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LKW-Durchfahrverbot Ortskern Kohlscheid;
hier: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 15.09.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7792

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, die Bürgeranregung „Verhängung eines Durchfahrverbotes für Lkw für den alten Ortskern von Kohlscheid“ zum Anlass zu nehmen, mit der Verkehrsfreigabe der Markttangente vorab zwei Durchfahrverbote für Lkw mit dem Zusatz Lieferverkehr frei im Bereich der Kreisverkehre Oststraße und Südstraße anzuordnen. Sollten durch Verkehrsbeobachtungen belegt darüber hinaus weitere restriktive Maßnahmen mit Lkw-Durchfahrverboten für den alten Ortskern von Kohlscheid erforderlich werden, so wären diese alsdann dem Ausschuss mitzuteilen und zu beschließen.

 

 

Sachverhalt:

Mit Datum vom 15.09.2020 wurde im Rahmen einer Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom Verein Kohlscheider Bürger e.V. der Antrag zur Verhängung eines Durchfahrverbotes für Lkw für den alten Ortskern von Kohlscheid gestellt. Mit dem bereits erfolgten Ausbau der L223 und dem aktuellen Bau der Markttangente wird vom Antragsteller befürchtet, dass hier eine attraktive Wegeverbindung zwischen Niederbardenberg und Kohlscheid geschaffen würde, die auch verstärkt Lkw-Fahrten zur Folge hätte. Auch könne diese Verbindung als „Alternativstrecke“ bei Stau auf der A4/A44 bzw. am Aachener Kreuz interessant werden. Als wesentliche Forderung soll zur Vermeidung von zusätzlichen Lkw-Verkehren im Kohlscheider Ortskern die Anordnung eines Lkw-Durchfahrverbotes mit dem Zusatz Anlieger- bzw. Lieferverkehr frei veranlasst werden. Diese sowie weitere Forderungen sind der Bürgeranregung zu entnehmen (siehe Anlage). Die Bürgeranregung ist für die Stadtverordneten im Allris-System als nichtöffentlich komplett hinterlegt.

Bereits 2015 wurde die Stadt Herzogenrath von der Industrie- und Handelskammer Aachen auf das Projekt „Effiziente stadtverträgliche Lkw-Navigation“ des Netzwerkes Mobil im Rheinland hingewiesen. Daraufhin wurde die notwendige Kooperationsvereinbarung zur Erstellung von Lkw-Vorrangrouten in kommunalen Netzen zwischen der Stadt Herzogenrath und dem Netzwerk abgeschlossen. Inhalt der Vereinbarung ist eine Verpflichtung, Lkw-Vorrangrouten und die Restriktionen zu erfassen und zu pflegen sowie auch die Übernahme der Informationen in den Datenbestand digitaler Karten zu gestatten. Im Sommer 2019 stand diese Datenbank (Plattform) dann zur Erfassung der jeweiligen Lkw-Routen und Restriktionen wie Höhen-, Gewichts- und Breitenbegrenzungen sowie Lkw-Durchfahrverbote zur Verfügung. Ab dieser Zeit sind von Seiten der Straßenverkehrsbehörde alle das Stadtgebiet betreffenden Parameter sukzessive eingepflegt worden. Anfang 2020 erfolgte dann sogar noch eine Erweiterung der Datenbank zur Erfassung auch aller „30km/h-Zonen“ sowie „Verkehrsberuhigten Bereiche“. Aktuell ist für die Gesamtstadt Herzogenrath ein flächendeckendes Kataster in der Datenbank hinterlegt.

Aktuell sind in der Datenbank lediglich die beiden Hauptverkehrsachsen wie die L232 und die L223 (neu) als Lkw-Vorrangrouten ausgewiesen. Auf den übrigen Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen im Stadtgebiet bestehen unterschiedlichste Beschränkungen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit der Verkehrsfreigabe der Markttangente (zur Vermeidung der heute über den Markt verlaufenden Schwerlastverkehre) sowohl von der Oststraße als auch von der Südstraße aus kommend, hinter den neuen Kreisverkehren ein Lkw-Durchfahrverbot mit dem Zusatz Lieferverkehr frei anzuordnen. Somit würden die bestehenden Lkw-Verkehre über die neue Markttangente abgewickelt und das Zentrum Markt sowie die Weststraße entlastet.

Des Weiteren bleibt abzuwarten, wie sich die parallel beabsichtigten verkehrlichen Anpassungen im Zuge der Puetgasse, Am Wacholder und Am Langenberg auf die allgemeine Verkehrssituation auswirken. Die Verwaltung wird durch entsprechende Verkehrserhebungen die verkehrlichen Auswirkungen vorab erkunden. Sollte durch Verkehrsbeobachtungen oder Messungen der Bedarf weiterer restriktiver Maßnahmen mit Durchfahrverboten für den Schwerlastverkehr erforderlich sein, wäre dieser dem Ausschuss vorab bekannt zu machen und dann im Weiteren zu Durchfahrverboten für den Schwerlastverkehr erforderlich sein, wäre dieser dem Ausschuss vorab bekannt zu macht und dann im Weiteren zu beschließen.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

X

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Reduzierung von Lärm- und Schadstoffbelastungen im Ortskernbereich

 

 

Anlage:

rgeranregung vom 25.02.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Südstraße
  • Am Wacholder
  • Oststraße

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