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Bürgerantrag auf Einrichtung eines Bürgerrates für Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Mai 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23166

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum befürwortet die Einrichtung eines Bürgerrates in Aachen und empfiehlt die in der Vorlage skizzierten Umsetzungsschritte sowie ggf. in der Sitzung beratene Anpassungen. Der Bürgerantrag wird zur abschließenden Beratung an den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Aachen verwiesen.

 

 

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 13.01.2021 stellt die Initiative „rgerrat für Aachen“ einen Bürgerantrag zur Einrichtung eines Bürgerdialogs nach dem Modell Ost-Belgiens, welches dort am 25. Februar 2019 vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft per Dekret eingeführt wurde. Ein umfassendes auf die kommunale Struktur der Stadt Aachen angepasstes Konzept wurde gemeinsam mit dem Antrag eingereicht (s. Anlage). Der Antrag wurde zuständigkeitshalber dem Bürgerforum zur weiteren Beratung zugeleitet. Da Corona-bedingt die ursprünglich avisierte Sitzung abgesagt wurde, fand eine Erstberatung im Rahmen einer öffentlichen Dialogveranstaltung des Bürgerforums am 16.03.2021 statt.

Nach Definition der Konrad-Adenauer-Stiftung sind „rgerräte […] eine Form konsultativer Bürgerbeteiligung, bei der sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lösungsorientiert zu kontroversen Fragen äern. Die Teilnehmerschaft setzt sich aufgrund von Zukunftsauswahl zusammen. […] Bürgerräte wirken in zwei Richtungen: Einerseits sind sie Teil der allgemeinen Willensbildung der Bevölkerung, andererseits dienen sie konkret der Beratung der politischen Entscheidungsträger“. In den vergangenen Jahren wurden in verschiedenen deutschen Kommunen Bürgerräte als neues Format der Bürger*innenbeteiligung eingerichtet, welches keinen kommunalverfassungsrechtlichen Status hat, sondern die bestehenden Gremien der repräsentativen Demokratie beratend ergänzt. Auf Bundesebene erarbeitet aktuell ein Bürgerrat Empfehlungen zur deutschen Außenpolitik.

Im vorliegenden Aachener Konzept besteht der sog. Bürgerdialog aus vier Kernelementen:

1)einem in der Kommunalverwaltung eingerichteten sog. Bürgersekretariat, welches dauerhaft besteht und somit die Kontinuität des Bürgerdialogs sicherstellt, als Geschäftsstelle den Prozess organisiert, Verwaltungsaufgaben übernimmt, die Kommunikation koordiniert und die Ressourcen verwaltet.

2)einem sog. Bürgerausschuss, der sich aus ausgelosten Mitgliedern vergangener Bürgerräte zusammen setzt und für den sog. Bürgerrat die Themen-, Expert*innen und Moderator*innenauswahl vornimmt, Setting, Budget und Inhalte bestimmt und den Bürgerrat sowie die Umsetzung der Empfehlungen beratend begleitet. Die Mitglieder haben eine Mandatszeit von 18 Monaten, alle sechs Monate wird ein Drittel der Mitglieder ersetzt.

3)einem sog. Bürgerrat, einem für die Beratung eines bestimmten kommunalpolitischen Themas tempor eingerichteten Gremiums, welches aus per Zufallsstichprobe und Losverfahren ausgewählten Einwohner*innen Aachens besteht und in Bürgerversammlungen besondere Themen von gesamtstädtischer Bedeutung berät. Durch die Aufbereitung der Themen durch unabhängige Expert*innen und durch eine externe Moderation soll eine größtmögliche Transparenz des Verfahrens sichergestellt werden.

4)einem sog. Bürgergutachten, welches das Ergebnis der Beratung des sog. Bürgerrates zusammen fasst und abschließend als Empfehlung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. Eine Ablehnung der Vorschläge kann nur begründet erfolgen.

Ergebnisse der Dialogveranstaltung vom 16.03.2021:

In der Dialogveranstaltung des Bürgerforums stellten neben den Initiatoren des Antrags „rgerratr Aachen“ auch Vertreter*innen des Bürgerdialogs in Ostbelgien, des Bürgerrates Oberhausen und des bundesweiten Bürgerdialogs ihre jeweiligen Ansätze vor. Zudem nahm der zuständige Verwaltungsmitarbeiter des Bürgerrates in Werder (Havel) am Austausch teil. Die vorgestellten Modelle stimmten in Zielen und Grundstruktur überein, unterschieden sich jedoch im Umfang ihrer Ausgestaltung.

In der Veranstaltung wurde deutlich, dass die Einrichtung eines Bürgerrates in Aachen mit den im Antrag formulierten Kernelementen durch die Vertreter*innen des Bürgerforums einhellig befürwortet wird. Im Kontext der unterschiedlichen Ausgestaltung der vorgestellten Modelle ergaben sich aus der Diskussion folgende Rückmeldungen und Anregungen für die Einführung in Aachen:

-Es sollte für jede Kommune ein eigenes Konzept entwickelt werden, was die örtlichen Strukturen und Bedarfe aufgreift.

-Die Neutralität der Beratung sollte durch externe Expert*innen und Moderator*innen sichergestellt werden.

-Es wurde kritisch hinterfragt, ob die Anzahl der Sitzungen und die Größe des Bürgerrates auch hinsichtlich der dafür benötigten Ressourcen in diesem Umfang notwendig ist.

-Im Sinne einer größeren Wirksamkeit und Umsetzungsorientierung sollte eine enge Anbindung an die politischen Gremien (insbesondere Bürgerforum und Rat) und eine gute Begleitung durch die Kommunalverwaltung sichergestellt werden.

-Die Begrifflichkeiten sollten überprüft werden. So vermitteln die Begriffe Rat und Ausschuss den Eindruck, als ob es sich um kommunalverfassungsrechtliche Organe handelt. Der Begriff Bürger schließt verschiedene Einwohner*innengruppen aus.

-Es sollte eine zügige Umsetzung der Idee mit begleitender Evaluation erfolgen, so dass auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine Optimierung erfolgen kann.

-Es muss sichergestellt werden, dass der Bürgerrat die Heterogenität der Bevölkerung abbildet und nicht durch populistische Kräfte dominiert werden kann.

-Um die gewünschte Ansprache neuer Bevölkerungsgruppen zu erreichen, sollte die Barriere für eine Teilnahme möglichst niedrig sein. Durch eine aufsuchende Ansprache der „gelosten“ Adressat*innen kann die Teilnahmequote erhöht werden. Zudem sollten statistische Verzerrungen durch eine unterschiedliche Teilnahmebereitschaft verschiedener Bevölkerungsgruppen bereits bei der Festlegung der Kriterien für die Stichprobenziehung berücksichtigt werden.

Von verschiedenen Teilnehmer*innen wurde betont, dass der Wunsch besteht im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Initiative Bürgerrat und der Verwaltung folgende Eckpunkte des Modells zu beraten und abschließend festzulegen:

-Verfahren zu Themenvorschlägen und Themenauswahl

-Zusammensetzung des konstituierenden Vorbereitungsgremiums (erster Bürgerausschuss)

-Größe des sog. Bürgerrates

-Anbindung an die politischen Gremien

Empfehlungen:

Aus Sicht der Verwaltung kann die Einrichtung eines Bürgerrates in Aachen die bestehenden Dialog- und Beteiligungsformate sinnvoll ergänzen, indem in einer gut aufbereiteten, konzentrierten Diskussion zu gesamtstädtischen Themen ein „rgerratschlag“ an die Verwaltung und die Entscheidungsträger*innen erfolgt, der neue Aspekte beleuchtet und ein Stimmungsbild der Bevölkerung widerspiegelt. Durch eine geeignete Themenwahl können zudem Zielkonflikte überwunden werden. Damit stellt das Modell einen eindeutigen Mehrwert für die bestehenden Strukturen dar. Gleichzeitig wird durch die niederschwellige Aufbereitung komplexer kommunalpolitischer Themen die Herausforderung von Abwägungs- und Entscheidungsprozessen für die Öffentlichkeit transparent gemacht. Durch die Zufallsauswahl der Teilnehmenden können zudem Menschen für die kommunale Demokratie begeistert werden, die bisher nicht aktiv waren. Die Identifikation der Einwohner*innen mit dem lokalen Geschehen wird verstärkt.

Im Kontext der geäerten Klärungsbedarfe empfiehlt die Verwaltung:

-Im Pilotjahr eine Vor- und Nachbereitungsgruppe paritätisch aus Vertreter*innen der Initiative Bürgerrat, der Ratsfraktionen (z. B. Vorsitzender und Sprecher*innen Bürgerforum) und der Verwaltung (verwaltungsseitige Federführung Oberbürgermeisterin) einzurichten, um eine maximale Wirkungsorientierung sicherzustellen.

-Verbindliche Kriterien für die Themenauswahl festzulegen, die sicherstellen, dass der Beratungsgegenstand von gesamtstädtischer Relevanz ist und einen Mehrwert für Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung darstellt sowie die Umsetzung der Empfehlungen rechtlich möglich sind und in den Wirkungsbereich der Kommune fallen.

-Das erste Jahr der Einführung als Pilotphase zu nutzen, in dem nur ein Thema behandelt wird, um danach eine Optimierung in Abstimmung mit der o. g. Begleitgruppe vorzunehmen.

-Das Verfahren der Stichprobenziehung auf ein einstufiges Verfahren zu beschränken, um die Beteiligungsbarrieren möglichst gering zu halten, und die Kriterien gemeinsam mit der städt. Sozialplanung und der abgeschotteten Statistik-Abteilung zu entwickeln.

-Einen ersten Bürgerrat mit einer Personenzahl durchzuführen, die zum einen die Heterogenität der Bevölkerung abbildet und gleichzeitig eine gute Moderation ermöglicht (z. B. 30-50 Personen).

-Ein festes, jährliches Budget für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen.

-Ein Bürgersekretariat als Verwaltungsstelle einzurichten, welches eng mit der Geschäftsstelle des Bürgerforums zusammen arbeitet, um die Abläufe zu harmonisieren und den Wissenstransfer zu ermöglichen.

-Eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung des Modells durch eine geeignete wissenschaftliche Begleitung sicherzustellen.

Bisher sind keine Personalkosten oder finanzielle Mittel für den Bürgerrat im Haushalt hinterlegt. Zur Realisation des Bürgerrates nach dem eingereichten Konzept würden folgende zusätzliche Ressourcen benötigt:

-1 Personalstelle für das Bürgersekretariat (in Ost-Belgien: 1 VZÄ)

-Honorare für externe Auftragnehmer*innen (Moderation, Expert*innen, Bürgergutachten)

-Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmer*innen des Bürgerausschusses und des Bürgerrates.

-Sachkosten für Mieten, Technik, Catering etc.

chste Schritte:

Zur Vorbereitung der weiteren Beratung im Hauptausschuss und Rat soll eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Initiative Bürgerrat, der Ratsfraktionen (Sprecher*innen Bürgerforum) und der Verwaltung eingerichtet werden, die das vorliegende Konzept hinsichtlich der sich aus der Diskussion ergebenden Beratungsbedarfe und der o. g. Empfehlungen schärft und Festlegungen zu den genannten Regelungsbedarfen trifft.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Bisher sind keine Personalkosten oder finanzielle Mittel für den Bürgerrat im Haushalt hinterlegt. Zur Realisation des Bürgerrates nach dem eingereichten Konzept würden folgende zusätzliche Ressourcen benötigt:

-1 Personalstelle für das Bürgersekretariat (in Ost-Belgien: 1 VZÄ)

-Honorare für externe Auftragnehmer*innen (Moderation, Expert*innen, Bürgergutachten)

-Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmer*innen

-Sachkosten für Mieten, Technik, Catering etc.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

Anlage/n:

Antrag der Initiative „rgerrat für Aachen“

Mitschrift aus der digitalen Dialogveranstaltung des Bürgerforums am 16.03.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 11. Mai 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums

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Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bürgerforum

Dienstag, 13. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums - ACHTUNG: DIE SITZUNG WIRD VERSCHOBGEN AUF DEN 11.05.2021 !

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