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Freiwillige Förderungen;
Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10891

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er erkennt die Bedeutung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine für die StädteRegion Aachen an.
  2. Er stimmt der Weiterführung der Förderung als reine Sachkostenförderung auf Grundlage des Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) zu und beschließt, jedem der acht Betreuungsvereine für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2026 einen jährlichen Zuschuss in Höhe der jeweiligen Stundenkontingente gemäß nachfolgender Aufstellung zu gewähren:

Träger

Umfang der Querschnittsarbeit

Zuschuss 2022*

AWO Aachen

10

2.487 €

Diakonisches Werk

10

2.487 €

SKM Aachen

8,77

2.181 €

SKF Aachen

8

1.990 €

Diakonie

20

4.974 €

SKF Stolberg

9

2.238 €

SKF Eschweiler

8

1.990 €

SKM Stolberg

6

1.492 €

Gesamt

79,77

19.839 €

  • ggfls. Anpassung der Werte bei Vorlage des KGSt-Gutachtens 2021

  1. Er beauftragt die Verwaltung, mit den Betreuungsvereinen in der StädteRegion Aachen eine entsprechende zweckgebundene Vereinbarung für die Zeit vom 01.01.2022-31.12.2026 abzuschließen.
  2. Er ermächtigt die Verwaltung, in den Vereinbarungen festzulegen, dass der jährlich durch das KGSt Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ bestimmte Wert zur Berechnung der jährlichen Förderhöhe zu Grunde gelegt wird.

 

 

Sachlage:

Mit Beschluss vom 28.11.2019 stimmte der Städteregionsausschuss einer Förderung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine als eine reine Sachkostenförderung zu und beschloss, jedem der acht Betreuungsvereine für den Zeitraum 01.01.2020-31.12.2021 einen jährlichen Zuschuss in Höhe der jeweiligen Stundenkontingente zu gewähren (vgl. Sitzungsvorlage 2019/0532).

Mit Schreiben vom 27.01.2021 stellten die Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen einen Antrag auf weitere Förderung (siehe Anlage).

Um die Angebote der Betreuungsvereine auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, sei es nach Auffassung der Betreuungsvereine wesentlich, dass die Zuschüsse in ihren Anteilen der Gesamtfinanzierung gleichbleibend sind. Da in den vergangenen Jahren die real existierenden Kostensteigerungen der Sachkosten nicht geltend gemacht werden konnten, konnte die Refinanzierung nur über Eigen-und weitere Drittmittel gesichert werden.

Aus diesem Grund beantragen die Betreuungsvereine eine jährliche 3%ige Steigerung der Fördersumme.

Bis auf den SKF Eschweiler halten alle Träger ihren bisherigen Stellenanteil für die Querschnittsarbeit bei. Der SKF Eschweiler erhöht sein Stundenkontingent um eine Stunde von 7 Stunden auf 8 Stunden.

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Förderung als reine Sachkostenförderung nach KGSt in Abhängigkeit der jeweiligen Höhe der Stundenkontingente der Betreuungsvereine für Querschnittsarbeit bewährt. Um für beide Seiten eine hohe Planungssicherheit und Unabhängigkeit von den jährlichen Beschlussfassungen über den Haushalt zu erzielen, soll aus Sicht der Verwaltung ein fünfjähriger Förderzeitraum gewählt werden.

Daher schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss angelehnt an das Gutachten der KGSt (Sachkostenpauschale für einen Büroarbeitsplatz 9.700 €) als reine Sachkostenförderung weiterzuführen und die Sachkosten basierend auf dem entsprechenden Stundenanteil des jeweiligen Betreuungsvereins anzuerkennen.

Da das KGSt-Gutachten jährlich fortgeschrieben wird, wird vorgeschlagen alternativ zu der beantragten 3%ige Kostensteigerung das jeweils aktuelle Gutachten zur Berechnung der Fördersumme zu Grunde zu legen.

Rechtslage:

Bei der Förderung der Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) i.V.m. § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 €.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die für dieses Projekt beantragten Mittel zum Produkt 05.01.01. „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW“, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ im Sachkonto 531717 „Zuschüsse für Betreuungsvereine“, sind im Entwurf des Haushaltsplans 2022 ff. einzuplanen. Bei entsprechender Beschlussfassung ergibt sich für die acht Betreuungsvereine eine jährliche Förderung von 19.839 €. Eine Anpassung des KGSt-Gutachtens kann zu einer höheren Förderung führen. Durch die fünfjährigen Leistungsvereinbarungen wird eine Verpflichtung für die Folgejahre eingegangen.

Soziale Auswirkungen:

Grundsätze und Ziele des Betreuungsrechts bilden das Fundament für die Arbeit der Betreuungsvereine, deren Schwerpunkt bei Förderung, Stärkung und Ausbau der ehrenamtlichen Betreuung liegt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beratung von Bevollmächtigten sowie die planmäßige Information über Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten zur Vermeidung von Betreuungen.

Somit ist die Arbeit mit ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten einschließlich der Menschen, die als rechtliche Betreuer Verantwortung für eigene Angehörige übernehmen, ein unabdingbares Merkmal aller Betreuungsvereine. Die Bedeutung des Ehrenamts spiegelt sich in deren gesamter Struktur und inhaltlicher Ausrichtung wider.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Antrag der Betreuungsvereine in der StädteRegion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 03. März 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung