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Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 - Kämmerei
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7802

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

Sachverhalt:

Der am 04.01.2021 aufgestellte und am 05.01.2021 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 19.01.2021 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

In die als Anlage 2 beigefügte Veränderungsliste sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan sowie im investiven Finanzplan eingeflossen. Diese haben sich nach Information durch die zuständigen Ämter erst seit der Drucklegung des Haushaltsentwurfs ergeben.

Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt. Bei den farbig hinterlegten Ansätzen liegen Abweichungen zum Haushaltsplanentwurf vor.

Unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises (Anlage 2) stellt sich der Ergebnisplan nach jetzigem Planungsstand wie folgt dar:

In €

2021

im 2020er

Plan

2021

Entwurf

BISHER

2021

Nach Verän-derungs-nachweis

2022

2023

2024

Ertrag

142.803.000

143.798.000

143.770.000

144.025.000

147.335.000

151.550.000

Aufwand

148.071.000

148.590.000

148.149.000

149.035.000

150.613.000

152.580.000

Fehlbetrag/ Überschuss

-5.268.000

-4.792.000

-4.379.000

-5.010.000

-3.278.000

-1.030.000

Nachrichtlich: Defizit ohne Corona-Isolierung

-5.268.000

-15.622.000

-14.919.000

-20.450.000

-13.658.000

-10.110.000

Auch wenn die Stadt Herzogenrath seit dem Haushaltsjahr 2018 kein Haushaltssicherungskonzept (HSK) mehr aufstellen muss, ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 75 IV GO nach wie vor erforderlich, da die Haushaltssatzung eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorsieht. Dies ist dadurch bedingt, dass die geplanten Aufwendungen in 2021 noch immer die geplanten Erträge übersteigen und keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden ist. Hierdurch wird deutlich, dass auch ohne Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ein stringenter Konsolidierungskurs verfolgt werden muss, um ein erneutes Abrutschen in die HSK-Pflicht zu verhindern.

In Bezug auf den Haushaltsplan 2021 ist dies nach Anwendung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) zunächst erneut gelungen. Nach der derzeitigen Finanzplanung ist nicht vorgesehen, in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren die allgemeine Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern (§ 76 I Ziff. 2 GO).

Rechtliche Grundlagen:

§ 59 II GO NRW

§ 75 GO NRW

§ 76 GO NRW

§ 80 GO NRW

§ 4 NKF-CIG

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Siehe Anlagen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?): ---

 

 

Anlage/n:


Anlage 1 Entwurf der Haushaltssatzung 2021

Anlage 2 Veränderungsnachweis

  • Teil A Ergebnisplan
  • Teil B Investitions- und Finanzierungszahlungen

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 23. Februar 2021Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

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