Teilen:

Reduzierung der Lichtverschmutzung; Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion
und der GRÜNE-Städteregionstragsfraktion vom
[27.01.2021](si010.asp?YY=2021&MM=01&DD=27 "Sitzungskalender 01/2021 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11015

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:

Die StädteRegion Aachen setzt sich aktiv für die Reduzierung von Lichtverschmutzung ein. Die Beleuchtung an den städteregionalen Gebäuden wird bei Wartungsarbeiten oder Neuanbringung auf die Einhaltung der Lichtregeln überprüft und angepasst. Dabei werden folgende Grundsätze beachtet:

  1. Angestrebt werden Leuchtmittel im Außenbereich mit einer Farbtemperatur unter 3000 Kelvin (warmweiß).
  2. Die Beleuchtung soll nach unten ausgerichtet werden, um Streuwirkung nach oben oder zur Seite zu reduzieren.
  3. Wo möglich, sollen Zeitabschaltungen oder Bewegungssensoren verwendet werden.
  4. Niedrige Montagehöhen sind zu bevorzugen, da es zu weniger Streuwirkung kommt.
  5. Sogenannte „Cut-off-Lampen“ werden favorisiert.

 

 

Sachlage:

Im Sinne einer Vorbildfunktion der StädteRegion Aachen erarbeitet die Verwaltung derzeit Leitlinien und Standards zum nachhaltigen Bauen.

Hier werden für die eigenen Liegenschaften bauliche und energetische Anforderungen für Neubau- und Sanierungsvorhaben definiert. Im Rahmen der Leitlinien werden ebenfalls Anforderungen für Außenbeleuchtungen an städteregionalen Gebäuden festgesetzt.

Außenbeleuchtungen an Gebäuden dienen vorrangig sicherheitsrelevanten Aspekten. Gleichzeitig verursachen Lichtquellen an Gebäuden Immissionen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Insbesondere Insekten werden, wie nahezu alle nachtaktiven Tiere, durch nächtliche Beleuchtung gestört. Sie werden vor allem durch blaues und UV-Licht angelockt, deshalb ist der Blauanteil (weiß bis kaltweiß) eines Leuchtmittels von erheblicher Bedeutung für Insekten.

Um mögliche negative Einflüsse von Lichtimmissionen, die von städteregionalen Gebäuden ausgehen, zu reduzieren, werden im Rahmen der geplanten Einführung der Leitlinien zum nachhaltigen Bauen folgende Standards festgesetzt:

  • Die Außenbeleuchtung soll von oben nach unten strahlen und Streuwirkungen ins nicht zu beleuchtende Umfeld vermeiden.
  • Die Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter, astronomische Zeitschaltuhren oder evtl. zusätzlich über Bewegungsmelder zu schalten. Ausnahmen können Orte mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht darstellen. Auch hier ist jedoch eine sachgerechte Beleuchtung mit Rücksicht auf die Umwelt zu berücksichtigen.
  • Zwecks Insektenschutz und Reduzierung von Lichtverschmutzung sind warmweiße Lichtquellen mit einer Farbtemperatur bis 2.700 Kelvin einzusetzen. In begründeten Fällen ist eine Abweichung bis maximal 3.000 Kelvin zulässig. Die Intensität soll dem Standort angepasst werden.
  • Lampengehäuse sollen abgeschirmt, insektendicht, von oben nach unten strahlen, nicht wärmer als 60° C werden und vollständig abgeschlossen sein.
  • Niedrige Montagehöhen sind aufgrund der geringeren Streuwirkung zu bevorzugen. Sogenannte Fall-Cut-off-Leuchten sind zu favorisieren.
  • Bei Gebäuden mit großen Fensterfassaden und gleichzeitigem erheblichen Lichtaustritt sind Abdunkelungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
  • Effektbeleuchtung (zum in Szene setzen eines Gebäudes) soll auf wenige bedeutende Gebäude (z. B. Baudenkmäler) beschränkt bleiben und nicht flächendeckend erfolgen. Eine Abstrahlung in den Himmel soll vermieden werden. Die Beleuchtungsintensität soll bei Effektbeleuchtung 1cd/m² nicht überschreiten. Effektbeleuchtung soll möglichst zeitbegrenzt sein.

Die Verwaltung plant, die Leitlinien im zweiten Halbjahr 2021 in den städteregionalen Ausschüssen vorzustellen und zu verabschieden.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Absatz 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

Ökologische Auswirkungen:

Die Optimierung der Außenbeleuchtung durch Zeitschaltuhr, Dämmerungsschalter und/oder Bewegungsmelder führt zu CO2-Einsparungen und leistet einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen.

Die meisten Insektenarten sind nachtaktiv und viele davon werden durch Lichtquellen angelockt. Durch die Einführung insekten-„freundlicher“ Lampen und durch Abschirmung von Lichtquellen kann der Erschöpfungstod durch Dauerumschwirren vermieden werden und es werden Insekten nicht mehr in Massen leichte Beute für Fressfeinde. Diese Insekten bleiben dann dem Ökosystem erhalten.

Soziale Auswirkungen:

Warmweiße nächtliche Beleuchtung vermittelt eine bessere Atmosphäre im Wohngebiet und führt zu größerem Wohlbefinden bei Menschen.

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

Anlage:
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 27.01.2021 (Anlage 1)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 27. Mai 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung