Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger_innen und weiteren beratenden Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Der Städteregionstag hat gem. § 41 Abs. 5 KrO NRW in seiner Sitzung am 26.11.2020 als sachkundige Bürger_innen zu stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt gewählt:
Frau Jutta Lehnen(CDU)
Herrn Tobias Kogel (CDU)
Herrn Thorsten Schlebusch(CDU)
Frau Astrid Siemens(SPD)
Frau Irene Gotzen(SPD)
Herrn Hans Emonds(UPP)
Weiterhin wurde als sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme gewählt:
Herr Ahmed Brimil
Schließlich wurden gemäß § 41 Abs. 5, Satz 6 KrO NRW zu den Beratungen des Ausschusses als Sachverständige hinzugezogen:
Frau Silke ArensArbeiterwohlfahrt Aachen-Land e. V.
(Stellvertretung:Frau Manuela Aye, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Frau Catharina JacobskötterPsychosoziale Arbeitsgemeinschaft
Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen i. V. m. § 41 Abs. 4 KrO NRW finden auf die Mitglieder der Ausschüsse und das Verfahren in den Ausschüssen die für den Städteregionstag geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. Demnach werden die sachkundigen Bürger_innen sowie die weiteren beratenden Mitglieder und Sachverständigen in analoger Anwendung des § 46 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW von der dem Ausschuss vorsitzenden Person eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung kann in der Weise erfolgen, dass die Betreffenden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis zu der folgenden, von der Vorsitzenden zu verlesenden Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der StädteRegion Aachen zu erfüllen.“
Die Formel kann mit dem religiösen Zusatz „So wahr mir Gott/Allah helfe“ gesprochen werden.
Auf die anschließend sonst übliche Bekräftigung der Verpflichtung per Handschlag durch die Vorsitzende wird wegen der Vorgaben zu hygienischen Maßnahmen und Abstandsgeboten aufgrund der Corona-Pandemie verzichtet.
Über die Verpflichtung wird je eine von dem Mitglied und der Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Im Auftrag:
gez. Dr. Ziemons
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 03. März 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt