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Quartiersparken in Aachen,
Antrag der Fraktion Grünen vom 10.02.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 22. April 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23098

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Gesamtkonzept für Quartiersparken in Aachen durch einen externen Gutachter erstellen zu lassen.


 

 

Erläuterungen:

Anlass

Die GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat mit beigefügtem Antrag vom 10.02.20 (Anlage 1) die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für Quartiersparken in Aachen zu erarbeiten.

In einem ersten Schritt sollen in Kooperation mit der Aachener Parkhaus GmbH (APAG) flexible und attraktive Möglichkeiten des Bewohner*innenparkens in Parkhäusern sowie auf privaten Parkplätzen zu Nachtzeiten geprüft werden. Den Anwohnenden sollen dort Alternativen zum Parken im Straßenraum vorgeschlagen werden.

Bei Neubauprojekten soll die Verwaltung in Verhandlungen darauf drängen, dass höhere Kontingente für zusätzliche Parkflächen für Anwohnende geschaffen werden.

Anforderungen der Mobilitätswende

Der Mobilitätsausschuss hat 2020 konkret messbare Ziele für den Verkehr beschlossen, u.a. dass der Anteil der mit dem Auto zurückgelegten Wege in Aachen deutlich unter 46 % sinken soll. 2020 hat der Rat der Stadt Aachen ein sehr ambitioniertes Klimaschutzkonzept mit einer Halbierung der Emissionen bis 2030 beschlossen, bzw. ergänzend/verschärfend die Einhaltung des 1,75° Ziels bis 2030. Die Mobilitätswende ist eingeleitet, die dazu nötigen Maßnahmen bedeuten Veränderungen und benötigen Fläche im öffentlichen Raum. Mehr Platz für umweltfreundliche Mobilität, für den Fußverkehr in der “Stadt des Schlenderns”, für qualitätsvolle Radverkehrsinfrastruktur und für den öffentlichen Personenverkehr. Und auch mehr Platz für ein störungsfreies Liefern und Laden.

Der Ausbau von Grün- und Aufenthaltsflächen sowie das Ausweiten der Außengastronomie erhöhen den Druck auf die nutzbaren Flächen, vor allem auf die umfangreichen für das Parken im Straßenraum genutzten Flächen. Eine Neuorganisation des Parkens kann demnach Abhilfe schaffen.

Bestehende Ansätze zur Regelung des Parkens

Dort, wo der Parkraum von unterschiedlichen Nutzergruppen stark nachgefragt ist und Bewohner*innen tagsüber nur noch schwer einen Parkplatz finden, wurden und werden in Aachen sukzessive Bewohnerparkzonen eingerichtet. Bewohner*innen werden beim Parken bevorrechtigt. Sie parken im öffentlichen Straßenraum kostenfrei. Besucher*innen und Beschäftigte sowie Bewohner*innen, die nicht dem Berechtigtenkreis zugeordnet werden können, müssen in den Bewohnerparkzonen (Anlage 2 Übersicht) einen Parkschein ziehen, ins Parkhaus fahren oder sich einen privaten Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug mieten.

Auch nach der Einführung von Bewohnerparkzonen ist der öffentliche Parkraum besonders in der Innenstadt und den dicht besiedelten Vierteln in der Stadt Aachen, auch für Bürger*innen mit Bewohnerparkausweis, knapp.

Für weitere Parkvorgänge stehen in 19 öffentlichen Parkhäusern und den Parkplätzen Pontstraße und Lombardenstraße rund 8.500 Stellplätze rund um die Uhr zur Verfügung. Alle Parkhäuser, mit Ausnahme des Tivoliparkhauses, sowie der Parkplatz am Ponttor befinden sich im Innenstadtbereich und bieten derzeit insgesamt rund 6.860 Stellplätze. Die Auslastungszahlen des Parkleitsystems für das Jahr 2019 zeigen, dass nur an zwei Tagen weniger als 1.000 Plätze in den Parkhäusern der Aachener Innenstadt zur Verfügung standen. Nachts sind die Auslastungszahlen grundsätzlich viel geringer. Die Nutzung von Stellplätzen in Parkhäusern bietet für jene/n Bewohner*innen, die ihr Fahrzeug werktäglich für den Weg zur Arbeit nutzen, eine attraktive Alternative.

Bereits 2006 wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Parkhausbetreibern für Bewohner*innen mit gültigem Bewohnerparkausweis ein Sondertarif zur Nutzung der Parkhäuser vereinbart. 2011 wurde dieser Sondertarif noch einmal von vier Parkhausbetreibern verifiziert. Das Angebot wird auf der Internetseite der Stadt Aachen über einen eigenen Link beworben (http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_strasse/clevermobil/parken/parkhaeuser_bewohnerparken/index.html).

Dieses Angebot wurde in den letzten Jahren von den Parkhausbetreibern individuell ausgebaut, so dass derzeit ein heterogenes Mietangebot für Bewohner*innen existiert.

Die APAG bietet in Aachen die meisten Stellplätze in Parkhäusern an. Sie bewirtschaftet rund 3990 Stellplätze in sieben innerstädtischen Parkhäusern und dem Parkplatz am Ponttor. Sie bietet in allen ihren innerstädtischen Parkhäusern außer dem Parkhaus Eurogress und Adalbertstraße und dem Parkplatz Ponttor, somit für rund 3.140 Stellplätze, zwei unterschiedliche „Home-Parken“ Tarife für Mietparker an.

Der Tarif „Home-Parken“ ist von Montag bis Freitag von 16 – 9 Uhr sowie am Wochenende und Feiertagen durchgängig gültig und kostet 41 €/Monat. Der Tarif „Home-Parken plus“ ist von Montag bis Donnerstag von 16 – 9 Uhr, Freitag ab 14 Uhr sowie am Wochenende und Feiertagen durchgängig gültig und kostet 45 €/Monat. Derzeit stehen für beide Tarife in allen Parkhäusern Kontingente zur Verfügung (Stand 24.03.2021).

Die weiteren drei Parkhausbetreiber (Sparkasse, Q-Park und Cologne Parkhausservice), die ebenfalls ein Sonderangebot für Bewohner*innen anbieten bewirtschaften weitere fünf innerstädtische Parkhäuser mit insgesamt 1.500 Plätzen. Für Bewohner*innen gibt es damit bereits in 10 von 18 Parkhäusern, die rund um die Uhr geöffnet sind, in der Aachener Innenstadt ein Angebot.

Parkraumerstellung bei Neubauprojekten

Die Stadt kann bei Neubauprojekten im Rahmen der Baugenehmigung Einfluss auf die Anzahl der herzustellenden Stellplätze nehmen. In der Regel erfolgt dies im Zuge einer Baugenehmigung, bei größeren Projekten wird die Fachverwaltung oft frühzeitig eingebunden und kann entsprechende Bedarfe/Anforderungen mit dem Vorhabenträger erörtern. Die Anzahl der herzurichtenden Stellplätze ergibt sich aus den Regelungen der aktuellen Stellplatzsatzung.

Kleinräumige, quartiersbezogene Lösungsmöglichkeiten

Nur in wenigen Wohngebieten existieren öffentliche Parkhäuser, die ggf. eine günstige Parkmöglichkeit für Bewohner*innen anbieten. Die Prüfung möglicher alternativer Parkgelegenheiten ist daher bereits seit längerem Bestandteil des städtischen Verwaltungshandelns (z.B. Vermietung Parkplätze Moltkestraße, Vermittlung Parkplätze Gördeler Straße, Konzept Burggrafenstraße, …). Diese kleinräumigen Lösungen sind immer individuelle Lösungen, die jedes Mal neu erarbeitet werden.

Langfristig ist es wünschenswert, besonders für Bereiche mit einer hohen Wohndichte, nicht verfügbaren Parkhäusern und besonderen Nutzungsansprüchen an den öffentlichen Raum einen Ansatz im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Quartiersparken zu erarbeiten, das den gemeinsamen politischen, kommunalen Zielsetzungen entspricht und umgesetzt werden kann.

In diesem Konzept sind auch notwendige Angebote der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und weitergehende alternative Mobilitätsangebote von sharing-Anbietern zu berücksichtigen.

Dazu empfiehlt die Verwaltung die Vergabe eines Gutachtens „Gesamtkonzept Quartiersparken“, das einerseits eine Gesamtstrategie zur Bearbeitung des Themas beinhalten soll und andererseits beispielhaft an einem Aachener Stadtquartier die Vorgehensweise durchexerzieren soll.

Als Ergebnis werden

- eine (Methodik der) Bedarfsabschätzung an Quartiersparkplätzen,

- die Kategorisierung städtischer Quartiere hinsichtlich des Bedarfs,

- Vorschläge für Handlungsoptionen in konkreten Bauvorhaben ebenso erwartet wie

- ein Konzept für die stärkere Nutzung bestehender privater Parkmöglichkeiten,

- ein Standardkatalog möglicher Quartiersparkhäuser,

- ein organisatorischer Vorschlag für Bau, Planung und Betrieb zukünftiger Quartiersparkhäuser

- und ein Vorschlag zur Finanzierung desselben.

Die Erarbeitung soll unter Beteiligung on Vertreter*innen der APAG erfolgen.

Kosten und Finanzierung

Für die Finanzierung des Gutachtens wurde vorausschauend im Förderantrag „nachhaltige Mobilitätskonzepte“, den die Verwaltung im Rahmen eines kfW-Aufrufs im vergangenen Jahr einreichen konnte, das AP „Parkraumkonzepte und Quartiersparkhäuser“ verankert. Aufgrund der bestehenden Arbeiten und Aussagen aus dem Aachener VEP-Prozess wurde der Antrag positiv bewertet, eine Bewilligung über eine 80%-Förderung von max. 100.000 € für das AP liegt bereits vor. Mittel stehen nach Rechtskraft des Haushalts beim PSP-Element 4-120201-944-9. “Nachhaltige Mobilitätskonzepte" zur Verfügung.

Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt ein Gesamtkonzept für Quartiersparken in Aachen an ein externes Büro zu vergeben.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Begründung:

Die Beauftragung eines externen Gutachters zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für das Quartiersparken in Aachen hat keine Relevanz für den Klimaschutz.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Moltkestraße
  • Lombardenstraße
  • Pontstraße
  • Adalbertstraße
  • Burggrafenstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 22. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des MobilitätsausschussesACHTUNG: Die Sitzung im Eurogress beginnt um 20:30 Uhr. Ab 17:00 Uhr findet eine vorgeschaltete digitale Informationsveranstaltung statt.

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung