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Kunstrasenplatz Sportanlage Roermonder Straße
hier: Aktualisierung der bisherigen Planung


Letzte Beratung
Dienstag, 02. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7864

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement beschließt, sowohl bei einer Förderzu- als auch bei einer Förderabsage (voraussichtlich im Frühjahr 2021) die Arbeiten zur Herstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Grundlage des beigefügten Lageplanes auszuschreiben und durchzuführen. Hierzu gehören gegenüber der im Mai 2020 vorgestellten Planung für das Fußballgroßspielfeld (Kunststoffrasenplatz) einschließlich der Tribüne noch folgende zusätzlichen Breitensporteinrichtungen:

Fußballkleinspielfeld, Beachvolleyballfeld, Calesthenics (Krafttraining) Anlage und ein Motorikpfad für Kleinkinder.

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, mit dem auf der Anlage beheimateten Sportverein eine finanzielle Beteiligung am Fußballkleinspielfeld zu vereinbaren.

 

 

Sachverhalt:

Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmte in der Sitzung am 19.05.2020 der vorgestellten Planung für den neuen Kunstrasenplatz an der neuen Sportanlage Roermonder Straße zu und im Oktober 2020 sollte der Baubeginn erfolgen.

In seiner Sitzung am 01.09.2020 beschloss der Stadtrat einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms „Investitionspakt Sportstättenförderung“ zu stellen. Der projektierte Baubeginn im Oktober 2020 musste hierdurch (sonst förderschädlich) verschoben werden.

Bei der Anfang Dezember 2020 von der Bezirksregierung veröffentlichten Projektliste mit den geförderten Maßnahmen wurde die Sportanlage jedoch nicht berücksichtigt. Für die in NRW zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 47 Mio. Euro waren lt. telefonischer Auskunft Anträge in Höhe von rund 110 Mio. Euro bei der Bezirksregierung eingegangen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Förderantrag wird jetzt für das Investitionspaket 2021 erneut geprüft. Eine Veröffentlichung für das Programmjahr 2021 wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 erfolgen.

Um die wesentlichen Förderbedingungen zu erfüllen, mussten für den Förderantrag zusätzliche Anlagen für den Breitensport den Bürgern zur Verfügung gestellt werden, die der Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen. Deshalb wurden für den Zuschussantrag auch ein Fußballkleinspielfeld bzw. Quartierbolzplatz (Kosten ca. 77.250 €), ein Beachvolleyballfeld (ca. 18.850 €), eine Calistheniks-Anlage für Krafttraining (ca. 57.300 €) und ein Motoriklehrpfad für Kleinkinder (ca. 26.100 €) zusätzlich eingeplant. Zusammengefasst betragen die Kosten hierfür rund 179.600 € einschlilich 19 % Mehrwertsteuer. Nähere Einzelheiten dieser Planung werden in der Sitzung kurz erläutert.

Die Verwaltung empfiehlt, sowohl bei einer Förderzu- als auch bei einer eventuellen Förderabsage (voraussichtlich im Frühjahr 2021), die Arbeiten zur Herstellung des neuen Kunstrasenplatzes einschließlich der 4 zusätzlich vorab genannten Breitensportanlagen auszuschreiben und durchzuführen. Das Fußballfeld soll auf Wunsch der Fußballballvereine gebaut werden. Ähnlich der Verfahrensweise im Fußballstadion Oststraße ist dies nur möglich, wenn ein angemessener Kostenanteil des Vereins erfolgt.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

x

negative Auswirkungen - da durch die zusätzlichen Breitensporteinrichtungen

natürliche Flächen teilweise befestigt und in Anspruch genommen werden.

 

 

Anlage/n:

1 Lageplan BauVerkA vom 19.05.2020

1 Lageplan aktualisierte Planung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Roermonder Straße
  • Oststraße

Beratungsfolge

Dienstag, 02. März 2021Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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