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Sachstand Digitalisierung an Schulen


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5607

gez. Roger Nießen

gez. ./.

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Nadine Schuricht

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Datum vom 21.07.2020 hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) eine Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen erlassen.

Aus diesem Förderprogramm hat die Stadt Würselen für die Beschaffung von mobilen Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag hin eine 90%ige Förderung in Höhe von 174.259,46 € erhalten. Über eine öffentliche Ausschreibung wurde der wirtschaftlichste Bieter ermittelt, der im Dezember 2020 insgesamt 611 iPads der 8. Generation mit 32 GB Speicherplatz und WiFi ausgeliefert hat. Durch die bereits bestehenden iPad-Klassen am Gymnasium gibt es bereits einen Account beim Apple School Manager, der für die Bereitstellung der Apps betigt wird, und ein Portal für eine Managementsoftware (Jamf School), mit dem die iPads aus der Ferne installiert und überwacht werden können.

Die iPads verbleiben im Eigentum der Stadt Würselen und werden über einen Leihvertrag bedürftigen Schülerinnen und Schülern kostenfrei für die schulische Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Bedürftigkeit liegt vor, wenn im häuslichen Umfeld nicht dauerhaft auf ein digitales Endgerät zur Bearbeitung der schulischen Aufgaben zurückgegriffen werden kann.

Von den 611 Geräten sind aktuell (Stand 11.02.2021) 510 Geräte an Familien von Würselener Schülerinnen und Schülern ausgeliehen worden. Bis auf kleinere technische Schwierigkeiten (Apps sind nicht richtig installiert oder ein Profil lädt nicht korrekt) laufen die Gete stabil.

Seit dem 10.02.2021 können Familien, die Leistungen über das Jobcenter erhalten, einen Zuschuss in Höhe von max. 350,00 €r die Finanzierung eines digitalen Endgerätes erhalten, sofern es an der Schule kein Leihgerät gibt. Familien, die ihre Kinder in Würselen zur Schule schicken sind auf diesen Zuschuss nach aktuellem Stand nicht angewiesen, da noch ausreichend Geräte zur Verfügung stehen.

Neben den digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler gibt es auch eine 100%-Finanzierung für dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte. Auch hier hat die Stadt Würselen einen Antrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt und einen Bewilligungsbescheid in Höhe von maximal 125.000,00 € erhalten. Am 19.01.2021 wurde eine öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von 250 iPads der 8. Generation mit einer Speicherkapazität von 128 GB und WiFi veröffentlicht. Das Ergebnis liegt seit der ersten Februar-Woche vor und der Auftrag wird am 11.02. oder 12.02.2021 an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Lieferung der Geräte ist bis zum 31.03.2021 in der Ausschreibung vorgegeben worden, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Verteilung der Geräte unmittelbar nach den Osterferien erfolgen kann. Auch für die dienstlichen Endgeräte wird es einen Leihvertrag bzw. eine Nutzungsvereinbarung geben diese wird gerade noch erarbeitet.

Zusätzlich zu den digitalen Endgeräten über die Zusatzvereinbarungen des Landes gibt es noch den Digitalpakt, der eine digitale Ausstattung der Schulen im Bereich der Netzwerkinfrastruktur, der Hardware und weiterer digitaler Hilfsmittel vorsieht. Hierzu hatten die Schulen bereits in den letzten Jahren Medienkonzepte u.a. als Grundlage für den Digitalpakt-Antrag erarbeitet, die nun aufgrund der aktuell schon vorhandenen digitalen Endgeräte in Teilen kurzfristig überarbeitet werden müssen. Der Antrag bei der Bezirksregierung zum Digitalpakt muss bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Hierzu fertigt die Verwaltung in den kommenden Wochen eine mit den Schulleitungen abgestimmte Beschlussvorlage für eine der nächsten beiden Bildungsausschusssitzungen, um die Verteilung der Mittel im Vorfeld beschließen zu können.

Mit Datum vom 05.02.2021 wurde die Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 Administration) für Schulen in NRW erlassen. Mit dieser Förderrichtlinie stehen der Stadt Würselen im Rahmen einer 90%-igen Finanzierung Mittel in Höhe von 119.643,90 € zu, die mit einem 10%igen Eigenanteil von 13.293,77 € aufgestockt werden.

Mit dieser Förderung können befristete Personalausgaben für IT-Administrierende bzw. als Sachausgaben für IT-Administrierende durch externe IT-Dienstleister gefördert werden. Die IT-Administrierenden müssen den Schulen im vollen Umfang zur Verfügung stehen und sind verantwortlich für professionelle Administrations- und Support-Strukturen der schulischen IT-Infrastruktur, die in unmittelbarer Verbindung zu Investitionen mit dem Digitalpakt und aller Zusatzvereinbarungen stehen.

Die Verwaltung wird sich mit dem externen IT-Dienstleister, der für die Betreuung der iPads aus den oben genannten Förderprogrammen zuständig ist, in Verbindung setzen, um über eine Einstellung von weiterem Personal zu sprechen, damit ein entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden kann.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Bildungsausschusses

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