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Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 01 "Mehrgenerationenhof Lümeth"


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5617

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beschließt die Einleitung des Ver- fahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01 “Mehr-generationenhof Lümeth“ gemäß § 12 (2) BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 985, 1065 und 1064 der Flur 41, Gemarkung Würselen (siehe Anlage 1).

Grundlage für den Einleitungsbeschluss ist der als Anlage beigefügte Antrag des Eigentümers vom 15.02.2021 zur “Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Abschluss eines Durchführungsplanes für das Grundstück Lümeth 14, 52146 Würselen“.

Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität in einer seiner nächsten Sitzungen ein Konzept vorzulegen, wie die verkehrliche Erschließung des Vorhabens gesichert werden soll. Hierzu hat der Vorhabenträger die erforderlichen Untersuchungen in enger Abstimmung mit der Verwaltung durchzuführen und sämtliche hierfür entstehenden Kosten zu übernehmen.

gez. Nießen, 17.02.2021gez. von Hoegen, 16.02.2021

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Peikert, 12.02.2021

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Schreiben vom 15.02.2021 beantragt der Eigentümer der Flurstücke 985, 1065 und 1064 der Flur 41, Gemarkung Würselen, die “… Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Abschluss eines Durchführungsplanes …“r die v.g. Flurstücke. Er teilt seine Absicht mit, hier einen Mehrgenerationenhof mit 2 Häusern für je 6 Wohneinheiten errichten zu wollen. Er begründet sein Vorhaben mit der Bedeutung, dass mit diesem Mehrgenerationen-Projekt in zentraler Lage von Würselen neuer Wohnraum für mehrere Generationen geschaffen werde, das ein gemeinschaftliches Leben mit Selbstbestimmung bis ins hohe Alter ermögliche. Der Antrag mit seiner Begründung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung die Errichtung dieses zentrumsnahen Mehrgenerationenhofes. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Straße Lümeth keine ausgebaute Straße ist und sie an verschiedenen Stellen von deutlichen Engpässen geprägt ist. Der Vorhabenträger hat daher die verkehrliche Erschließung für die beiden Mehrfamilienhäuser zu klären und der Verwaltung einen Lösungsvorschlag, bzw. ein Erschließungskonzept vorzulegen.

Erst mit Vorlage des Nachweises einer problemlosen verkehrlichen Erschließung wird der für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderliche Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger im Weiteren vorbereitet und dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität vorgelegt.

Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass parallel zur Erarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01 eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen erforderlich ist. Ein Streifen im westlichen Teil des Flurstückes 1064 wird im Flächennutzungsplan als Grünfläche ohne weitere Bestimmung dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich, da der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher ebenfalls in den Durchführungsvertrag aufzunehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Stadt entstehen keine Kosten. Mit Vorlage eines Konzeptes, das die verkehrliche Erschließung darlegt, wird der entsprechende Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Würselen und dem Vorhabenträger abgeschlossen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Ein Mehrgenerationenhaus fördert das Miteinander der dort wohnenden verschiedenen Generationen. Daher entspricht es der Grundidee des Projektes Stadt der Kinder.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Geltungsbereich des VBB 01 "Mehrgenerationenhof Lümeth"

Anlage 2:Antrag des Eigentümers vom 15.02.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 02. März 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug