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"Zukunftsfähige Berufsbilder an unseren Berufskollegs - Ist die StädteRegion
Aachen gut aufgestellt?"; Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom
[21.12.2020](si010.asp?YY=2020&MM=12&DD=21 "Sitzungskalender 12/2020 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10754

Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktion:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur trifft aufgrund des Antrages der FDP-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

  1. Die Berufskollegs in der StädteRegion Aachen sollen bis zum Frühjahr 2021 einen Überblick vorlegen, welche neuen zukunftsorientierten Berufsbilder ihrer Meinung nach zukünftig angeboten werden müssen.
  2. Die Berufskollegs in der StädteRegion Aachen sollen bis zum Frühjahr 2021 ein Konzept vorlegen, welche methodischen und technischen Neuerungen hierzu notwendig sind, um diese im Unterricht verwenden zu können.
  3. Die Verwaltung der StädteRegion soll bis zum Sommer 2021 mögliche Fördertöpfe aus Bundes-, Landes- und EU-Mittel eruieren, um neue finanzielle Ausstattungen anzuschaffen.
  4. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur soll fortlaufend hierüber informiert werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur beauftragt die Verwaltung, die durch den Antrag eingebrachten Aspekte im Rahmen des dialogischen Prozesses zur beruflichen Schulentwicklungsplanung weiterhin mit allen Akteuren zu diskutieren.

 

 

Sachlage:

Die FDP- Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 21.12.2020, den Tagesordnungspunkt "Zukunftsfähige Berufsbilder an unseren Berufskollegs - Ist die StädteRegion Aachen gut aufgestellt?" in die Tagesordnung aufzunehmen (siehe Anlage).

Die im Antrag beschriebenen rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt sind zutreffend.

Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung in einem kontinuierlichen Dialog mit den Schulleitungen der neun Berufskollegs in Trägerschaft der StädteRegion Aachen, der Schulaufsicht sowie den Vertretungen von Industrie- und Handelskammer Aachen und Handwerkskammer Aachen, um das Bildungsangebot im o.g. Sinne bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Das Schulgesetz NRW sieht eine Verpflichtung für die Schulträger vor, Bildungsgänge an Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn hierfür in ihrem Gebiet ein Bedürfnis besteht. Für die Errichtung neuer dualer Bildungsgänge ist es dabei erforderlich, dass nach erteilter Genehmigung durch die Bezirksregierung mindestens 22 Auszubildende angemeldet sein müssen, damit die genehmigte Fachklasse eröffnet werden darf.

Der Impuls für neue duale Bildungsgänge kommt im Regelfall von den Kammern, wie z.B. zuletzt bei der erfolgreichen Errichtung der „Kaufleute im e-Commerce“ am BK Herzogenrath (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2018/0015) oder der Errichtung der beiden neuen Fachrichtungen „Digitale Vernetzung“ und “Daten- und Prozessanalyse“ im Rahmen der Fachinformatikerausbildung an den Berufskollegs für Gestaltung und Technik bzw. Wirtschaft und Verwaltung in Aachen (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0125).

In Kenntnis neuer Berufsbilder kommen dabei im Regelfall die Kammern auf die Verwaltung zu, um gemeinsam mit der Schulaufsicht zu beraten, an welchem Berufskolleg der neue Ausbildungsberuf (entsprechende Mindestzahl an Auszubildenden vorausgesetzt) errichtet werden könnte. Hierbei werden u.a. das vorhandene Bildungsangebot, die Sachausstattung sowie die Versorgung mit Lehrpersonal in den Blick genommen.

Diese Abläufe entsprechen den vorgesehenen Rollen der Partner und sind gut etabliert. Der umgekehrte Weg, dass die Berufskollegs ein Konzept erstellen, welche Berufsbilder ihrer Meinung nach angeboten werden sollten, ohne dabei einschätzen zu können, ob überhaupt im Kammerbezirk die für eine Genehmigung erforderlichen Klassenfrequenzwerte erreicht werden können, ist aus Sicht der Verwaltung nur in begründeten Einzelfällen zielführend.

Im Kontext eines Antrags auf Errichtung eines neuen Bildungsgangs wird jeweils standardmäßig geprüft, welche Sachausstattung für die erfolgreiche Beschulung erforderlich ist. Wie zuletzt beim Antrag des Berufskollegs Simmerath/Stolberg „Biologisch-Technische Assistenten/Assistentin (BTA)“ können sich daraus für den Schulträger Anforderungen bzgl. zusätzlicher Sachausstattung ergeben (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0364), die nicht aus dem regulären Schulbudget zu erfüllen sind.

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2018/0013. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem Dezernat 45 der Bezirksregierung Köln die der Vorlage beigefügten Leitlinien der Beruflichen Schulentwicklungsplanung in der StädteRegion Aachen erarbeitet. Diese stellen im zweiten Teil auch die grundsätzlichen Verfahrensschritte zur Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg dar und sind weiterhin gültig.

Anträge von Berufskollegs auf Genehmigung neuer Bildungsgänge orientieren sich an den folgenden zehn schulfachlichen Grundsätzen (Reihenfolge bedeutet keine Gewichtung):

1. Stabile Fachklassen bilden

2. Angemessene Größe der einzelnen Berufskollegs sicherstellen

3. Profilbildung der einzelnen Berufskollegs unterstützen

4. Möglichkeiten der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die

Berufskollegs (APO-BK) nutzen

5. Vorrang der Bildungsgänge der Berufsausbildung und Ausbildungsvorbe-

reitung vor weiteren Angeboten berücksichtigen

6. Das Angebot und die Struktur der Bildungsgänge mit den benachbarten

Schulträgern abstimmen

7. Inklusive Beschulung fördern

8. Ausbildungsvorbereitung garantieren

9. Sachgerechte Ausstattungen sicherstellen

10. Verlässliche Lehrerversorgung sicherstellen

Die Verwaltung nutzt vorhandene Fördermöglichkeiten, v.a. im Bereich der Digitalisierung der Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0541), um die Schulen infrastrukturell bestmöglich in ihrem Bildungsauftrag zu unterstützen.

Die Verwaltung hält es im Ergebnis für zielführend, die durch den Antrag eingebrachten Aspekte im Rahmen des dialogischen Prozesses zur beruflichen Schulentwicklungsplanung weiterhin mit allen Akteuren zu diskutieren und die Ergebnisse in den Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur – sowie das vorberatende Schulforum - einzubringen.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs zu behandeln.

Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW). Gemäß Absatz 3 der genannten Vorschrift bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

Soziale Auswirkungen:

Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines Angebots beruflicher Bildung, das in seiner Qualität und Quantität den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen gleichermaßen gerecht wird.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 21.12.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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