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Strom der regionalen Energieversorger vollständig aus erneuerbaren Energien
bis 2030
- Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [20.01.2021](si010.asp?YY=2021&MM=01&DD=20
"Sitzungskalender 01/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Dezernat IV
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10875

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

 

Der Städteregionsausschuss trifft aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

 

  1. Die StädteRegion Aachen strebt an, die Stromversorgung durch die regionalen Energieversorger bis 2030 auf Erneuerbare Energien umzustellen.
  1. In den Gremien der regionalen Energieversorger sollen die Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion darauf hinwirken, dass jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate Konzepte für die vollständige Umstellung auf erneuerbare Stromversorgung bis 2030 erarbeitet werden.
  1. Über die erstellten Konzepte und deren Umsetzungsplanung sollen die regionalen Energieversorger in der Sitzung des Städteregionstages im vierten Quartal 2021 berichten.

 

 


Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 20.01.2021 (s.h. Anlage 1) beantragten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, die im Betreff genannte Angelegenheit auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 25.02.2021 aufzunehmen.

 

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

 

Die StädteRegion Aachen hält Anteile an kommunalen Energieversorgungsunternehmen in der Region. Sie ist mit einem Stammkapitalanteil von 52,52 % Mehrheitsgesellschafterin der enwor – energie und wasser vor ort GmbH und hält direkte Anteile an der EWV – Energie- und Wasser- Versorgung GmbH i.H.v. 9,252 %. Über ihre Beteiligung an der städtischen Holding E.V.A. ist sie außerdem mittelbar beteiligt an der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG).

 

In die Organe dieser Unternehmen hat die StädteRegion Aachen gem. § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW Vertretungen entsandt, vgl. SV-Nr. 2020/0039 (E.V.A.), SV-Nr. 2020/0040 (EWV) und SV-Nr. 2020/0053 (enwor). Gem. § 113 GO NRW und § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW verfolgen diese die Interessen der StädteRegion Aachen in den Organen der Beteiligungen. Eine Hinwirkung auf die im Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen genannten Zielsetzungen ist somit im Rahmen der bestehenden Anteilsverhältnisse möglich.

 

Die enwor erzeugt aktuell bereits 53% ihres Stroms regenerativ mit Hilfe von Wind, Sonne und Wasserkraft in eigenen Anlagen. Die STAWAG hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die eigene Erzeugung so zu steigern, dass ganz Aachen klimaneutral versorgt werden kann (www.stawag.de/ueber-uns/erneuerbare-energien). Die EWV forciert ebenfalls den Ausbau erneuerbarer Energien, unter anderem über ihre Tochtergesellschaft GREEN Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH.

 

Die Verwaltung kontaktiert die Geschäftsführungen der vorgenannten Energieversorgungsunternehmen, sodass gem. Ziffer 3 des Beschlussvorschlags im vierten Quartal 2021 über die bestehenden Konzepte und deren Umsetzungsplanung berichtet werden kann.

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Gem. § 113 GO NRW haben die Vertretungen der StädteRegion Aachen in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften, an denen diese unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Städteregionstages und seiner Ausschüsse gebunden. Gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW kann der Städteregionstag außerdem den gewählten Mitgliedern eines fakultativen Aufsichtsrats Weisungen erteilen, soweit die Bestellung eines Aufsichtsrates gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Die Umstellung der Stromerzeugung auf ausschließlich regenerative Energien führt zu Veränderungen in den unternehmensinternen Preisgefügen und Rechnungsergebnissen. Eine Auswirkung auf den städteregionalen Haushalt ist lediglich mittelbar über die Ergebnispartizipation gegeben. Eine belastbare Schätzung hierzu wird erst möglich sein, wenn konkrete Zielsetzungen zum schrittweisen Umstieg festgelegt sind.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Die Zielsetzung, die Stromversorgung bis 2030 vollständig auf regenerativ erzeugte Energien umzustellen, stellt einen wichtigen Baustein zur Verminderung der Reduktion von CO2 dar und ist ein wesentlicher Schritt zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen StädteRegion Aachen.

 

 

Im Auftrag

gez.: Jücker

 

 

 

 

Anlage:

 

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 20.01.2021

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung