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Förderrichtlinie beschleunigter Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung; hier
Antragsstellung und weitere Vorgehensweise


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5609

gez. Roger Nießen

gez. ./.

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Alexander Kaiser

gez. Hans Brings

Stadtkämmerer

Fachdienstleiter 3.3

gez. Nadine Schuricht

gez. Christina Chantré

Sachbearbeiterin FD 3.3.4

Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Am 22.01.2021 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erlassen. Das Ziel der Förderung ist die Schaffung von zusätzlichen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten oder qualitativer Verbesserung der Betreuungsumgebung für die Jahrgangsstufen 1-4. Bisher wurde ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ab dem Jahr 2025 noch nicht im Landtag beschlossen, aber es werden bereits Förderprogramme veröffentlicht, die auf einen baldigen Beschluss hindeuten.

Die Verwaltung hatte bereits im März 2020 alle Träger der Offenen Ganztagsschulen, die OGS-Koordinatorinnen und die Schulleitungen darüber informiert, dass es vermutlich einen Rechtsanspruch ab 2025 geben könnte und dieser von einer Versorgungsquote von mind. 75 % der Schulkinder ausgeht. In die Haushaltsplanung wurde dementsprechend bis zum Haushaltsjahr 2025 ein OGS-Ausbau zunächst im Bereich der Personalkosten eingeplant, sowie Mobiliar in den Neu-/ Umbauten innerhalb des Grundschulkonzeptes. Durch die Richtlinie können nun unterschiedliche Maßnahmenpakete sehr kurzfristig und mit einer 85 % Förderung des Landes beantragt werden.

Die Richtlinie sieht folgende drei Maßnahmenpakete für eine Förderung vor:

1) Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistun­gen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem Zusam­menhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau ganzgiger Bildungs- und Betreuungsangebote stehen.

2) Umwandlungsmaßnahmen, für die keine über eine Genehmigungs-planung zur Nutzungsänderung hinausgehenden Architek­ten- und Ingenieurleistungen erforderlich sind, Modernisierungs-, Sanie­rungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung, Neubaumaßnah­men als selbständig nutzbare Bauwerke, Investive Begleitmaßnahmen, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorstehend genann­ten Baumaßnahmen stehen und von Dritten (außerhalb der Verwaltung) erbracht werden (z.B. Architekten- und Gutachterleistungen für das Ver­fahren zur Baugenehmigung, Entwässerungsplanung, Grundrisszeich­nung, statische Berechnung, Nutzflächen- und Kubaturberechnung, Wär­meschutznachweis, Angaben über Abstandsflächen, Nachweis über Ver­sorgungs- und Entsorgungsanlagen),

3) Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte, Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermögli­chen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen, Maßnahmen, die der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsvorrichtungen, separate Toiletten, mobile Trennwände), soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Schüle­rinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 oder der qualitativen Verbes­serung der Betreuungsumgebung für Schülerinnen und Schüler der Jahr­gangsstufen 1-4 dienen.

Grundsätzlich wären die Maßnahmen 1 und 2 z.B. im Rahmen des Grundschulkonzeptes interessant, um Planungskosten oder Einrichtungskosten über dieses Förderprogramm mit zu finanzieren. Problematisch ist hier jedoch der Förderzeitraum, denn die Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2021 begonnen werden und sind bis zum 31.12.2021 durchzuführen.

Da mit Blick auf den möglichen Rechtsanspruch und den aktuellen Schulgebäuden eine Doppelnutzung von Klassen- und Fachräumen unabdingbar wird, müssen diese Räume mit einer flexiblen Ausstattung versehen werden. Hierzu zählen z.B. rollbare Schränke, Eigentumsfächer für Schulmaterial, andere Schultische und Stühle, etc. Vor allem muss aber bei einer steigenden Schülerzahl im OGS-Bereich auch eine andere Küchensituation hergestellt werden, da dann pro Schulstandort zwischen 75 und 260 Schüler ein Mittagessen erhalten und das mit der aktuellen Küchensituation nicht zu leisten ist. Hier werden jedoch größere Umbau- oder Anbaumaßnahmen notwendig, die realistisch nicht bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden können.

Der Stadt Würselen steht als Höchstbetrag eine Fördersumme von insgesamt 383.900 Euro als Schulträgerbudget zur Verfügung das entspricht einer 85 %igen Fördersumme. Der Eigenanteil von 67.747,06 Euro kann aus der Bildungspauschale genommen werden. Dort wurden in den letzten Jahren Mittel angespart, um größere Anschaffungen in den Schulen zu tätigen. Die Schulleitungen sind alle damit einverstanden, dass diese Mittel nun für den Eigenanteil genutzt werden.

Nach Rücksprache mit den Schulleitungen und den OGS-Trägern wurde für jeden Grundschulstandort ein Antrag mit einer Maßnahmenbeschreibung gestellt (Frist zur Antragstellung ist der 28.02.2021). Diese unterscheiden sich je nach Gebäude- und Betreuungssituation nur minimal in den Ausstattungswünschen. Die Verwaltung wird mit den Anforderungen, die die Schulleitungen und OGS-Koordinatorinnen kurzfristig zusammengestellt haben, Leistungsverzeichnisse für die erforderlichen Ausschreibungen anfertigen, damit diese unmittelbar nach der Genehmigung des Förderantrages veröffentlicht werden können.

Die nächste Sitzung des Bildungsausschusses, in der die Beschlüsse über die Vergabe von Aufträgen über 30.000 Euro gefasst werden können, ist auf den 08.06.2021 terminiert. Bei einer Auftragsvergabe nach diesem Ausschuss ist eine Lieferung des bestellten Mobiliars in den Sommerferien ausgeschlossen, da die Möbelfirmen für den Schulbereich eine Vorlaufzeit von ca. 3 Monaten haben. Daher werden die Sommerferien für die Vorbereitungen in den Schulgebäuden genutzt und eine Lieferung ist dann für die Herbstferien vorgesehen. Sollte es Maßnahmen geben, unter 30.000 Euro liegen, werden diese natürlich so bestellt, dass eine Lieferung in den Sommerferien möglich ist.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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