Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Ausschussmitgliedern
- Letzte Beratung
- Dienstag, 11. Mai 2021 (öffentlich)
- Federführend
- A 12 Amt für Rat und Verfassung
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6861
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung am 08.12.2020 hat der Rat der Stadt neben den Ratsmitgliedern eine Vielzahl weiterer Ausschussmitglieder für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses benannt. Ein großer Teil dieser Mitglieder wurde bereits in der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.02.2021 eingeführt und verpflichtet. In der heutigen Sitzung sollen nun noch folgende Mitglieder eingeführt und verpflichtet werden:
Stimmberechtigte Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII
AWO Ortsverband Mariadorf – Hoengen:
Vertreterin:Frau Gertrud Reifferscheidt
Beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. den entsprechenden Vorschriften im AG KJHG und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf
Bundesagentur für Arbeit Aachen:
Frau Jutta Schmid
Vertreter:Herr Sebastian Sonn
Städteregion Aachen, Gesundheitsamt:
Vertreter:Herr Dr. Josef Michels
Darüber hinaus wurde auf Vorschlag des Integrationsrates Frau Gülüsan Ömeroglu in der Sitzung des Rates der Stadt am 27.04.2021 zum beratenden Mitglied gem. § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Zu ihrem persönlichen Stellvertreter wurde Herr Veysel Keser gewählt. Herr Veysel Keser wurde bereits in der Sitzung des Integrationsrates am 24.03.2021 eingeführt und verpflichtet.
Gem. § 4 Abs. 2 der Jugendamtssatzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf wurde auf Vorschlag der AfD-Fraktion in der Sitzung des Rates der Stadt am 27.04.2021 als Ersatz für Herrn Stv. Lukas Matzerath Herr Martin Mörschen als Vertreter für Frau Stv. Isabelle Holthaus gewählt.
Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW sind die genannten Personen durch die/den Vorsitzende/n in den jeweiligen Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten:
(Nachzusprechende Formel):
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.
(So wahr mir Gott helfe).“
Die religiöse Beteuerungsformel kann dabei entfallen.
Über die Einführung und Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
Darstellung der finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlage/n:
Entfällt.
gez. Sonders |
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
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gez. Schmidt |
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 11. Mai 2021JHA/WP 18/32. 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Jugendhilfeausschuss
- Details
- Tagesordnung