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Bebauungsplan Nr. 108 - 1. Änd. Bereich Dorfstraße, Am Kaiser und
Bebauungsplan Nr. 232 Bereich Dorfstraße, Dr.-Hans-Böckler-Platz;
hier: Aufstellungsbeschlüsse und Zurückstellung eines Bauantrages


Letzte Beratung
Dienstag, 02. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5618

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung und Mobilität ...

  1. beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 108 im Bereich Dorfstraße, Am Kaiser und den Bebauungsplan 232 im Bereich Dorfstraße, Dr.-Hans-Böckler-Platz gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen mit der Zielsetzung, private Wettbüros und Spielhallen auszuschließen.
  2. beauftragt die Verwaltung, das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Würselen, Teil A Spielhallen“ zu dem Thema „Wettbüros“ zu ergänzen, um auf der Grundlage die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 108 und den Bebauungsplan Nr. 232 weiter auszuarbeiten.
  3. beantragt bei der Baugenehmigungsbehörde, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauantrages Az.: 784-2020 für einen Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen.

gez.: Nießen, 17.02.2021.gez.: von Hoegen, 09.02.2021.

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez.:.gez.: Hennig, 09.02.2021.

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Dem Bauordnungsamt liegt ein Bauantrag Az. 784-20 zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Ladenlokals r Unterhaltungselektronik in eine Lokalität für Sportwettannahme in der Dorfstraße 32-34 vor. Das Wettbüro ist direkt neben dem dort bereits vorhandenen Spielcasino geplant. Es ist ein Wettannahmebüro zur Annahme von Sportwetten mit zwei insgesamt ca. 79 großen Aufenthaltsräumen geplant. Der Aufenthaltsräume sollen entsprechend der Darstellung im Grundriss mit 8 Bildschirmen, einer Theke sowie Tischen und Stühlen ausgestattet werden. Das benachbarte Spielcasino, eine Spielhalle, ist 1988 genehmigt worden und hat eine Konzession mit ca. 225 m².

Bei dem geplanten Sportwettbüro handelt es sich aus bauplanungsrechtlicher Sicht um eine Unterart von Vergnügungsstätten. Es ist gemäß Baunutzungsverordnung als eine nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte einzustufen, die in Mischgebieten zulässig ist.

Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung ist anzunehmen, dass von solchen privaten Wettbüros ähnlich negative städtebauliche Auswirkungen ausgehen können wie von Spielhallen. Sie können zu einem “Trading-Down-Effekt”hren, der sich durch Umnutzung weiterer Leerstände zu Vergnügungsstätten in der Umgebung manifestiert. Im Weiteren sind bei einer Häufung von Vergnügungsstätten wegen der damit verbundenen täglichen Öffnungszeiten bis in die Nacht negative Auswirkungen auf die Wohnruhe zu befürchten. Besonders betroffen ist die Wohnnutzung in der Schönbrunner Straße, da die 10 Stellplätze r die Spielhalle und das Sportwettbüro im rückwärtigen Bereich liegen und über die Schönbrunner Straße angefahren werden sollen.

Am 11.10.2011 hat der Rat der Stadt Würselen das Spielhallenkonzept als Handlungsgrundlage für Politik und Verwaltung beschlossen (siehe Sitzungsvorlage VO/11/0209 im Ratsinformationssystem). Das Spielhallenkonzept benennt Bereiche, in denen Spielhallen zulässig sein sollen und wo sie ausgeschlossen sind.

Speziell für Bardenberg hat der Rat beschlossen:

„…..

1. Kleinere Spielhallen bis 100 m² sind in Misch- und Dorfgebieten zulässig. Das gilt

nicht für Bardenberg, da dort bereits eine Spielhalle mit über 225 m² vorhanden ist.

Weitere Spielhallen gefährden die typische Ortstruktur.

Kerngebietstypische Spielhallen über 100 m² sind in dem Kerngebiet auf dem

Reckergelände zulässig.

2. In allen anderen Bereichen werden Spielhallen nicht mehr zugelassen. Können

Bauanträge zur Erweiterung oder Neuansiedlung von Spielhallen nicht versagt

werden, sind Bebauungspläne aufzustellen, auf Grund dessen die Anträge nach § 15

BauGB zurückgestellt und später bei Rechtskraft des Bebauungsplanes versagt

werden können. Das gilt auch für Bardenberg, wenn dort Spielhallen bzw.

Spielhallenerweiterungen nach § 34 BauGB nicht versagt werden können. …..“

In allen Bereichen, in denen Spielhallen nicht mehr zugelassen werden sollen, sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, wenn Bauanträge zur Erweiterung oder Neuansiedlung von Spielhallen nicht versagt werden können. Aufgrund der Aufstellungsbeschlüsse können die Anträge nach § 15 BauGB zurückgestellt und später bei Rechtskraft der Bebauungspläne versagt werden. Es wird vorgeschlagen, mit dem Bauantrag für das Sportwettro ähnlich wie bei Anträgen zu Spielhallen vorzugehen.

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität wird empfohlen, zum Ausschluss von Wettbüros und Spielhallen die Bebauungspläne Nr. 232 im Bereich Dr.-Hans-ckler-Platz, Dorfstraße und die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 108 im Bereich Dorfstraße, Am Kaiser im vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB aufzustellen. Im beiliegenden Übersichtsplan wird erkennbar, in welchem Bereich von Bardenberg Sportwettbüros und Spielhallen ausgeschlossen werden sollen. Die beiden Plangebiete decken den engeren Ortskern von Bardenberg ab. Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 232 sind Wettbüros und Spielhallen zurzeit nach § 34 BauGB zu genehmigen. Im Plangebiet des Bebauungsplans 108 ist Kerngebiet festgesetzt, dort sind Vergnügungsstätten generell zulässig. Im Bebauungsplan Nr. 179 im Bereich Schönbrunner Straße sind Vergnügungsstätten ausgeschlossen. In diesem Bereich ist daher keine Bebauungsplanänderung erforderlich.

Nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 232 und der entsprechenden Bekanntmachung kann der Bauantrag zur Nutzungsänderung in ein Wettbüro, Dorfstraße 32-34 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Jahres zurückgestellt werden, da er die Zielsetzung des Bebauungsplans gefährdet. Es wird deswegen vorgeschlagen, bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauantrages Az. 784-20 r einen Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen. Das bereits vorhandene Spielcasino genießt Bestandsschutz.

Weiterhin wird vorgeschlagen, das Konzept zur „Steuerung von Vergnügungsstätten

im Stadtgebiet Würselen, Teil A Spielhallen um Wettbüros zu ergänzen. Auf dieser Grundlage sollen dann die Bebauungspläne Nr. 232 im Bereich Dr.-Hans-ckler-Platz, Dorfstraße und die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 108 im Bereich Dorfstraße, Am Kaiser weiter ausgearbeitet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, außer dass bei Ausschluss von Sportwettbüros keine weitere Vergnügungssteuer von diesen eingenommen werden kann. Dem steht jedoch der Erhalt einer funktionsfähigen Ortsmitte entgegen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Ein Trading-Down-Effekt durch zunehmende Ansiedlung von privaten Wettbüros und Spielhallen in der Ortsmitte von Bardenbergtte negative Auswirkungen auf das soziale Umfeld von Kindern.

 

 

Anlage/n:

Übersicht Plangebiete Bebauungsplan Nr. 108 - 1. Änd. Bereich Dorfstraße, Am Kaiser und

Bebauungsplan Nr. 232 Bereich Dorfstraße, Dr.-Hans-Böckler-Platz


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Dr.-Hans-Böckler-Platz
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Dienstag, 02. März 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

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