Teilen:

Freiwillige Förderungen im Sozialbereich


Letzte Beratung
Freitag, 19. März 2021 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10894

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt die der Sitzungsvorlage 2021/0160 als Anlagen 1-5 beigefügten Anträge der nachstehenden Träger zur Kenntnis.

  1. Er stimmt einer Weiterförderung der Projekte für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026 zu.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, mit den nachstehenden Trägern für folgende Projekte/Aufgaben zweckgebundene zweiseitige Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2026 abzuschließen.

Träger

Projekt/Aufgabe

Fördermittel 2022

ABK Neustart gGmbH

Beratungsstelle für Inhaftierte, Haftentlassene und von Haft bedrohte Menschen und deren Angehörige in der StädteRegion Aachen

60.408 €

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V.

Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt

33.126 €

Frauen helfen Frauen e.V.

Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt

33.057 €


Träger

Projekt/Aufgabe

Fördermittel 2022

Frauen helfen Frauen e.V.

Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in der StädteRegion Aachen plus Vorortberatung Eschweiler

102.243 €

RückHalt e.V.

Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt

Angebote im Aufgabenbereich-Sexualisierte Gewalt- (Beratung und Begleitung, Prävention, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung); Projekt Rückhalt M

145.284 €

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Laufzeit der Vereinbarungen auf Antrag der Leistungsanbieter Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zur Höhe der Tarifsteigerungen des TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder für das laufende Jahr anzuerkennen.

 

 

Sachlage:

Bei Einführung der Sozialplanung wurde entschieden, den oben genannten Trägern für die genannten Leistungen unabhängig von der Sozialplanung einen freiwilligen Zuschuss zu gewähren. Hierzu wurden fünfjährige Leistungsvereinbarungen geschlossen, die zum 31.12.2021 enden (siehe Vorlage 2016/0262-E1).

Die Projekte sollen aus Sicht der Verwaltung weiterhin unabhängig von der Sozialplanung gefördert werden. Um für alle Seiten eine hohe Planungssicherheit und Unabhängigkeit von den jährlichen Beschlussfassungen über den Haushalt zu erzielen, sollte weiterhin ein fünfjähriger Förderzeitraum vereinbart werden.

Die Anträge der einzelnen Institutionen weisen erhebliche Kostensteigerungen gegenüber den bisher geleisteten Fördermitteln auf.

Die Erhöhung der Fördermittel wurde von allen Trägern u. a. mit der Neufassung der Entgelt- und Vergütungsverordnung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder (TV-L-SuE) und den Verweis in den Arbeitsverträgen auf die Bezahlung nach TV-L begründet. Die Träger waren dadurch verpflichtet, eine Überleitung in TV-L-SuE durchzuführen. Dies führte zu entsprechenden Mehrkosten, die nicht unmittelbar durch Einnahmen gedeckt waren. Die Tarifsteigerungen lagen im Jahr 2019 bei 3,01 %, im Jahr 2020 bei 3,12 % und im Jahr 2021 bei 1,29 %. Die Träger begrüßen den erneuten Abschluss der Leistungsvereinbarungen über einen Zeitraum von fünf Jahren, beantragen jedoch eine jährliche dreiprozentige Steigerung. Nach den bisher geltenden Vereinbarungen wurden lediglich Kostensteigerungen bis zur Höhe der jeweiligen Orientierungsdaten des Landes NRW anerkannt.

Die Verwaltung schlägt vor, die beantragten Personalkosten zu übernehmen und zukünftig während der Laufzeit der Vereinbarungen auf Antrag der Leistungsanbieter Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zur Höhe der Tarifsteigerungen des TV-L anzuerkennen. Über die Prüfung der Verwendungsnachweise können gegebenenfalls zu viel gezahlte Mittel zurückgefordert bzw. verrechnet werden.

Im Sachkostenbereich wurden ebenfalls zum Teil erhebliche Steigerungen im Vergleich zum Verwendungsnachweis 2019 beantragt. Diese Steigerungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht angemessen. Daher wurde bei den Sachkosten eine jährliche Steigerung nach den Orientierungswerten des Landes NRW berücksichtigt. Da auch die Sachkosten auf Antrag in den Folgejahren entsprechend des Abschlusses im Tarifvertrag erhöht werden können, wird dies über den Förderzeitraum von 5 Jahren als ausreichend erachtet. Die Fördersummen für die Sachkosten für das Jahr 2022 wurden entsprechend angepasst.

Träger

Sachkosten lt. Ver-wendungsnachweis 2019

1% Steigerung 2019-2020

1% Steigerung 2020-2021

1% Steigerung 2021-2022

ABK Neustart gGmbH

6.293,25

6.356,18

6.419,74

6.483,94

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.

5.141,18

5.192,59

5.244,52

5.296,96

Frauen helfen Frauen e. V./ Interventionsstelle

5.747,58

5.805,06

5.863,11

5.921,74

Frauen helfen Frauen e. V./ Beratung

28.737,89

29.025,27

29.315,52

29.608,68

RückHalt e. V. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt mit Rückhalt M

62.019,90

62.640,10

63.266,50

63.899,16

Nachfolgend wird auf die vorliegenden Anträge einzeln eingegangen:

ABK Neustart gGmbH

Das Angebot kann eine Rückfallgefährdung der Haftentlassenen entschieden verringern, suchtabhängigen Haftentlassenen eine erheblich bessere Versorgung gewährleisten und Wohnungslosigkeit und sozialer Verelendung vorbeugen.

Mit Schreiben vom 28.01.2021 stellte die ABK Neustart gGmbH einen Antrag auf weitere Förderung (siehe Anlage 1).

Da der Bedarf an Beratungsleistungen, verursacht u.a. durch individuelle Termine zusätzlich zum offenen Beratungsangebot, gestiegen ist, beantragt der Verein, die Fördermittel entsprechend zu erhöhen.

Hierbei soll der Beschäftigungsumfang um 10 Stunden wöchentlich erhöht werden. Auf Rückfrage wurde dies damit begründet, dass der zeitliche Umfang der durch den Verein erbrachten Leistungen erheblich gestiegen ist. In der täglichen Arbeit der Beratungsstelle wurde und wird vermehrt darum gebeten, nicht nur die Beratungsangebote zu benennen, sondern konkrete Hilfestellungen zu geben. Insbesondere individuelle Anleitung und Begleitung sind vermehrt erforderlich (Krankenversicherungen, Jobcenter, Substitutionseinrichtungen, Schuldnerberatung, Behörden, Vermieter, Sozialämter usw.).

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erhöhung des wöchentlichen Beschäftigungsumfanges von 10 Stunden nachvollziehbar.

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.

Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen bietet in Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern in der StädteRegion Aachen Frauen und Kindern umfassende Möglichkeiten, häuslicher Gewalt zu begegnen. Dabei gehen die Interventionsstellen aktiv auf die Opfer häuslicher Gewalt zu und beraten telefonisch und persönlich. Durch die Beratungsangebote wird ein Ansatz geschaffen, das Problem häuslicher Gewalt zu bekämpfen.

Mit Schreiben vom 28.01.2021 stellte das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen einen Antrag auf weitere Förderung (siehe Anlage 2).

Begründet werden die Kostensteigerungen auch hier mit der Anpassung an den TV-L. Seitens der Verwaltung ist eine Erhöhung der Fördermittel angemessen.

Frauen helfen Frauen – Interventionsstelle

Die Interventionsstelle ist genau wie die Beratungsstelle eine Fachstelle für Opfer von häuslicher Gewalt. Hier finden Mädchen und Frauen und ihre Kinder, welche Opfer von physischer, psychischer oder sozialer Gewalt geworden oder von Gewalt bedroht sind, Hilfe und Unterstützung. Gemeinsam mit den Betroffenen werden Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der individuellen Notsituation erarbeitet und umgesetzt.

Mit Schreiben vom 27.01.2021 stellte der Verein „Frauen helfen Frauen“ einen Antrag auf weitere Förderung der „Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt“ (siehe Anlage 3).

Die Steigerungen im Personalkostenbereich sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar.

Frauen helfen Frauen Beratung

Aufgabe des Vereins ist es, Benachteiligungen von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen entgegenzuwirken. Beraten werden Frauen und Mädchen aus Stadt und StädteRegion Aachen, unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit. Dabei stützt sich die Arbeit auf die 4 Säulen "Beratung, Intervention, Integration und Prävention".

Der Verein „Frauen helfen Frauen“ stellte am 27.01.2021 einen Antrag auf weitere Förderung für die „Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenssituationen und die „Vorortberatung in der StädteRegion (Eschweiler) (siehe Anlage 4).

Die Neufassung der Entgelt-und Vergütungsverordnung für Beschäftigte im Sozial-und Erziehungsdienst der Länder (TV-L-SuE) ist auch hier Grundlage für die Kostensteigerung. Ab dem 01.01.2022 sollen die beiden Projekte „Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenssituationen“ und „Vorortberatung in der StädteRegion (Eschweiler)“ in ein Projekt zusammengeführt werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Zusammenlegung der beiden Beratungsangebote angezeigt und die Kostensteigerung im Personalkostenbereich angemessen.

RückHalt e. V.

Die Beratungsangebote stehen allen von sexueller Gewalt betroffenen Menschen, ihren Angehörigen und Bezugspersonen sowie Fachkräften verschiedener Berufsgruppen aus der StädteRegion Aachen offen. Ziel des Beratungsangebotes ist es, sexuelle Gewalt öffentlich zum Thema zu machen und auf strukturelle Verbesserungen beim Opferschutz hinzuwirken.

Der Verein „RückHalt e.V. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt“ stellte am 29.01.2021 einen Antrag auf weitere Förderung für das Projekt „Angebote im Aufgabenbereich „Sexualisierte Gewalt“ (Beratung und Begleitung, Prävention/Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung) sowie für das Projekt „RückHalt-M, Beratungsstelle für von sexueller Gewalt betroffene Männer“ (siehe Anlage 5).

Die Kostensteigerungen für den Personalbereich sind nachvollziehbar.

Bei den Einnahmepositionen wurde seitens des Trägers kein Zuschuss der Stadt Aachen für das Projekt RückHalt M eingeplant. Bisher hat die Stadt Aachen einen Zuschuss in gleicher Höhe wie die StädteRegion für das Projekt RückHalt M geleistet.

Hier wird vorgeschlagen, den Träger aufzufordern, einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Aachen zu stellen und die gegebenenfalls gewährten Mittel bei der Prüfung des Verwendungsnachweises anzurechnen.

Zusammenfassend stellt sich die Förderung wie folgt dar:

Träger

Fördermittel

2021

Beantragte Mittel

2022

Vorschlag Förderung 2022

ABK Neustart gGmbH

38.720 €

61.023,73 €

60.408 €

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.

21.543 €

35.620,85 €

33.126 €

Frauen helfen Frauen e. V./ Interventionsstelle

25.615 €

35.315,40

33.057 €

Frauen helfen Frauen e. V./ Beratung

73.886 €

23.778 € (Vorortberatung Eschweiler)

109.365,45

102.243 €

RückHalt e. V. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt mit Rückhalt M

122.608 €

5.000,00 € (Rückhalt M)

149.884 €

145.284 €

insgesamt:

311.150 €

391.209,43

374.118 €

Rechtslage:

Bei der Förderung handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Der Städteregionstag ist zuständig für die Gewährung von Zuschüssen über 250.000 . Die Gesamtsumme der Förderungen, über die mit dieser Vorlage entschieden wird, übersteigt den vg. Betrag, so dass nach der Hauptsatzung die Zuständigkeit des Städteregionstages gegeben ist.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die für dieses Projekt beantragten Mittel zum Produkt 05.01.01. „Leistungen nach dem SGBXII und APG NRW“, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“, Sachkonto 531833 Förderung ABK Neustart gGmbH; Sachkonto 531849 Förderung Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V., Frauen helfen Frauen e.V. /Interventionsstelle, Sachkonto 531724 Frauen helfen Frauen e.V./Beratung, Sachkonto 531725 RückHalt e.V. sind im Entwurf des Haushaltsplans 2022 einzuplanen. Bei entsprechender Beschlussfassung ergibt sich eine Gesamtförderung von 374.118 €. Durch die fünfjährigen Leistungsvereinbarungen wird eine Verpflichtung für die Folgejahre eingegangen.

Soziale Auswirkungen:

Mit der Förderung der Träger leistet die Städteregion einen wichtigen Beitrag dazu, die Lebenslagen der Menschen und das Beratungsangebot verschiedener Personen- und Zielgruppen zu verbessern. Hierdurch werden gezielt Vorhaben gefördert, die Menschen in schwierigen Lebenslagen zugutekommen.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlagen:
Förderantrag ABK Neustart gGmbH (Anlage 1)

Förderantrag Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. (Anlage 2)

Förderantrag Frauen helfen Frauen e. V. – Interventionsstelle – (Anlage 3)

Förderantrag Frauen helfen Frauen e. V. – Beratungsgestelle – (Anlage 4)

Förderantrag RückHalt e.V. (Anlage 5)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Freitag, 19. März 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 03. März 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung