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Beteiligung der StädteRegion Aachen an der Förderung des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Programm "Partnerschaften für
Demokratie" ("Demokratie leben!")


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10896

Beschlussvorschlag:


Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1) Er ist überzeugt, dass Extremismus, Rassismus und Gewalt sowie andere menschenfeindliche Entwicklungen unsere freiheitliche Demokratie und das friedliche Zusammenleben bedrohen und es zusätzlicher Anstrengungen bedarf, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu verbessern und zu sichern.

2) Er spricht sich für die Beteiligung der StädteRegion Aachen am Förderaufruf im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus, um mit vielfältigen neuen und zusätzlichen Bildungsangeboten, Initiativen und Maßnahmen eine Stärkung der Demokratie in unserer Region zu erreichen.

3) Er nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund einer Anrechnung/Verwendung bestehender Haushaltsmittel im Produkt 03.04.02 Bildungsbüro der Eigenanteil in Höhe von 10% haushaltsneutral erbracht werden kann und somit eine finanzielle Förderung des Bundes in Höhe von 121.851 €glich ist.

4) Er beauftragt die Verwaltung, den erforderlichen Antrag für eine Förderung fristgerecht einzureichen und das Programm in Abstimmung mit allen relevanten Partnern innerhalb und außerhalb der Verwaltung umzusetzen.

 

 

Sachlage:

Zum Förderprogramm:

Der Bund unterstützt seit 2015 mit „Demokratie leben!“ Kommunen in ganz Deutschland, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Durch die Erhöhung der Fördermittel hat die StädteRegion Aachen dieses Jahr die Möglichkeit, dem Programm „Partnerschaften für Demokratie“ (PfD) beizutreten. Die Ziele sind u.a.:

- ein demokratisches Engagement vor Ort zu fördern und die Zivilgesellschaft zu stärken,

- Verfahren demokratischer Beteiligung zu entwickeln und etablieren sowie

- das öffentliche Engagement zu stärken und für alle demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Phänomene zu sensibilisieren.

Diese Ziele sollen maßgeblich durch die Finanzierung von vielfältigen Projekten unterschiedlicher Träger, Vereine und Initiativen erreicht werden. Hierfür können Kommunen mit einer Summe von bis zu 125.000 Euro jährlich gefördert werden, wovon mindestens 45.000 € im Rahmen von Aktions- bzw. Jugendfonds an Initiativen, Vereine und Verbände vergeben werden. Diese genannten Akteure können für Vorhaben im Bereich der Förderung von Demokratie und Vielfalt sowie Extremismusprävention Gelder aus dem Aktions- und Jugendfonds auf Antrag erhalten.

Um möglichst viele Projekte zu fördern, setzt das Bundesprogramm auf Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung relevanter Akteure. So ist beispielweise jährlich eine sogenannte Demokratiekonferenz durchzuführen, bei der relevante Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenkommen. Der Förderantrag für Jugendliche umfasst auch die Durchführung eines Jugendforums.

r die Vergabe der Gelder im Aktions- bzw. Jugendfonds ist ein Begleitausschuss zu bilden, dessen Mitglieder aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft stammen.

Zur Koordination des Programms in den Kommunen sehen die Richtlinien die Einrichtung einer Koordinierungs- und Fachstelle bei einem freien Träger oder gemeinnützigen Verein vor. Die Personalkosten hierfür werden durch die Fördermittel gedeckt.

Ergänzend wird eine in der kommunalen Verwaltung angesiedelte Organisationseinheit als sogenanntes federführendes Amt gewählt. Dieses verantwortet eine ordnungsgemäße Umsetzung und Verwendung der Fördermittel des Programms und ist die zentrale Anlaufstelle für die Koordinierungs- und Fachstelle. Hierfür ist im federführenden Amt eine Beteiligung in Höhe von mindestens einer halben Personalstelle (0,5 VZÄ) vorzusehen.

Umsetzung in der StädteRegion Aachen:

Die StädteRegion Aachen fördert seit 2000 mit dem Projekt „Miteinander“ (Vorlage 2010/0298), seit 2010 mit der Koordinationsstelle Jugendpartizipation (Vorlage 2011/0515), seit 2016 mit der Teilnahme am Landesprogramm „NRWeltoffen“ (Vorlage 2016/0345) sowie seit 2018 mit dem Arbeitsbereich historisch-politische Bildung/ Erinnerungskultur (Vorlage 2019/0379) die Demokratiebildung und das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Aufbauend auf den vorhandenen Netzwerkstrukturen im Regionalen Bildungsnetzwerk und in den beiden maßgeblich beteiligten Fachämtern A 43 Bildungsbüro sowie A 46 Kommunales Integrationszentrum soll die PfD in der StädteRegion Aachen umgesetzt werden. Die Förderkulisse bezieht sich auf die regionsangehörigen Kommunen ohne die Stadt Aachen. Die Stadt Aachen nimmt an dem Förderprojekt bereits seit 2011 teil. Dort ist die PfD bei der Volkshochschule Aachen angesiedelt. Zwar sind die Fördergebiete nach Vorgabe des Fördermittelgebers getrennt, doch sollen trotzdem inhaltliche Absprachen zwischen den Koordinierungs- und Fachstellen von Stadt und StädteRegion Aachen stattfinden.

r die Übernahme der Aufgaben als Koordinierungs- und Fachstelle soll rechtzeitig zum Projektbeginn eine Interessensbekundung ausgeschrieben werden. Bewerben können sich Träger oder gemeinnützige Vereine, die die oben beschriebenen Programmziele verfolgen und das Gebiet der Städteregion Aachen als Wirkungskreis besitzen.

Eingebettet in das Regionale Bildungsnetzwerk sollen in der StädteRegion Aachen drei Schwerpunkte im Rahmen der PfD verfolgt werden:

(1)Jugendpartizipation: Mit der Einrichtung der Koordinationsstelle Jugendpartizipation 2012 ist der Grundstein für eine verstärkte Beteiligung von jungen Menschen in der Region gelegt worden. Unter dem Motto „mitmachen, mitreden, mitmischen“ wird das Engagement für die Demokratie der heranwachsenden Generation z. B. in Jugendgremien und der Kommunalpolitik unterstützt. Die Angebote der Koordinationsstelle Jugendpartizipation können sinnvoll ergänzt und finanziert werden, beispielsweise durch die Förderung explizit bestehender (oder neu zu gründender) Jugendgremien in den Städten und Gemeinden.

(2)Unterstützung von pädagogischen Multiplikator_innen: In der Arbeit mit jungen Menschen nehmen pädagogische Multiplikator_innen eine Schlüsselrolle ein. Sie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durch Fachtage zu stärken und Möglichkeiten der Vernetzung anzubieten, soll ein Beitrag zur Demokratieförderung leisten. Mit der PfD können zusätzliche Angebote geschaffen werden, die mehr Menschen erreichen.

(3)Stärkung der Zivilgesellschaft: Eine aktive Demokratie benötigt eine aktive Zivilgesellschaft. Zivilgesellschaftliche Akteure sollen durch die PfD dabei unterstützt werden, eine vielfältige und bunte StädteRegion Aachen zu leben und damit Vorbildcharakter im Hinblick auf Extremismusprävention, Vielfalt und Demokratie für alle Menschen in der Region einzunehmen. Träger von Bildungsmaßnahmen, Vereine und Verbände erhalten über die PfD eine auskömmliche Finanzierung ihrer Maßnahmen. Dazu dienen insbesondere die beiden Fonds (siehe finanzielle Auswirkungen).

Einmal im Jahr ist eine Demokratiekonferenz in der StädteRegion Aachen durchzuführen. Als zentrales Format und Plattform der PfD kommen hier Jugendliche, pädagogische Multiplikator_innen, politische Entscheidungsträger_innen und zivilgesellschaftliche Akteure als Zielgruppe zusammen, um sich zu vernetzen, sich über aktuelle Themen auszutauschen und in den Dialog über zukünftige Schwerpunkte in der PfD zu treten.

Mit der PfD sollen die vorhandenen Bemühungen der Verwaltung an prominenter Stelle mit Fördergeldern und eigenen Maßnahmen ergänzt werden, um eine demokratische und vielfältige Region zu fördern.

Die Förderung ist zunächst bis Ende 2024 befristet und muss bis zum 19.03.2021 beantragt werden.

Rechtslage:

Die Teilnahme am Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Umsetzung des Programms kann mit bestehendem Personal sichergestellt werden.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung mit nicht rückzahlbarem Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 90 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Höchstfördersumme ist 125.000 €.

Der erforderliche kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtausgaben kann durch bestehende Mittel im Produkt 03.04.02 aufgebracht werden.

Der StädteRegion Aachen entstehen somit keine zusätzlichen Kosten.

Entsprechend der nachfolgenden Kostenaufstellung sind für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Erträge (Sachkonto 414001) und Aufwendungen (Sachkonto 545862) zu berücksichtigen. Dabei werden die für das Jahr 2021 maximal erforderlichen zusätzlichen 14.598,- € im Wege unerheblicher überplanmäßiger Aufwendungen bereitgestellt, die vollständig über die Fördermittel gedeckt werden.

Folgende Kostenplanung wird aktuell verfolgt:

Weiterleitung an Koordinierungs- und Fachstelle:

2021

2022

Personalkosten (angelehnt an TVÖD, 0,75 VZÄ)

12.405,81 €

50.516,50 €

Overheadkosten (6 % )

720 €

2.880 €

Arbeitsplatzkosten

500 €

1.500 €

Mittel für Maßnahmen und Aktionen:

2021

2022

Aktions- und Initiativfonds

43.750 €

Jugendfonds

12.500 €

Weitere Maßnahmen (z.B. Demokratiekonferenz, Jugendforen)

3.000 €

10.540 €

Gesamtkalkulation

2021

2022

Ausgaben

16.520 €

119.170 €

Einnahmen (90 %)

14.598 €

107.253 €

Eigenanteil Städteregion Aachen

1.922 €

11.917 €

Soziale Auswirkungen:

Durch die Teilnahme am Bundesförderprogramm wird die freiheitliche Demokratie in der Region gestärkt. Die Maßnahmen richten sich gezielt gegen Extremismus, Rassismus und Gewalt sowie andere menschenfeindliche Entwicklungen und fördern das friedliche Zusammenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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