt dessen Intention und beauftragt die Verwaltung, die im Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion aufgeführten Punkte bei der Umsetzung der über die Landschaftspläne festgesetzten Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Artenschutz zu berücksichtigen.

 

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 27.01.2021 beantragt die FDP-Städteregionstagsfraktion die Umsetzung der im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkte.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die StädteRegion Aachen erwirbt bereits seit etlichen Jahren immer wieder Flächen, um diese entsprechend der Festsetzungen der Landschaftspläne dauerhaft für den Naturschutz zu sichern und naturgemäß zu entwickeln. Auf diesen Flächen wurden und werden Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten angelegt, unter anderem auch Baumpflanzungen zur Biotopentwicklung. Erworbene Flächen mit Fichtenbeständen werden entsprechend der heimischen Waldgesellschaften wieder zu Laubwald entwickelt.

 

Im Rahmen der Eingriffsregelung zu Bauvorhaben setzt die untere Naturschutzbehörde (UNB) Ersatzmaßnahmen für die Kompensation der Beeinträchtigungen in Natur- und Kulturlandschaft fest. In den meisten Fällen werden hierbei Pflanzungen von Obstbäumen, Hecken und auch flächige Gehölze vorgenommen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Erfordernissen (Entwicklung verschiedener Biotoptypen, Förderung der Insektenwelt) und auch verstärkt unter Klimagesichtspunkten (z.B. Berücksichtigung der Standortverhältnisse, Artenauswahl nach Klimaverträglichkeit).

 

Da alte Bäume neben ihrer großen Wertigkeit für den Artenschutz als nachhaltig gesicherte CO2-Senken wirken, fördert die UNB im Rahmen von Ökokonten den Erhalt alter Waldbestände. Dies wird in der Regel begleitet von Waldentwicklungsmaßnahmen (Fichtenforst und oder Fichtenmischwald zu Laubwald).

 

Da im Rahmen von Insektenschutzmaßnahmen Grünlandflächen eine besondere Bedeutung besitzen und hier auch spezielle Maßnahmen zur Förderung von Insekten durchgeführt werden, kommen für Erstaufforstungen überwiegend nur Ackerflächen in Frage. Die Erfahrung zeigt, dass die Hochertragsstandorte der Flächen mit ackerbaulicher Nutzung erfahrungsgemäß nicht verkauft werden, so dass für größere Anpflanzungen von Gehölzbeständen eine Verfügbarkeit von Land in der Städteregion i.d.R. nicht gegeben ist bzw. Flächen nur zu einem überhöhten Preis angeboten werden.

 

Für Erstaufforstungen zur Erhöhung des Waldbestandes ist der Landesbetrieb Wald und Holz originär zuständig. Diverse Aufforstungen laufen bereits über staatliche Förderprogramme des Landesbetriebes, eine Förderung von waldbaulichen Maßnahmen läuft ebenfalls über den Landesbetrieb.

 

Eine städteregionale Förderung zum Waldanbau wäre eine zusätzliche freiwillige Aufgabe und angesichts der Förderungen durch den Landesbetriebes Wald und Holz als Doppelförderung nicht möglich.

 

Im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben (Landschaftsplanung, Biotopentwicklung, Artenschutz und Eingriffsregelung) arbeitet die untere Naturschutzbehörde schon in vielseitiger Form für den Klimaschutz.

 

Daher unterstützt die Verwaltung den Ansatz, die Klimaschutzleistungen von Wäldern zu nutzen.

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Der Erwerb von Flächen sowie die Durchführung von Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung für den Naturschutz sind freiwillige Aufgaben.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Die Aufstellung eines Konzeptes zur Akquise und Aufforstung von Flächen in der Städteregionsowie die Etablierung und Begleitung einer entsprechenden Kampagne im Sinne des Antrages der FDP-Städteregionstagsfraktion würde zu einer zusätzlichen Bindung von personellen Resourcen führen. Diese Aufgabe wäre mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht durchzuführen, ohne dass andere Kernaufgaben vernachlässigt würden.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Für den Erwerb von Flächen zur dauerhaften Sicherung für den Naturschutz wurden in den Haushalt 2021 ff. Mittel in Höhe von 210.000 Euro eingestellt (Produkt 09.03.01 „Landschaftsplanung“, Sachkonto 024103 „Zugänge Grund und Boden“).

 

Mittel zur Durchführung von Maßnahmen der Landschaftsplanung in Höhe von 100.000 Euro wurden ebenfalls in den Haushalt eingestellt (Produkt 09.03.01 „Landschaftsplanung“, Sachkonto 521160 „Durchführung von Maßnahmen i. R. der Landschaftsplanung.

Ökologische Auswirkungen:

 

Durch Pflanzung von Bäumen auf geeigneten Flächen wird ein aktiver Beitrag zum Klima- und Naturschutz geleistet. Bäume binden das klimaschädliche Gas Kohlendioxid, senken die Temperatur, produzieren Sauerstoff, verbessern die Bodeneigenschaften, wie das Speichern von Wasser und dienen dem Erosionsschutz.

 

Darüber hinaus bieten Bäume vielen unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten einen optimalen Lebensraum und wirken vernetzend im Biotopverbund. Im Gegensatz zur artenarmen Flora und Fauna auf intensiv bewirtschafteten Äckern wird durch die Pflanzung von Gehölzen die Artenvielfalt erhöht.

 

Der Erhalt von Altgehölzen spielt bei der Speicherung von CO2 eine große Rolle.

 

Natur-, Klima- und Artenschutz ist jedoch wesentlich vielfältiger zu betrachten. Eine Aufforstung ist nicht überall ökologisch auch sinnvoll; so trägt z.B. die Herstellung von Offenlandbiotopen an geeigneten Standorten ebenso wirkungsvoll zum Natur- und insbesondere zum Artenschutz bei. Genau diese Unterschiede und Besonderheiten werden in den Landschaftsplänen der Städteregion berücksichtigt.

 

Außerdem muss bei allen folgenden Pflanzmaßnahmen berücksichtigt werden, dass aufgrund der extremen Trockenheit der letzten Jahre, neue Pflanzungen oft keine Anwuchschancen haben (vergleiche Vortrag von H. Jansen, Leiter des Regionalforstamtes Rureifel Jülicher Börde, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 03.09.2020). Die Anwuchsbedingungen vor Ort sind von entscheidender Bedeutung, ob es Sinn macht, Bäume zu pflanzen oder einen anderen Lebensraum zu entwickeln.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

 

Anlage:

 

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 27.01.2021

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung