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Ganzjährige Außengastronomie;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom [03.04.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=04&DD=03
"Sitzungskalender 04/2020 anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7858

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beschließt die Änderungen der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen von dem Verbot des § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetzt für Zwecke der Außengastronomie (Außengastronomieverordnung) vom 19.03.1991“. Die 4. Änderungsatzung soll öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 

Sachverhalt:

Gem. des im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gefassten Beschlusses, die Außengastronomie künftig im Stadtgebiet von Herzogenrath ganzjährig zuzulassen, die Satzung entsprechend anzupassen und diese dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen, ist die Verwaltung gefolgt. Der Zusatz „Der Einsatz von Heizpilzen ist in jedem Fall zu untersagen“ soll berücksichtigt werden.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt geändert:

§ 1 Absatz (2) - ALT -

In der Zeit vom 01. Mai bis 31. Oktober werden von diesem Verbot für rechtmäßig betriebene Freiluftausschänke bis 24:00 Uhr zugelassen.

4. Änderungssatzung:

§ 1 Absatz (2) - NEU -

Ganzjährig werden von diesem Verbot für rechtmäßig betriebene Freiluftausschänke bis 24:00 Uhr allgemeine Ausnahmen zugelassen.

§ 2 - Ergänzung -

Die Ausnahmeregelung des § 1 gilt nicht für den Einsatz von Geräten, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte u.ä. Geräte).

Ebenfalls wird der Einsatz von gasbetriebenen Heizgeräten (Heizpilze o.ä. Geräte) untersagt.

Die geänderte Ordnungsbehördliche Verordnung ist als Anlage beigefügt. Die 4. Änderungssatzung ist öffentlich bekannt zu machen.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Anlage:

Ordnungsbehördliche Verordnung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 29. Juni 2021Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 06. Mai 2021Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug