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Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der
Stadt Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 08. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22813

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Stadt Aachen.


 

 

Erläuterungen:

Die Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Stadt Aachen wurde auf Grundlage der aktuellen Erlasslage des Landes NRW erstellt. Demnach stellt der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ vom 16. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 866), geändert am 4. Juni 2020 (MBl. NRW. 2020 S. 309) die Grundlage für die Dienstanweisung dar. Diese beinhaltet umfänglich alle Regelungen zur Aufnahme und Umschuldung von Investitionskrediten und Schuldscheindarlehen zur Finanzierung von Investitionen, zu Finanzanlagen der Stadt Aachen (einschließlich der rechtlich unselbständigen Stiftungen) und der Aufnahme von Finanzderivaten für alle Bereiche der Stadt Aachen (einschließlich Liquiditätskredite).

Weiterhin legt sie die Verfahrensschritte des Risikomanagements im Bereich der Finanzgeschäfte für die Stadt Aachen fest.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

O nicht bekannt

 

 

Anlage:

Dienstanweisung für den Abschluss und die Abwicklung von Finanzgeschäften der Stadt Aachen



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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