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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 5 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würselen vom
11.10.2002 - Baumschutzsatzung - aufgr. des Neubaus eines Wohn- und Geschäftsgebäudes auf der Hauptstr. 44 - 46;
hier: Baumbestand (2 Hainbuchen, 1 Stiel-Eiche) im Rahmen des o. g. Bauvorhabens auf dem städtischen Nachbargrundstück Helleter Feldchen 42


Letzte Beratung
Dienstag, 02. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5623

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beschließt, gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung eine Ausnahme für die Rodung zweier vitaler Hainbuchen und einer vitalen Stiel-Eiche auf dem städtischen Grundstück Helleter Feldchen 42, Gemarkung Broichweiden, Flur 55, Flurstück 661, damit das Bauvorhaben des Bauherrn Sparkasse Aachen auf dem Nachbargrundstück verwirklicht werden kann.

Die Kosten sind der Stadt Würselen von dem Verursacher/Investor vollumfänglich zu ersetzen. Eine schriftliche Einverständniserklärung des Investors liegt vor.

gez. Nießen . gez. von Hoegen .

Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. ./. . gez. Gasparovic / Püll .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Kaiser .

Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die zur Rodung beantragten Hainbuchen (Carpinus betulus) stehen flankierend im Bereich der breiten Platzzufahrt zwischen der ehemaligen Sparkassen-Filiale Broichweiden (Hauptstraße 44) und dem Gebäude einer Softwarefirma (Hauptstraße 50) auf städtischem Grundstück in Baumscheiben bzw. abgerundeten Pflanzbeeten mit Strauchbewuchs und Bodendeckern.

Nach Begutachtung durch die Gartenmeister der KDW, Karl-Heinz-Pütz und Heinz-Gerd-Groten, handelt es sich um sehr vitale, gesunde und wüchsige Hainbuchen mit einem Stammumfang von 134 cm und 135 cm, gemessen in 1m über dem Erdboden. Die Baumhöhe beträgt zwischen 12 und 13 m, bei einem Kronendurchmesser von ca. 8 bis 9 m. Sie weisen keine Verletzungen auf, sind ohne Totholzanteil und verfügen über ein gutes Dickenwachstum. Das geplante Wohn- und Geschäftsgebäude erhält eine Tiefagarage, in deren Ein- und Ausfahrtbereich die Hainbuchen stehen. Sie können daher nicht erhalten werden.

Bei der Stiel-Eiche (Quercus robur) handelt es sich ebenfalls um einen gerade gewachsenen, gesunden und vitalen einheimischen Laubbaum mit normalem Kronenaufbau und geringem Totholzanteil, was für die Art typisch ist. Der Stamm und die Krone weisen keine Verletzungen auf. Der Stammumfang beträgt 168 cm, gemessen in 1 m über dem Erdboden; die Baumhöhe beträgt ca. 18 m, der Kronendurchmesser ca. 15 m.

Im Abstand von weniger als einem halben Meter vom Stammfuß entfernt ist eine Markierung zu erkennen, mit der die äußerste Grenze der Baugrube für die Tiefgarage gekennzeichnet ist – damit verliert die Stieleiche auf der Seite der Baugrube sämtliche Wurzeln, da der Boden bis zu einer Tiefe von mindestens 4 m ausgeschachtet wird. Wird der Boden bis zu der Markierung abgetragen, verliert der Baum einseitig sämtliche Stütz- und Nährwurzeln. Sind Abgrabungen im Wurzelbereich unvermeidbar, kann ein Wurzelvorhang als Schutzmaßnahme dienen. Dieser ist spätestens in der Vegetationsperiode vor Beginn der Baumaßnahme anzulegen und sollte in einem Abstand des vierfachen Stammdurchmessers (ausgehend vom Stammfuß gemessen), angelegt werden. Für die Stieleiche würde das bedeuten, dass ein Abstand von 2,1 m notwendig wäre, um sie mit einem Wurzelvorhang vor den negativen Auswirkungen der Ausschachtung zu schützen. Dieser Abstand kann bei weitem nicht eingehalten werden. Eichen reagieren überdies sehr empfindlich auf Veränderungen des Grundwasserstands in unmittelbarer Umgebung; dies führt zu einer Kronendürre.

Da der Baum am Rand eines öffentlichen Platzes steht und der Fallbereich auch in einen Kinderspielbereich hineinragt, ist der Anspruch an die öffentliche Verkehrssicherungspflicht als sehr hoch einzustufen.

Wird die Baumaßnahme wie geplant durchgeführt, kann die Stieleiche an dieser Stelle also auf keinen Fall erhalten werden.

Lageplan der betroffenen Bäume:

(Auszug aus dem Inkas-Geo-Portal der StädteRegion Aachen)

Im Rahmen des zu erwartenden Klimawandels und als Ausgleich zur Verringerung von CO2-Emissionen, sind Bäume unbedingt als schützenswertes Gut anzusehen, im Bereich öffentlicher Grünanlagen sind sie möglichst zu erhalten. Daher muss bei geplanten Baumaßnahmen grundsätzlich bereits im Vorfeld ermittelt werden, ob sich schützenswerte Bäume im Baubereich befinden. Während der Bauphase kommen Schutzmaßnahmen meistens zu spät. Werden Ausschachtungsarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bäumen ohne Berücksichtigung der technischen Vorschriften aus der DIN 18920, RAS-LP4 und der ZTV-Baum mit Baggergeräten durchgeführt, entstehen Risse im Wurzelbereich, durch die Pilze und andere Schadorganismen in den Baum eindringen können. Die dadurch ausgelösten Langzeitschäden können oftmals nicht durch eine visuelle Baumkontrolle erkannt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um Fäulnisprozessen an den Haltewurzeln. Insofern sind die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baufeld befindlichen Hainbuchen unbedingt durch Wurzelvorhänge und geeignete Schutzmaßnahmen im Stamm- und Kronentraufbereich vor den Auswirkungen der Baumaßnahme zu schützen. In enger Absprache mit der KDW ist ein moderater Kronenrückschnitt der zu erhaltenden Hainbuchen möglich.

Bei den Ausnahmetatbeständen gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe b) sieht die Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen vor.

Für die zu rodenden Bäume wären demnach 6 Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die Ersatzpflanzungen berechnen sich wie folgt:

Baum

Stammumfang

Ersatzpflanzungen

Hainbuche

134 cm

2

Hainbuche

135 cm

2

Stiel-Eiche

168 cm

2

Gemäß § 6 Abs. 4 der Baumschutzsatzung ist der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zuständig für die Erteilung der Rodungsgenehmigung für geschützte Bäume, die im Eigentum der Stadt Würselen stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – die im Rahmen der derzeit gültigen Baumschutzsatzung der Stadt Würselen zu leistenden Ersatzpflanzungen oder ggf. auch Ausgleichszahlungen sind vollumfänglich vom Investor zu übernehmen.

Die Rodungen der Bäume wären ebenfalls nicht durch die KDW durchzuführen, sondern durch den Bauherrn bzw. einer von ihm beauftragten Firma.

Auswirkungen für die Stadt der Kinder:

Nicht nur aus ökologischen Gründen und um das Mikroklima in der Innenstadt erträglich zu machen, ist der Erhalt kapitaler Laubbäume für die kommenden Generationen von großer Bedeutung; Bäume stellen für Kinder nahezu über das ganze Jahr Erlebnisräume dar, durch die sie Naturerfahrungen machen können, z.B. durch Beobachten von Insekten, Vögeln oder anderen Baum-besuchenden oder -bewohnenden Tieren, aber auch durch Anfassen der Rinde, der Blätter und über die Sinneswahrnehmung (Riechen, Licht-/Schattenspiel der Blätter). Der Verlust von Bäumen hat negative Auswirkungen auf die Stadt der Kinder.

 

 

Anlage/n:

Einverständniserklärung zur Übernahme sämtlicher Kosten des Bauherrn


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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