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Einrichtung von gebührenfreien Parken für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Herzogenrath
Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 17.09.2018
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.09.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7790

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen der Verwaltung, keine weiteren Parkerleichterungen (wie „Freies Parken für E-Fahrzeuge“) im Stadtgebiet Herzogenrath zu beschließen, zustimmend zur Kenntnis. Dem Antragsteller der Bürgeranregung ist der Beschluss sodann mitzuteilen.

 

 

Sachverhalt:

In Anlehnung an die Bürgeranregung „Einrichtung von gebührenfreiem Parken für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Herzogenrath“ hat die SPD-Fraktion am 01.09.2020 einen Ergänzungsantrag mit der Ermöglichung von gebührenfreiem Parken von E-Autos in Herzogenrath analog der rechtlichen Bestimmungen der Stadt Eschweiler zum 01.01.2021 einzuführen, gestellt. Der genaue Wortlaut ist dem Antrag zu entnehmen.

Gemäß der seit dem 03.11.2020 gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath ist der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung zuständig.

Zum 01.08.2020 wurde gem. des FDP-Antrages „Abschaffung und Neugestaltung von Parkgebühren“ die „Brötchentaste“ mit 30-Minuten freiem Parken an allen städtischen Parkscheinautomaten eingerichtet und eingeführt. Einnahmeverluste bei den Parkgebühren wurden zu dem Zeitpunkt für 2020 mit rd. 8.000,00€ und für die Folgejahre mit rd. 16.000,00€ prognostiziert. Die aktuelle Einnahmenstatistik besagt jedoch, dass nach Einführung der Brötchentaste die Einnahmeverluste in nur 5 Monaten bereits in einer Höhe von rd. 10.000,00€ liegen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit der Verschärfung des Lock-Downs vor Weihnachten sowie die Parkgebührenbefreiung im Zuge der Vollsperrung auf der Südstraße im November (in Verbindung mit dem Bau der Markttangente) sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

Drei Faktoren sind für diese Entwicklung im Wesentlichen verantwortlich. Aus Beobachtungen „Dritter“ wurde berichtet, dass einige Kunden sich auch schon mal mehrfach der Brötchentaste bedienen und das 2. Brötchenticket in das Fahrzeug legen. Ein weiterer Grund für den Einnahmenrückgang ist die Tatsache, dass die Kunden vor Ablauf der halben Stunde wieder zum Auto zurückkommen und dann in einen anderen Parkbereich fahren und dort erneut ein Brötchenticket ziehen. Als dritter Faktor und nicht zu vernachlässigender Teil sind diejenigen, die zuvor ein Parkticket über einen längeren Zeitraum gezogen haben, nunmehr ihre Erledigung „beschleunigen“ und innerhalb der halben Stunde wieder die Innenstadt verlassen. Dieses ist aber auch der mangelnden gastronomischen Angebote durch Corona geschuldet, durch die sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Innenstädten deutlich verkürzt hat. Das nach dem Motto „schnell hin und wieder weg“.

Im Rahmen des Konzepts zur Organisation des A 32 – Ordnungsamt wird zukünftig eine verstärkte Kontrolle der ruhenden Verkehre durchgeführt. Zur Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, die von der Stadt Herzogenrath seit mehr als 2 Jahrzehnten gefördert werden, ist auch das zu Fuß gehen und das Radfahren ein wesentlicher Bestandteil. Das InHK wirbt mit dem Slogan „Zentrum der kurzen Wege“ und somit auch für das zu Fuß gehen und/oder mit dem Rad fahren.

Die steigende E-Mobilität ist für die Schadstoff-Emissionen in Form von Abgasen in den Innenstadtbereich sicherlich ein großer Vorteil, aber das Verkehrsaufkommen mit Kraftfahrzeugen insgesamt wird hierdurch leider nicht positiv beeinflusst. Wege die alternativ auch zu Fuß oder mit dem Rad ohne weiteres zurückgelegt werden können, werden weiterhin mit einem Kraftfahrzeug (wenn auch mit einem Elektromotor betrieben) erledigt. Die hierzu benötigten Verkehrsflächen bleiben unverändert hoch und sind für eine zukunftweisende Urbane Stadtentwicklung kontraproduktiv.

Betrachtet man nunmehr noch die Fahrzeugflotte, welche gem. Definition als E-Fahrzeug gelten und begünstigt werden, so kann es nicht sein, dass z.B. ein SUV der Luxusklasse als Hybride mit einem E-Kennzeichen nunmehr ohne weiteres den kostbaren Parkraum unentgeltlich in Anspruch nehmen kann. Nach sozialen und sozioökonomischen Gesichtspunkten ist eine solche Regelung durchaus als verwerflich einzustufen. Man muss sich weiter auch die berechtigte Frage stellen, was passiert zu dem Zeitpunkt wo die Wasserstofftechnik serienreif wird. Dürfen diese Fahrzeuge, weil ja ebenfalls „Abgasfrei“, dann auch kostenfrei in den Innenstädten parken?

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, zur Stärkung unserer Innenstadtbereiche und zur Erhöhung der allgemeinen Aufenthaltsqualität von weiteren Parkerleichterungen Abstand zu nehmen. Ein Umdenken zu einer ökologisch vertretbaren Verkehrsmittelwahl in unseren Innenstädten muss das hehre Ziel sein. Herzogenrath kann hier eine Vorreiterposition einnehmen. Die drei Stadtteile bieten durch ihre Kompaktheit ein hohes Entwicklungspotential. Durch innovative Parkraumkonzepte kann die Innenstadt von Parksuchverkehren entlastet und wieder erlebbar gestaltet werden.

Rechtliche Grundlagen:

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Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurzfristig gesehen fördert freies Parken für E-Fahrzeuge die Nutzung von E-Fahrzeugen. Langfristig gesehen wirkt sich die Verringerung der Inanspruchnahme des Verkehrsraums für Kraftfahrzeuge hin zu mehr Verkehrsraum für den ÖPNV positiv auf den Klimaschutz aus.

 

 

Anlage:

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.09.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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