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Sachstandsbericht Intercity Aachen-Randstad
- Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom
[15.12.2020](si010.asp?YY=2020&MM=12&DD=15 "Sitzungskalender 12/2020 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10829

Sachlage:

Mit Schreiben vom 15.12.2020 (Anlage 1) berichtet die FDP-Städteregionstagsfraktion von einer Online-Konferenz niederländischer und deutscher Vertreter aus Politik und Verwaltung bezüglich einer direkten Intercity-Verbindung zwischen Aachen und der Randstad und bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Ist diese Verbindung im Bereich des Nahverkehrs anzusiedeln?

  1. Wie bringt die StädteRegion Aachen sich (eventuell auch über den Zweckverband Region Aachen bzw. den Nahverkehr Rheinland) hier ein?

Die Verwaltung beantwortet die Fragen, in enger Abstimmung mit der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) und der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV), wie folgt:

Zu 1:

Bei der angedachten Intercity-Verbindung zwischen Aachen und der Randstad handelt es sich um eine Nahverkehrsverbindung. Die niederländischen IC-Verbindungen sind mit den deutschen Regionalexpress-Linien vergleichbar.

Zu 2:

Der Zweckverband NVR arbeitet gemeinsam mit dem niederländischen Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft (lenW) und der Provinz Limburg daran, mit dem Ausbau der grenzüberschreitenden Nahverkehrsverbindung die internationale Konnektivität zwischen den Niederlanden und Deutschland – insbesondere zwischen Nordbrabant, Limburg und Nordrhein-Westfalen – zu verbessern. Dieses Ziel wurde bereits im Jahr 2008 durch eine gemeinsame Absichtserklärung, die von allen Partnern unterzeichnet wurde, schriftlich fixiert. Der NVR hat in der Folge das Vorhaben, den niederländischen IC/RE von Heerlen bis nach Aachen Hbf weiterzuführen, in seinem Nahverkehrsplan 2016 verankert. Im Jahr 2018 wurde darüber hinaus von allen Partnern ein Letter of Intent (LoI) gezeichnet, der den aktuellen Sachstand und die gemeinsamen Ziele darlegt. Inhaltlich fortgesetzt wurde das Projekt mit einem hochrangig besetzten Arbeitstreffen aller beteiligten Akteure im April 2019, an dem auch leitende Vertreter von NVR und AVV teilnahmen.

Die StädteRegion Aachen ist zudem Partner in der AG Charlemagne, einem grenzüberschreitenden Zusammenschluss von Kommunen und regionalen Gebietskörperschaften im Dreiländereck Deutschland, Belgien, Niederlande. Ihr gehören die Stadsregio Parkstad Limburg, die Gemeente Heerlen, die Gemeente Vaals, die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen und die Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens an. Die AG dient als Austauschplattform auch der Stärkung der grenzüberschreitenden Raum- und Verkehrsentwicklung. Beispiele sind die Lobbyarbeit zur (Re-)Aktivierung von Bahnstrecken in die Nachbarländer wie z.B. der Ausbau der Relation Herzogenrath/Heerlen, die Positionierung der Avantis-Linie von Aachen in die Parkstad Limburg sowie die anstehende Durchbindung des niederländischen IC nach Aachen. Erinnert sei hier beispielhaft an die Fahrt eines dieselgetriebenes ICE von Aachen nach Amsterdam zur Demonstration der technischen Umsetzbarkeit.

Aktuell stimmen sich lenW, die Provinz Limburg und der NVR zur konkreten operativen Umsetzung des im LoI beschriebenen Projektes ab.

Es ist jedoch festzuhalten, dass der NVR das Vorhaben zwar aktiv und konstruktiv mitgestaltet, aber nicht die finale Entscheidung zur Umsetzung treffen kann – diese muss auf niederländischer Seite gefällt werden. Daher ist es umso wichtiger, die dortigen Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung vom Nutzen des Projekts zu überzeugen.

Im weiteren Verlauf kann der NVR die auf deutscher Seite vorhandenen Fördermöglichkeiten in das Projekt einbringen.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

Die Aufgabenträgerschaft in diesem Zusammenhang liegt beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Ökologische Auswirkungen:

Mit der Förderung des Schienenpersonennahverkehrs werden der Umweltverbund gestärkt und ein wichtiger Beitrag zu einer emissionsarmen Mobilität geleistet.

Im Auftrag:Im Auftrag:

gez.: Jückergez.: Terodde

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 15.12.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

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Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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