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Allgemeiner Sozialer Dienst/Familienhilfe;
hier: Jugendhilfe im Strafverfahren


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Mai 2021 (öffentlich)
Federführend
A 51.2 Jugendhilfe
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6854

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe, JGH) ist innerhalb des A 51 - Jugendamt ein Sonderdienst im Bereich Hilfen zur Erziehung. Auf der Grundlage des § 52 SGB VIII wirkt die JGH bei Jugendstrafverfahren mit. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist die gesetzliche Grundlage für die JuHiS (§ 38 JGG).

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird immer dann tätig, wenn minderjährige Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) eine Straftat begangen haben, wobei das Alter zur Tatzeit relevant ist.

Die JGH wird tätig auf der Grundlage eingegangener Anklageschriften, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und Meldungen der Polizei. Sie ist im gesamten Strafverfahren beteiligt und bringt die sozialen und erzieherischen Gesichtspunkte in einem schriftlichen Gutachten zur Geltung, um so auch eine Würdigung der Täterpersönlichkeit zu ermöglichen und dieses in die Urteilsfindung mit einfließen zu lassen.

Die Jugendgerichtshelfer bereiten die Jugendlichen und Heranwachsenden auf die Gerichtsverhandlung vor, begleiten sie während der Verhandlung und wickeln häufig mit ihnen die Ergebnisse aus der Verurteilung ab. Konkret vermitteln sie die auferlegten Auflagen und Weisungen, wie z.B.

gemeinnützige Arbeitseinsätze,

soziale Gruppenarbeit,

Verkehrserziehungskurse

und den Täter-Opfer-Ausgleich

und überwachen deren Einhaltung.

Ziel der Hilfe ist, die straffällig gewordenen Jugendlichen in die Lage zu versetzen, ihre schulische, berufliche und persönliche Entwicklung fortsetzen zu können und keine weitere Straftat mehr zu begehen.

Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren werden in der heutigen Sitzung vorgestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

entfällt

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag.

 

 

Anlage/n:

entfällt

gez.:

Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez.:

Schmidt

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 11. Mai 2021JHA/WP 18/32. 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung