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Altbau plus e.V.; Erhöhung des Zuschusses und Kooperation im Bereich
städteregionseigener Förderungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Dezernat IV
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11029

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt die Kooperation mit Altbau plus e.V. im Bereich der Beratung und Prüfung von Anträgen zur Förderung von Solarkollektoranlagen und Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie von Photovoltaikanlagen.
  2. Er stimmt dem der Sitzungsvorlage 2021/0291 als Anlage beigefügten Vertrag zu.
  3. Er beschließt die damit verbundene Erhöhung des Zuschusses an Altbau plus e.V. von bisher 10.000 € p.a. auf 50.000 €hrlich.

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen ist Mitglied im Verein Altbau plus e.V., dessen Zweck insbesondere die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Unterstützung von Maßnahmen und geeigneten Aktivitäten auf dem Gebiet der Gebäudesanierung in der Region Aachen in den Bereichen energetische Sanierung und barrierefreies Wohnen sind. Der Satzungszweck wird unter anderem verwirklicht durch eine anbieterunabhängige Initialberatung von Bürger_innen über bauliche und heizungstechnische Möglichkeiten der Gebäudesanierung und öffentliche und sonstige Fördermöglichkeiten.

Neben dem jährlichen Mitgliedsbeitrag i.H.v. 500,00 € leistete die StädteRegion bislang einen jährlichen Zuschuss an den Verein i.H.v. 10.000 €. Altbau plus finanziert sich neben den Mitgliedbeiträgen im Wesentlichen über weitere Zuschüsse des Vereinsmitglieds Stadt Aachen und anderer Vereinsmitglieder (kommunale Energieversorger). Nachdem diese zuletzt gekürzt wurden, galt es, alternative Finanzierungsquellen für den Verein zu finden. Auf Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 20.01.2021 hat der Städteregionsausschuss sich am 04.03.2021 r den Fortbestand von Altbau plus e.V. und die Fortsetzung von deren erfolgreicher Beratungsarbeit in den städteregionalen Kommunen ausgesprochen, vgl. SV-Nr. 2021/0135. Es sollten Gespräche aufgenommen werden mit dem Ziel, eine ausreichende Finanzierung zu gewährleisten. Außerdem wurden die Vertreter_innen der StädteRegion in den Gremien der regionalen Energieversorger gebeten, darauf hinzuwirken, dass angemessene Finanzierungsbeiträge zur Verfügung gestellt werden.

Flankierend hierzu wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 beschlossen, den städteregionalen Zuschuss an Altbau plus von bisher 10.000 € auf künftig 50.000 € zu erhöhen.

Parallel dazu ist in 2020 auf politischen Antrag hin die städteregionale Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen und Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung modifiziert worden bei gleichzeitiger deutlicher Erhöhung des Fördervolumens. Außerdem hat der Städteregionstag beschlossen, zwei weitere Richtlinien r eine Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Photovoltaikanlagen einschließlich Batteriespeichersystemen zu entwickeln (vgl. SV-Nrn. 2020/0208, 2020/0339 und 2020/0386).

Die Betreuung und Abwicklung der Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen liegt in der Zuständigkeit von A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung. Die Ausweitung der Fördermittel und die Entwicklung und Betreuung der Richtlinien zur Förderung von Photovoltaikanlagen und zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen hat zu einem deutlichen Mehraufwand im Rahmen der Beratung, Prüfung und Bescheidung der Anträge geführt und ist mit dem vorhandenen Personal nicht mehr leistbar. Die Nachfrage nach den städteregionalen Fördermöglichkeiten ist sehr groß.

Im Rahmen des Jahresabstimmungsgespräches mit Altbau plus e.V. hat die Geschäftsführung des Vereins angeboten, die Bewerbung und Beratung sowie die Prüfung der Antragsunterlagen zu den städteregionseigenen Förderprogrammen zu übernehmen. Hierdurch kann eine spürbare Entlastung des A 63 erreicht werden. Die Bewilligung bzw. Versagung von Fördermittelanträgen sowie deren Auszahlung werden weiterhin durch die StädteRegion wahrgenommen.

Altbau plus e.V. arbeitet eng mit der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW e.V. zusammen und ist gemeinsam mit dieser die zentrale Anlaufstelle für die Bürger_innen in der StädteRegion in allen Fragen der Energieeffizienz. Durch die Kooperation im Bereich der städteregionalen Förderrichtlinien wird dieses Angebot aus einer Hand weiter gestärkt, indem die Bürger_innen auch zu diesen Fördermöglichkeiten von Altbau plus beraten werden. Die Kooperation zwischen der StädteRegion Aachen und Altbau plus sorgt damit auf Seiten des Vereins für einen planbaren Zuschuss und kalkulierbaren Kostendeckungsbeitrag. Auf Seiten der StädteRegion Aachen erfolgt eine deutliche Unterstützung und Entlastung im Bereich der Beratung und Prüfung der städteregionalen Förderrichtlinien, so dass sich für beide Seiten eine WIN-WIN-Situation ergibt.

Dadurch, dass diese Leistung künftig durch den Verein Altbau plus e.V. erbracht wird, wird außerdem gewährleistet, dass für die Bürger_innen in der StädteRegion Aachen ein kompetenter und einheitlicher Ansprechpartner (im Sinne eines „One-Stop-Shops“) zu allen Fragen rund um Energiethemen zur Verfügung steht.

Rechtslage:

Gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe c) i. V. m. § 12 Buchstabe b) entscheidet der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses über die Gewährung von Zuschüssen über 5.000 € bis 250.000 €.

Bei den dargestellten Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die große Nachfrage nach den städteregionseigenen Förderungen führt bei A 63 zu deutlich erhöhtem Arbeitsaufwand (Telefonate, Beantwortung von E-Mails, Beratungen, Anträge, Bewilligungen, Versagungen) und ist mit der vorhandenen Personaldecke nicht leistbar. Durch die Kooperation mit Altbau plus e.V. kann dieser zusätzliche Aufwand kompensiert werden und die Anmeldung eines ansonsten erforderlichen Personalmehrbedarfs von 0,5 Vollzeitstelle vermieden werden.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Mit der Aufstellung des Haushaltes 2021 erfolgte die haushaltsneutrale Verlagerung für den Mitgliedsbeitrag und den Zuschuss an Altbau plus e.V. aus dem Budget A 61 Immobilienmanagement und Verkehr - Produkt 01.12.01 Gebäudemanagement in das Budget S 64 Mobilität und Klimaschutz - Produkt 14.01.02 Klimastrategie. Der jährliche Mitgliedsbeitrag der StädteRegion Aachen an Altbau plus e.V. ist bei Sachkonto 549300 „Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine Institutionen“ veranschlagt. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 (SRT 04.02.2021) wurde der Ansatz bei Sachkonto 531835 „Zuschuss Altbau plus von 10.000 € um 40.000 € auf 50.000 € erhöht. Im Entwurf des Haushaltes für 2022 wird ebenfalls ein Ansatz von 50.000 € veranschlagt.

Ökologische Auswirkungen:

Altbau plus e.V. forciert im Rahmen seines Satzungszwecks die energetische Sanierung von Gebäuden in der StädteRegion Aachen und sorgt dadurch für eine Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Reduktion. Mit den Förderprogrammen der StädteRegion Aachen wird ebenfalls ein wesentlicher Beitrag hierzu geleistet, so dass die angestrebte Kooperation insgesamt einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

Anlage:
Entwurf des Vertrags zwischen der StädteRegion Aachen und dem Verein Altbau plus e.V.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. Juni 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 27. Mai 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Tagesordnung