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Bebauungsplan 216 Am alten Kaninsberg
hier: erneute Offenlage zum Planerhalt


Letzte Beratung
Dienstag, 02. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5602

gez. Nießen 17.02.2021gez. von Hoegen 09.02.2021 Bürgermeister Vorstandsmitglied

gez.gez. Hennig 09.02.2021
Fachdienstleiter Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Rat der Stadt Würselen hat am 09.07.2019 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 216 gefasst. Die Sitzungsvorlage wird im Ratsinformationssystem unter VO/19/0187 geführt. Der Bebauungsplan 216 Am alten Kaninsberg wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt vom 18.10.2019 rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan 216 lässt eine Erweiterung der vorhandenen Discounter nicht zu. Es sind Misch- und Gewerbegebiete ausgewiesen. Die dort betriebenen Lebensmitteldiscounter können somit nur mit max. 800 m² Verkaufsfläche betrieben werden und können nicht großflächig werden. Die Festsetzungen entsprechen den landesplanerischen Zielsetzungen. Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind nicht zu erwarten.
Gegen den versagten Bauvorbescheid zur Erweiterung eines Discounters liegt eine Klage beim Verwaltungsgericht Aachen vor. In diesem Klageverfahren wurde vorgebracht, dass die Stadt sich nicht auf den Bebauungsplan 216 berufen kann, da in der Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes der Hinweis fehlt, dass Stellungnahmen zum offengelegten Plan auch per E-Mail vorgebracht werden können. Deswegen sei der Bebauungsplan 216 nichtig. Das Verwaltungsgericht Aachen wird in Kürze darüber entscheiden. Es ist zu vermuten, dass, wenn der Bebauungsplan nichtig ist, großflächige Verkaufsflächen mit zentrenrelevantem Kernsortiment nach § 34 BauGB zulässig seinnnten. Dieses widerspricht den landesplanerischen Zielsetzungen der Landesregierung NRW.
Die Verwaltung hat mithilfe ihrer Rechtsvertretung versucht, mit der Bezirksregierung Köln einen Kompromiss auszuhandeln: Den Einzelhandelsbetrieben Am alten Kaninsberg sollte eine Erweiterung auf 1.200 m² Verkaufsfläche zugestanden werden. Im Gegenzug sollte der Bebauungsplan so ausgearbeitet werden, dass weitere Erweiterungen der Discounter nicht zulässig sind und andere großflächige Einzelhandelsbetriebe nicht entstehen können. Dieses hat die Bezirksregierung abgelehnt. Sie besteht auf der Einhaltung der landesplanerischen Zielsetzungen. Demnach sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment nur in den Versorgungsbereichen zulässig. Damit sollen die Innenstädte und örtlichen Zentren gestärkt werden. Die Bezirksregierung fordert, dass der Bekanntmachungsfehler bei der Offenlage des Bebauungsplanes 216 zur Planerhaltung umgehend geheilt wird.

Die vom Land NRW bewilligten Fördermittel, die im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes in die Innenstadt von Würselen fließen, haben ebenfalls die Stärkung der Innenstadt von Würselen zum Ziel. Für die Bezirksregierung Köln ist die Einhaltung der Ziele des Landesentwicklungsplanes eine Voraussetzung für die weitere Zahlung dieser Fördermittel. Sie duldet in diesem Sinne keine innenstadtschädlichen Erweiterungen von Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Kernsortimenten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität wird darüber informiert, dass die Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes erneuert worden ist und der Bebauungsplanentwurf im Februar/März 2021 zum Planerhalt erneut öffentlich ausgelegt wird. In der Bekanntmachung wurde der Text entsprechend der Vorgabe in § 3 Abs. 2 zitiert: hrend der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem oben genannten Bebauungsplan abgegeben werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: keine

 

 

Anlage:

Plangebiet Bebauungsplan 216


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 02. März 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

Ausschuß
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