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Ratsantrag 537/17 Rehkitze schützen - Drohnentechnologie zum Aufspüren von
Jungwild vor der Grasmahd


Letzte Beratung
Dienstag, 02. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22691

Erläuterungen:

Ratsantrag der Allianz für Aachen vom 19. September 2020

Rehkitze schützen - Drohnentechnologie zum Aufspüren von Jungwild vor der Grasmahd

Der Rat der Stadt möge folgenden Beschluss fassen:

Die Stadt Aachen erwirbt zwei Drohnen, die zum Aufspüren von Jungwild vor der Grasmahd geeignet sind, wie z.B. das eigens zur Jungwildrettung konzipierte GPS- gesteuerte Multicoptersystem „Fliegen-de Wildretter“ des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR).

Die Stadt Aachen fragt bei der zuständigen Entwicklungsabteilung des DLR die Möglichkeiten von Schulungen für Mitarbeiter des FB Umwelt an. Alternativ können Schulungsanfragen auch an andere Akteure mit Fachkompetenz gerichtet werden, wie z.B. Forschungseinrichtungen der RWTH mit Schwerpunkt unbemannte Luftfahrttechnik oder den Bundesverband Copter Piloten e. V.

Die Stadt Aachen informiert die an der Jungwildrettung beteiligten, bzw. interessierten Akteure und Or-ganisationen, wie z.B. die Kreisbauernschaft Aachen, die Kreisjägerschaft der StädteRegion, einschlä-gige lokale Umwelt- und Tierschutzvereine etc. über die Möglichkeit des Drohneneinsatzes durch ge-schulte Mitarbeiter des FB zur Unterstützung der Suche nach Jungwild vor der Grasmahd.

Die Stadt Aachen eruiert parallel zum beschriebenen Vorgehen eine seitens des Landes NRW mögli-che finanzielle Beteiligung an der Anschaffung der Drohnen sowie an den Organisationskosten für Schulungsveranstaltungen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die behördliche Zuständigkeit für die im Antrag beschriebene Thematik „Jungwildrettung bei der Früh-jahrsmahd“ obliegt der Städteregion Aachen, untere Jagdbehörde.

Darüber hinaus engagiert sich die Kreisjägerschaft seit Jahren auf diesem Themenfeld und unterstützt Landwirte bei der Begehung von Feldern und beim Aufspüren von Jungwild. Auch sind dem Fachbe-reich Umwelt der Stadt Aachen in den zurückliegenden Jahren keine Handlungsbedarfe zum verstärk-ten Schutz von Jungwild zugetragen worden.

Im Ergebnis bewertet die Verwaltung die beantragten Schritte daher wie folgt:

  1. Es besteht seitens der Stadt Aachen kein Bedarf zur Beschaffung von Drohnen zum Aufspüren von Jungwild vor der Grasmahd.
  2. Es besteht gegenwärtig kein Bedarf zur Fortbildung von städtischen Mitarbeitern im Umgang mit Drohnen bei der Deutschen Gesellschaft für Luft und Raumfahrtechnik (DLR).
  3. Es besteht gegenwärtig kein Bedarf zur verstärkten Kooperation mit Forschungseinrichtungen der RWTH mit dem Schwerpunkt unbemannte Luftfahrttechnik oder mit den Bundesverband Copter Piloten e. V.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 537/17 gilt hiermit als behandelt.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

O nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Ratsantrag


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Dienstag, 02. März 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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