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Sachstand zum gesamtstädtischen Spielplatzkonzept, Hier- Vorgehensweise und Spielplatzanalyse auf Bezirksebene


Letzte Beratung
Mittwoch, 16. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23022

Erläuterungen:

Anlass:

Die Stadt Aachen hat die Zielsetzung, eine attraktive und lebenswerte Stadt für Familien und Kinder zu sein. Ein wichtiger Aspekt sind die Einrichtungen und Angebote für Kinder sowie Spielmöglichkeiten im Freien, hier insbesondere die öffentlich zugänglichen Spiel- und Bolzplätze.

Wie bereits in dem beschlossenen gesamtstädtischen Freiraumkonzept dargelegt wurde, haben Spielplätze nicht nur eine wichtige Grünraumfunktion. Sie tragen wesentlich zur Nutzungs- und Aufenthaltsqualität insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche bei. Sie dienen grundsätzlich auch als sozialer Treffpunkt für alle Altersgruppen und haben dadurch eine große Bedeutung für den generationenübergreifenden Austausch und das Miteinander in der Stadt.

Viele der heute in der Stadt vorhandenen 242 Spielplatzflächen (inklusive Spielpunkte) wurden im Rahmen der Entwicklung von Baugebieten angelegt und befinden sich hinsichtlich Größe und Ausstattung in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Obwohl ständige Spielplatzbegehungen erfolgen und daraus resultierend Sanierungen und Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden, entspricht dieses Vorgehen insgesamt eher dem Prinzip des "Reagierens im Einzelfall statt konzeptionellen Agierens". Des Weiteren ist festzustellen, dass die Spielplatzdichte in den einzelnen Stadtgebieten sehr unterschiedlich ist.

Vor diesem Hintergrund und gemäß dem Grundsatz der sparsamen, sinnvollen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist ein nachhaltiges gesamtstädtisches Konzept zur Spielplatzplanung erforderlich.

Der Fachbereich Umwelt wurde mit der Erstellung eines solchen gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes beauftragt. Die Bearbeitung erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend und dem Aachener Stadtbetrieb.

Die ersten Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes für Aachen wurden bereits Anfang 2020 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie im Kinder- und Jugendausschuss vorgestellt. Die Fachausschüsse haben das vorliegende Spielplatzkonzept beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Abstimmungen mit den Bezirken im Hinblick auf dessen Umsetzung unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel herbeizuführen, sowie das hieraus resultierende Umsetzungskonzept erneut zur Beschlussfassung in den Fachausschüssen vorzulegen.

Zielsetzung:

Mit dem Spielplatzkonzept will die Stadt für die nächsten 5 – 15 Jahre die Weichen für eine anspruchsvolle, bedarfsgerechte Spiellandschaft in Aachen stellen, die den Bedürfnissen der Kinder durch eine altersgruppengerechte Gestaltung und der nachhaltigen Unterhaltung gerecht wird.

Das Spielplatzkonzept bietet einen qualifizierten Überblick über den Bestand aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Aachen. Es ermöglicht erstmalig, nach stadtweit gültigen Kriterien eine Priorisierung der erforderlichen Sanierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen vorzunehmen. Somit entsteht eine belastbare Grundlage für die Planung gezielter Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Spielplatzflächen in den Quartieren mit dem größten Handlungsbedarf.

Das Gesamtwerk bildet einen konzeptionellen Rahmen für künftige Einzelmaßnahmen und Umplanungen im Bereich der Spielplätze und dient dem zielgerichteten Einsatz von Finanzmitteln.

Die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen und Vorhaben sind Empfehlungen, die sukzessive in den nächsten Jahren umzusetzen sind. Sie sind eine qualifizierte Grundlage, um in zukünftigen Haushaltsplanungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen.

Methodik / Vorgehensweise:

In einem ersten Arbeitsschritt wurden alle Spielplätze im Rahmen einer detaillierten Bestandserfassung einer qualitativen Prüfung mit einem einheitlichen Prüfraster unterzogen. Dabei wurden alle Flächen neben der Standortuntersuchung (Lage, Größe, Zugänglichkeit) nach sozialen Gesichtspunkten, Flächen- und Spielwertparametern sowie Nutzungsaspekten untersucht.

Bestandserfassung

Gesamtstädtische Analyse

Versorgungsanalyse

Räumliche Versorgung

Flächenmäßige Versorgung

Bedarfsanalyse

Qualitätsanalyse

Spielplatzanalyse auf Bezirksebene

Bewertung

Maßnahmenempfehlung

Prioritätenliste

Die daran anschließende gesamtstädtische Analyse setzt sich aus drei zentralen Themenfeldern zusammen: der Versorgungssituation, der Bedarfsanalyse sowie der qualitativen Ausstattung der Spielflächen. Bei der Untersuchung der Versorgungssituation werden die räumliche Versorgung und die flächenmäßige Versorgung thematisiert. Bei der räumlichen Versorgung wird untersucht, ob die Einzugsbereiche der einzelnen Spielplätze das jeweilige Stadtviertel abdecken oder ob Versorgungslücken bestehen. Die flächenmäßige Versorgung trifft Aussagen über die pro Kind zur Verfügung stehende Spielflächengröße. Bei der qualitativen Ausstattung werden der Standort sowie die Ausstattungsqualität jedes einzelnen Spielplatzes beleuchtet. In Anlehnung u.a. an das Freiraumkonzept und den Sozialentwicklungsplan werden für die Bedarfs- und Qualitätsanalyse stadtweit einheitliche Bewertungskriterien entwickelt. Die Ergebnisse der beiden Analysen sind eine wichtige Grundlage zur Ermittlung der Priorisierung des gesamtstädtischen Handlungsbedarfs.

Hierbei ist in einer weiteren Stufe von Bedeutung, die Spielplatzflächen auf Bezirks- bzw. Sozialraumebene zusammenhängend zu betrachten. Unter Beachtung aller Informationen werden für jeden Platz konkrete Maßnahmenempfehlungen formuliert und in einer gesamtstädtischen Prioritätenliste tabellarisch aufgeführt. Alle Ergebnisse werden anhand einer übersichtlichen Matrix nach einem Punktesystem dargestellt und befinden sich in einem umfangreichen Planwerk mit allen erforderlichen Bildern, Plänen und Steckbriefen im Anhang des Spielplatzkonzeptes.

Versorgungsanalyse:

Ein wichtiger erster Punkt ist die grundsätzliche Betrachtung der Versorgungslage mit öffentlichen Spielplatzflächen innerhalb des Gesamtstadtgebietes. Hierbei sind neben der räumlichen Verteilung und damit verbunden der Erreichbarkeit von Spielflächen auch die Aspekte der Größe von Spielflächen sowie insgesamt die grundsätzliche Verteilung im Stadtgebiet zu betrachten.

Ein Runderlass des Innenministeriums NRW vom 31.7.1974 "Bauleitplanung - Hinweise für die Planung von Spielflächen" unterteilt die Spielplatzflächen in drei Arten/Kategorien von Spielbereichen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Altersstufen zu entsprechen:

Spielplätze für Kinder

zwischen 3 bis 6 Jahren

Spielplätze für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

(schulpflichtige Kinder)

Spielplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

(alle Altersstufen)

Typ C

Typ B

Typ A

Erreichbarkeit / Entfernung

bis zu 200 m Fußweg

bis zu 500 m Fußweg

bis zu 1000 m Fußweg

Flächengröße

mind. 60 m2

mind. 400 m2

mind. 1500 m2

Spielplätze des Typs "C" sind reine Kleinkinderspielplätze (3-6 Jahren). Hiervon sind in Aachen nur wenige vorhanden, die Ausstattung entspricht eher dem nach Bauordnungsrecht geforderten privaten, hausnahen Kinderspielplatz.

Im Stadtgebiet sind in erster Linie Spielplätze vom Typ "B" vorhanden. Diese bieten generell eine Ausstattung für Kinder von 6-14 Jahren. Auf vielen Plätzen, die als Kategorie B ausgewiesen sind, ist in Aachen ebenfalls ein Kleinkinderbereich für Kinder unter 6 Jahren vorhanden.

In allen Stadtbereichen befinden sich Spielplatzflächen der Kategorie "A". Diese Plätze dienen allen Altersstufen, auch Erwachsenen. Extra zu erwähnen sind die reinen Bolzplätze und Skateanlagen.

Räumliche Versorgung:

Für viele Kinder und Eltern beinhaltet die Entfernung zu einem Ort einen qualitativen Gesichtspunkt. Kleine Kinder benötigen eine intensive Betreuung und Aufsicht. Auch bei Kindern im Grundschulalter ist der eigene Aktionsradius zunächst beschränkt und wächst mit zunehmenden Alter und der Entwicklung von Selbstständigkeit. Vor diesem Hintergrund sind bei der Beurteilung zur räumlichen Versorgung in einer gesamtstädtischen Karte um die vorhandenen Spielplatzflächen, die für Kinder bis zu 14 Jahren geeignet sind, Radien mit einer Erreichbarkeit von 500 m (blaue Kreise) gezogen worden. Für ältere Kinder und Jugendliche liegt die empfohlene Erreichbarkeit von Spielplatzflächen in einem Radius von rund 1000m (lila Kreise). Getrennt werden diese Spielräume durch starke verkehrliche Barrieren wie beispielsweise die Bahntrasse, Autobahn oder schwer überwindbare Hauptverkehrsstraßen.

Die Auswertung ergibt, dass die räumliche Versorgung in der Stadt grundsätzlich bis auf wenige kleine Ausnahmen durch die vorhandenen Spielplatzflächen gegeben ist.

Es ist jedoch wichtig, dass man abschließend die versorgungstechnische Analyse mit den Ergebnissen einer Bedarfs- sowie detaillierten Qualitätsanalyse gemeinsam betrachtet.

Der Bezirk Haaren grenzt im Norden an die A 4 und an das Autobahnkreuz Aachen. Darüber hinaus wird der Bezirk diagonal von dem Zubringer 544 und im Osten von der A 44 „durchschnitten“. Die stadtprägenden Hauptstraßen Alt-Haarener Straße, Haarener Gracht (weiterführend Endstraße) und Verlautenheidener Straße erschweren die Erreichbarkeit der Spielplätze durch ihre trennende Wirkung. Der Bezirk Haaren besteht aus zwei Lebensräumen (Haaren und Verlautenheide). Der Lebensraum Haaren ist im zentralen Bereich weitestgehend durch Geschosswohnungsbau geprägt, in den Wohngebieten herrschen Ein- und Doppelhausbebauung vor. Dagegen findet man in den meisten Teilen des Lebensraums Verlautenheide Ein- und Doppelhausbebauung. Das Umfeld von Haaren ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Diese Gebiete können zum Teil zur Naherholung, jedoch nur sehr bedingt zum Spiel genutzt werden. Im Integrierten Handlungskonzept für Haaren sind im Bereich Freiraum, Umwelt und Klima u. a. Renaturierungsmaßnahmen an Wurm und Haarbach, als auch die Qualifizierung und Revitalisierung von Grünräumen geplant.

Die räumliche Versorgung mit Spielflächen ist im Bezirk Haaren in den bebauten Bereichen weitestgehend gegeben.

Flächenmäßige Versorgung

Bei der flächenmäßigen Versorgung wird untersucht, wie viele Quadratmeter Spielplatzfläche pro Kind bzw. Jugendlicher zur Verfügung stehen. Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Norm für die Festlegung eines kommunalen Spielflächenbedarfs. Das Aachener Spielplatzkonzept orientiert sich hinsichtlich der Ermittlung des Flächenbedarfswertes an der Zahl der Kinder und Jugendlichen. In anderen Kommunen wird z. T. die Ausrichtung an die Einwohnerzahl angewandt.

Bezirk / Sozialraum

Anzahl der Spielplätze

Einwohner

Kinder (3-14 J.)

Jugend (15-27 J.)

Spielplatz-fläche (m2)

Spielplatzfläche/ Kind + Jugend (m2)

Aachen-Mitte

Zentrum

21

36.020

18.407

34.756

1,89

Aachen-Mitte

Ostvierte l/ Rothe Erde

11

23.006

8.763

33.209

3,79

Aachen-Mitte

Forst / Driescher Hof

26

21.639

6.235

69.776

11,19

Aachen-Mitte

Burtscheid / Beverau

29

30.565

8.977

38.549

4,29

Aachen-Mitte

Süd-West

6

9.985

2.854

11.790

4,13

Aachen-Mitte

Vaalser Straße/ Kronenberg / Neuenhof

6

9.828

3.558

15.896

4,47

Aachen-Mitte

Hochschulviertel / Hörn

13 + 1 gepl.

24.416

10.689

22.114

2,07

Brand

24 + 2 gepl.

17.183

4.284

55.910

13,05

Eilendorf

15

15.757

3.930

36.756

9,35

Haaren

10

12.485

3.652

29.431

8,05

Kornelimünster/ Walheim

21 + 1 gepl.

15.379

3.466

54.652

15,77

Laurensberg

24 + 1 gepl.

20.780

6.712

41.991

6,26

Richterich

17

8.754

2.135

38.399

17,99

Gesamtstadt

227

(ohne Spielpunkte)

257.032

84.619

495.230

5,85

Ein Vergleich der Versorgungsquote zeigt deutliche Unterschiede hinsichtlich der flächenmäßigen Spielflächenversorgung im Stadtgebiet. Während beispielsweise in den Bezirken Richterich und Kornelimünster/Walheim über 15 m2 Spielplatzfläche je Kind und Jugendlicher vorhanden sind, stehen in der Innenstadt jedem Kind bzw. Jugendlichen durchschnittlich nur ca. 5,5 m2 Fläche zur Verfügung.

Altersstruktur, Einwohner, Spielplatzfläche in Haaren im Vergleich zur Gesamtstadt

Lebensraum

% Haushalte mit Kindern

% 3 14 Jahre

% 15 27 Jahre

% 65 Jahre +

Kinder u.

Jugendliche

qm Spiel-platzfläche

Haaren

18,6

10,5

18,7

19,8

2.641

19.528

Verlautenheide

25,0

13,7

15,8

16,9

1.011

9.903

Summe Bezirk

3.652

29.431

Stadt Aachen

13,9

8,8

24,6

18,0

85.813

495.230

Ergebnis der Versorgungsanalyse für den Bezirk Haaren:

Die Versorgung mit Spieleinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Bezirk Haaren ist nach den Ergebnissen der Raumanalyse mit ausreichend zu bezeichnen. Lediglich ein kleinerer Bereich mit Wohnbebauung im Norden liegt außerhalb der Einzugsgebiete der Spiel- und Bolzplätze. Weitere kleinere Bereiche liegen nur im Einzugsbereich für Bolzplätze und nicht für Spielplätze. Ferner ist die Verteilung und somit die Erreichbarkeit nicht in allen Bereichen ausgewogen. In beiden Lebensräumen ist die Anzahl von Haushalten mit Kindern im Vergleich zum gesamtstädtischen Durchschnitt hoch. Das Verhältnis der zur Verfügung stehenden qm Spielplatzfläche pro Kind und Jugendlichen liegt mit rund 8 qm im Vergleich zu anderen Bezirken und Sozialräumen im mittlerem bis oberen Bereich. Insgesamt befinden sich 10 Spiel- und Bolzplätze im Bezirk Haaren.

Bedarfsanalyse:

Für die gesamtstädtische Bedarfsanalyse wurde ein Bewertungsbogen erstellt. Neben den wichtigen Grundinformationen (Lage, Größe, Planungsrecht) werden in dem Bogen Kriterien in einer sechsstufigen Bewertungsmatrix erfasst, die die Bedeutung des Platzes im gesamtstädtischen Vergleich (unabhängig vom aktuellen Zustand des Platzes) beschreiben.

Bei der Bedarfsanalyse werden folgende Kriterien bewertet:

1.

Haushalte mit Kindern

Anzahl der Haushalte mit Kindern überdurchschnittlich

im Vergleich zum Durchschnittswert für die Gesamtstadt

2.

Soziale Notwendigkeit

Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf

Grundlage 2.Sozialentwicklungsplan

3.

Stadtklimatische Bedeutung

Vorsorgebereich Stadtklima - Grundlage Freiraumkonzept, Stadtklimatische Mehrfachbelastung /hohe Einwohnerdichte

4.

Öffentliche Grünversorgung

Geringe Versorgung mit öffentlich nutzbaren Grünflächen

Grundlage Karte Freiraumkonzept

5.

Nutzung durch weitere Gruppen

Nutzung durch Ausflügler oder es befinden sich Grundschulen / Kitas im Einzugsbereich (500 m)

6.

Zuschlag

- Einziger Platz in einem Ortsteil

- Besondere Gesamtstädtische Bedeutung (touristische Bedeutung, Teil einer Route (z.B. Premiumweg, Vennbahn)

- Individuelle Besonderheit, z.B. Nähe (500 m) zu einer sozialen Einrichtung

Je höher die Punktzahl (max. 6), umso höher ist die gesamtstädtische Bedeutung des Platzes.

Abhängig von der erreichten Punktzahl wird das Analyseergebnis in drei Bewertungsstufen unterteilt (hohe, mittlere, niedrige Bedeutung).

Nach der Bewertung durch die gesamtstädtische Bedarfsanalyse besteht für die Hälfte der Spiel- und Bolzplätze im Bezirk Haaren aus gesamtstädtischer Sicht eine mittlere Bedeutung

(5 Plätze) und für die andere Hälfte eine niedrige Bedeutung (5 Plätze). Das Ergebnis der Bedarfsanalyse ist zusammen mit dem Ergebnis der Qualitätsanalyse Grundlage zur Entwicklung der gesamtstädtischen Prioritätsliste, die eine Tendenz zur zeitlichen Umsetzung aufzeigt. Auf bezirklicher Ebene kann die Bedeutung eines Platzes wegen besonderer örtlicher Umstände, z. B. wegen einem geplanten Neubaugebiet oder weil dort viele Kinder und Jugendliche wohnen, ggfls. von der übergeordneten Einstufung abweichen.

Qualitätsanalyse:

Die Beurteilung der Qualität der einzelnen Spielplatzflächen stellt eine wichtige Grundlage für die Feststellung des Handlungsbedarfs und den damit verbundenen Maßnahmenvorschlägen dar. Zum einen können gezielte Maßnahmen zur Aufwertung der Spielflächen ergriffen werden. Zum anderen stellen die Ergebnisse zusammen mit der Bedarfsanalyse eine wichtige Entscheidungshilfe für die künftige Entwicklung der Spielflächen dar. Die Qualitätsanalyse setzt sich aus Kriterien zusammen, die den aktuellen Zustand (Qualität und Spielwert) des Platzes beschreiben. Die Kriterien stellen die allgemeine Qualität des Platzes fest, die nicht das Alter der Geräte berücksichtigt. Zur Einschätzung der Qualität wurden für die Spielplätze zehn Bewertungskriterien festgelegt. Für die Bolzplätze wurden die Beurteilungskriterien (acht) an die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst. Vier Kriterien für die Bolzplätze stimmen mit denen der Spielplätze in den Punkten 1., 2., 9. und 10. überein. Weitere vier Kriterien sind für die Bolzplätze, beispielsweise bezüglich des Zustandes des Platzbelages oder der Eingrünung verändert worden.

Bei der Qualitätsanalyse werden folgende Kriterien bewertet:

1.

Soziale Kontrolle

Es bestehen keine Angsträume, direktes Umfeld ist zur Hauptnutzungszeit belebt, Einsehbarkeit

2.

Ausstattung für unterschiedliche Nutzergruppen

z.B. für jüngere Kinder, Kinder und Jugendliche, jüngere Erwachsene

3.

Differenziertes Flächenangebot/ Raumaufteilung

Unterschiedlich gestaltete Flächen, Modellierungen, Rückzugsräume, Sonnen- und Schattenbereiche

4.

Nutzungsvariable Geräte

Geräte sind vielfältig nutzbar, hoher Spielwert

Ermöglichung von vielfältigen zusammenhängenden Spielabläufen

5.

Infrastruktur / Ausstattung

Sitzgelegenheiten, Abfalleimer, Zäune sind vorhanden und befinden sich in einem guten, nutzbaren Zustand

6.

Infrastruktur / Erschließung

Wege zum Hauptspielbereich führend sind vorhanden und befinden sich in einem barrierefreien, nutzbaren Zustand

7.

Bespielbarer Grünanteil

Freie, zusammenhängende Spiel- oder Bolzwiese (200 / 100 m2) und eine bespielbare Pflanzfläche oder unmittelbar neben dem Spielplatz (z.B. Spielplatz im Park)

8.

Naturmaterial vorhanden

z.B. Materialien wie Sand, Erde, Holz, Wasser, Pflanzen mit Früchten vorhanden, oder große naturnahe Flächen

9.

Zugänglichkeit

Gute, erkennbare Zugänglichkeit

10.

Immissions- /Lärmbelastung

Keine Belastung durch Lärm oder Immission

Eine hohe Punktzahl (max. 10) steht für eine gegenwärtige hohe Qualität des Platzes und folglich für einen niedrigen Handlungsbedarf. Abhängig von der erreichten Punktzahl wird das Analyseergebnis in drei Bewertungsstufen unterteilt (hoher, mittlerer, niedriger Handlungsbedarf).

Die Bewertung der Spiel- und Bolzplätze im Bezirk Haaren liegt bei der gesamtstädtischen Qualitätsanalyse mehrheitlich im mittleren Bereich (7 Plätze). Für drei Plätze wurde eine hohe Qualitätsbewertung vorgenommen, bei ihnen besteht kein wesentlicher Handlungsbedarf.

Spielplatzsteckbriefe:

Die Ergebnisse der gesamtstädtischen Bedarfsanalyse und Qualitätsanalyse werden für jede einzelne Spielplatzfläche in Spielplatzsteckbriefen dokumentiert. Ebenso sind dort die Planungsziele und Maßnahmenempfehlungen einschließlich geschätzter Investitionssummen abgebildet. So entsteht ein vollständiges Bild über den Spielplatz von der aktuellen Situation über die Entwicklung bis hin zur zukünftigen Ausrichtung. Auf einen Blick können alle relevanten Daten erfasst werden.

Neben einem Luftbild und aktuellen Fotos geben die Steckbriefe zusätzlich zu den zuvor genannten Inhalten zudem Aufschluss über die Flächengröße sowie die Alterszuordnung der Zielgruppe. Des Weiteren erfolgt eine kurze textliche Beschreibung der Fläche und der umgebenden Siedlungsstruktur. Alle in den Steckbriefen zusammengefassten Daten entsprechen einer Momentaufnahme, die zukünftig einer fortlaufenden Anpassung und Aktualisierung bedarf.

Die Spielplatzsteckbriefe werden im Spielplatzkonzept den jeweiligen Bezirken bzw. für den Bezirk Mitte den Sozialräumen zugeordnet.

Beispiel: Steckbrief Spiel/Bolzplatz Akazienstraße

Spielplatzanalyse auf Bezirksebene:

Unabhängig von der gesamtstädtischen Analyse gilt es insbesondere, bei den Spielplatzflächen ihre Bedeutung für die Spielplatzversorgung des Quartiers zu beurteilen. An einigen Stellen in der Stadt überschneiden sich die Einzugsbereiche nebeneinander liegender Spielplätze mit gleicher Aus-richtung. Hierbei ist ergänzend zu den zuvor durchgeführten Analysen von Wichtigkeit, die Spielplatz-flächen auf Bezirks- bzw. Sozialraumebene zusammenhängend zu betrachten. Abschließend werden aus dieser Betrachtung sowie schwerpunktmäßig aus den Ergebnissen der Qualitätsanalyse und allen relevanten Daten (zusammengefasst in den Steckbriefen) Analyse-Ergebnisse formuliert und detaillierte Planungsziele und Maßnahmen für jeden einzelnen Platz entwickelt.

Lebensraum Haaren:

Im Lebensraum Haaren befinden sich zwei Bereiche, deren Spielflächen im Zusammenhang betrachtet werden. In dem süstlich gelegenen Bereich von Haaren liegen die Spiel-/Bolzplätze Akazienstraße und Hofenbornstraße sowie der Spielplatz Welsche Mühle.

Der Spiel-/Bolzplatz Akazienstraße liegt neben einer Grundschule und einem Seniorenheim in unmittelbarer Nähe zum Haarbach. Für den gut genutzten Platz sind z. T. neue Geräte als auch die Aufwertung des Belages und die Erweiterung des Angebotes geplant. Die Erneuerung der Tore wird voraussichtlich 2021 realisiert. Für den Spiel/-Bolzplatz Hofenbornstraße sind ebenfalls umfangreiche Aufwertungsmaßnahmen in Form einer Umplanung vorgesehen. Insbesondere der Zugang, ein Teil der Geräte, die Ausstattung und der Basketballplatz befinden sich in einem verbesserungswürdigen Zustand. Beide Plätze bieten wichtige Nutzungsmöglichkeiten besonders für sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Der Spielplatz Welsche Mühle befindet sich in einer Grünanlage neben dem alten Mühlengebäude und einer Teichanlage. Wegen der attraktiven Lage und wegen dem guten Gesamtzustand wird der Platz stark genutzt. Darüber hinaus fungiert er als Ausflugsziel. Der Ersatz einer Hangrutsche ist für 2021 vorgesehen. Nördlich der drei erwähnten Plätze liegt ein weiterer Bereich, der im Zusammenhang betrachtet wird. Hier befinden sich die Spiel/-Bolzplätze Friedenstraße, Alter Friedhof und die Spielplätze In den Atzenbenden, Eibenweg und Am Gutshof. Der Spiel/-Bolzplatz Friedenstraße ist aktuell in einem gut nutzbaren Zustand. Allerdings wird die Qualität von einer oberirdischen Stromleitung eingeschränkt“. Eine Spielkombination ist erneuert worden. Für den Platz sind weitere kleinere Maßnahmen im Bereich der Grünstruktur sowie der Ersatz eines Gerätes vorgesehen. Der Spielplatz Alter Friedhof mit Skateanlage liegt in einer zentralen Parkanlage. Er wird in Form eines Förderprojektes umgeplant. Hierbei werden der Spielplatz und der Bereich für Jugendliche erneuert. Der Spielplatz In den Atzenbenden liegt ebenfalls unter der erwähnten oberirdischen Stromleitung. Auf dem Platz befinden sich einige veraltete Geräte, andere sind bereits abgebaut worden. Des Weiteren sind Strukturen veraltet und Teilbereiche müssten umgebaut werden. Bedingt durch den hohen Handlungsbedarf und wegen der geplanten Aufwertung der nahegelegenen Plätze ist eine Umnutzung als Grünfläche vorgesehen. Der Platz könnte als Treffpunkt z. B. mit Tischtennisplatte fungieren. Der Spielplatz Eibenweg befindet sich in einem Wohngebiet. In westliche Richtung liegt eine Hauptverkehrsstraße mit trennender Wirkung. Im vorderen Bereich ist eine geringe Anzahl von Geräten vorhanden, diese sind eher für jüngere Kinder geeignet. Für Teile der Geräte ist ein Austausch bzw. eine Erneuerung geplant. Im hinteren Bereich liegt eine Spielwiese, die zum naturnahen Spielbereich weiterentwickelt werden soll. Der Spielplatz Am Gutshof liegt ebenfalls in einem Wohngebiet. Da er sich in einem guten Zustand befindet, sind keine Maßnahmen vorgesehen.

Lebensraum Verlautenheide:

Im Lebensraum Verlautenheide befinden sich zwei Plätze mit Ausstattung für alle Altersstufen. Es handelt sich um den Spiel-/Bolzplatz An der Weide und den Spielplatz Großheidstraße. Die Plätze liegen, getrennt durch eine Hauptverkehrsstraße, in nordwestlich und süstlich gelegenen Wohngebieten des Lebensraumes.

Der großflächige Platz An der Weide befindet sich neben einem Kindergarten. Die Zugänge besitzen keine gute Kenntlichkeit und Erschließung. Es sind Mnahmen zur Verbesserung der Spielraumqualität (Strukturen und Standorte) sowie der Ersatz von einigen Geräten und Ausstattungselementen geplant. Darüber hinaus soll die Zugangssituation verbessert und eine Erschließung realisiert werden. Der Spielplatz Großheidstraße mit kleiner Skateanlage liegt ebenfalls neben einem Kindergarten und fungiert gleichzeitig als Grünverbindung. Er weist u. a. Verbesserungsbedarf im Bereich der Ausstattung auf. Teile der Geräte sind veraltet, eine Kombination musste abgebaut werden. Geräteersatz und die Ausstattung mit z. T. neuen Geräten sowie die Umsetzung von vorhandenen Geräten sind geplant. Ferner sollen ungenutzte Bereiche umstrukturiert werden.

Maßnahmenempfehlungen auf Spielplatzebene:

Lebensraum

Art

Spielplatz (SP)

Bolzplatz (BP)

Skateanlage (SA)

Spielplatzname

Analyse-Ergebnis

Haaren

SP/BP

Akazienstraße

Umplanung (Sanierung)

SP

Alter Friedhof

(Skateanlage)

Umplanung

SP

Am Gutshof

Keine Maßnahme

SP

Eibenweg

Einzelmaßnahmen

SP/BP

Friedenstraße

Einzelmaßnahmen

SP/BP

Hofenbornstraße

Umplanung

SP

In den Atzenbenden

Umnutzung

SP

Welsche Mühle

Einzelmaßnahmen

Verlautenheide

SP/BP

An der Weide

Einzelmaßnahmen

SP

Großheidstraße (Skateanlage)

Einzelmaßnahmen

Ergebnis:

Das Spielplatzkonzept bietet einen differenzierten Überblick über den Bestand und den aktuellen Zustand aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in den Bezirken der Stadt Aachen. Nach stadtweit gültigen Kriterien werden in Form einer Prioritätsliste die erforderlichen Aufwertungs-, Um- und Neubaumaßnahmen dokumentiert. Die Auswertung ergibt für die einzelnen Bezirke stark variierenden Bedarf und unterschiedliche Prioritäten. Neben einem hohen Anteil an Spielplätzen in einem zufriedenstellenden Zustand, gibt es auch einen Anteil von sanierungsbedürftigen Anlagen.

Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept zeigt, dass sich die Spielflächen in der Stadt überwiegend in einem zufriedenstellenden Zustand mit einem durchschnittlichen Gerätestandard (Mindestausstattung) befinden. Bei den sanierungsbedürftigen Anlagen ist die Qualität nicht ausreichend gegeben und somit die Versorgungssituation in dem vorhandenen Bestand in den nächsten Jahren kontinuierlich zu verbessern, um von einer bedarfsgerechten Versorgung sprechen zu können. Bei den schlechter bewerteten (älteren) Plätzen handelt es sich häufig um Spielflächen, die in den 80er und 90er Jahren angelegt wurden und mittlerweile in einem entsprechenden Zustand sind.

Die Spielplatzanalyse zeigt, dass in den kommenden Jahren im Bezirk Haaren drei Plätze überarbeitet bzw. umgeplant werden müssen, um hier weiterhin ein zeitgemäßes, attraktives und bedarfsgerechtes Spielangebot vorzuhalten. Es handelt sich um den Spielplatz Alter Friedhof sowie um die Spiel-/Bolzplätze Hofenbornstraße und Akazienstraße. Bei dem

Spiel-/Bolzplatz Akazienstraße sind Maßnahmen in Form einer Sanierung vorgesehen.

Umplanungen und umfangreichere Einzelmaßnahmen können nur mit zeitlichem Vorlauf realisiert werden. Die Tendenz der zeitlichen Umsetzung entwickelt sich aus der Platzierung in der gesamtstädtischen Prioritätenliste und der Einstellung entsprechender Haushaltsmittel. Vor Planung der konkreten Umplanungsmaßnahmen ist immer eine Bürgerbeteiligung mit Schwerpunkt auf die Nutzergruppe Kinder und Jugend vorgeschaltet. Ziel ist der Einbezug möglichst aller Nutzergruppen und die Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten des Platzes.

Als weiteres Ergebnis stellt sich heraus, dass in Haaren die Hälfte der ausreichend ausgestatteten Spielflächen durch kleinere Maßnahmen bzw. Teilsanierungen aufzuwerten sind.

Die Umsetzung dieser kleineren Einzelmaßnahmen soll zukünftig in Form einer jährlichen Sammelausschreibung erfolgen. Die zeitliche Abfolge der Realisierung ist abhängig von dem aktuellen Erneuerungsbedarf der Geräte, der Prioritätsliste sowie den Wünschen und eventl. finanziellen Beteiligungen der Bezirke.

Die Gesamtanalyse hat zudem ergeben, dass ein Platz (Spielplatz In den Atzenbenden) zukünftig als reine Spielplatzfläche aufgegeben werden kann, da die angrenzenden Wohngebiete über andere Spielplätze abgedeckt werden. Die Fläche soll aber weiterhin als Grün- und Freifläche fürs Quartier erhalten bleiben. Dadurch ergibt sich ein zukunftsoffenes Nutzungskonzept, das die Flächen grundsätzlich sichert und es ermöglicht, bei Bedarf eine Wiederanlage als Spielfläche vorzunehmen bzw. eine andere Freiflächennutzung zu entwickeln.

Wichtig ist aber auch, dass ein einmalig festgelegter, mehrjähriger Plan hinsichtlich der Umsetzbarkeit oder auch Anpassungsnotwendigkeit evaluiert wird. Das Spielplatzkonzept sollte nicht statisch, sondern dynamisch betrachtet werden. Es befindet sich in einem stetigen Prozess und ist den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.

Weiteres Vorgehen

Anfang des Jahres 2019 wurden der Politik in den Sitzungen des KJA am 19.03.19 und dem AUK am 02.04.19 die ersten konzeptionellen Überlegungen vorgestellt und diskutiert. Ende 2019/ Anfang 2020 folgte die Präsentation des Sachstandes und der Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes in den Sitzungen des AUK am 10.12.2019 und des KJA am 18.02.2020. Aus den Sitzungen ergab sich der Wunsch nach einer Vorstellung und Beratung des Konzeptes innerhalb der Bezirksvertretungen. Eine erste Beteiligung der Bezirksamtsleiter*innen erfolgte am 05.03.2020.

Die Abstimmungen in den Sitzungen der Bezirke sind für die ersten Monate in 2021 geplant. Im Anschluss hieran kann das gesamtstädtische Spielplatzkonzept endgültig fertiggestellt und beschlossen werden.


 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Sachstand zum gesamtstädtischen Spielplatzkonzept zur Kenntnis und beschließt die weitere Vorgehensweise und Spielplatzanalyse auf Bezirksebene.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

X nicht bekannt


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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Verlautenheidener Straße
  • Hof
  • Mühle
  • Haarener Gracht
  • Vaalser Straße
  • Eibenweg
  • Am Gutshof
  • In den Atzenbenden
  • An der Weide
  • Endstraße
  • Hofenbornstraße
  • Friedenstraße
  • Großheidstraße
  • Akazienstraße
  • Gracht
  • Kronenberg

Beratungsfolge

Mittwoch, 16. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Mittwoch, 05. Mai 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug