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Kinder- und Jugendförderung der Städteregion Aachen;
1. Kinder- und Jugendförderplan 2022 - 2026
2. Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11057

A.Beschlussvorschlag r den Kinder- und Jugendhilfeausschuss:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1.Er begrüßt den in Anlage 1 zur Sitzungsvorlagen Nr. 2021/0317 beigefügten Kinder- und Jugendförderplan 2022 2026 und stellt fest, dass im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Umsetzung des vorgeschlagenen Kinder- und Jugendförderplanes in den Jahren 2022 2026 weiterhin ein bedarfsbezogenes Angebot an Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz besteht.

2.Er beschließt die Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der der Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0317 als Anlage 2 beigefügten Fassung.

B.Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Der Städteregionstag beschließt den der Sitzungsvorlagen-Nr.: 2021/0317 als Anlage 1 beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der StädteRegion Aachen für die Jahre 2022 - 2026.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushalt für die Jahre 2022 - 2026 einzuplanen.

 

 

Sachlage:

1. Grundlagen

Der vorgeschlagene Kinder- und Jugendförderplan 2022 2026 (KJFP) ist das Ergebnis eines Planungsprozesses für die in der Rechtslage genannten Teilbereiche der Jugendhilfe. Der Städteregionstag hat die Planungskonzeption am 12.12.2019 beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 2019/0460).

Der Prozess wurde mit Beteiligung der Steuerungsgruppe Jugendarbeit als Vertretungsgremium der freien Träger, von Verbänden, Schulen, Vereinen, Schulsozialarbeit sowie von Kindern und Jugendlichen selbst gestaltet. Der KJFP (s. Anlage 1) enthält neben der Bestandsaufnahme und der Förderstruktur auch eine Beschreibung der aktuellen Lebenswelt der jungen Generation.

Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst dargestellt:

2. Infrastrukturelle Bestandsaufnahme:

- Es besteht ein breites Angebot an vereins- bzw. verbandsbezogener Kinder- und Jugendarbeit sowohl in Baesweiler als auch im Südkreis.

- In Baesweiler existieren zwei offene Jugendeinrichtungen mit mobiler Jugendarbeit mit insgesamt 3,5 VZÄ an hauptamtlichem pädagogischem Personal.

- Ein kleines offenes Jugendcafé in Simmerath sowie die Mobile Jugendarbeit mit insgesamt 2,5 VZÄ und Einsatz eines Jugendmobils bilden das Pendant im Südkreis. Davon sind 0,5 VZÄ aufgrund der LEADER rderung für das Projekt Jugendmobil derzeit noch befristet.

- Das Haus Loven (Grenzlandhallen) in Roetgen wird ehrenamtlich geführt und von Vereinen bzw. Verbänden gemeinsam genutzt.

- Weitere kleine ehrenamtlich geführte Jugendräume existieren dezentral.

Daneben fördert die StädteRegion Aachen einzelne Maßnahmen freier Träger (Ferienspiele, Freizeiten, Schulungen, Tagesaktionen, Projekte etc.) nach den „Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“.

Geplant, koordiniert, begleitet, unterstützt und mit kommunalen Maßnahmen ergänzt wird das Angebot durch einen Jugendpfleger und eine Verwaltungsfachkraft.

3. Zukünftiger Bedarf und Förderstruktur:

Der Zuzug von jungen Familien und der damit einhergehende rege Bau von KiTas im Zuständigkeitsbereich machen deutlich, dass auch der Bedarf an Angeboten für Kinder und Jugendliche in den folgenden Jahren eher wachsen wird. Daher ist zunächst der Erhalt der bestehenden Infrastruktur dringend erforderlich.

Seit längerer Zeit besteht darüber hinaus Bedarf für ein kleines Jugendcafé in zentraler Lage in Monschau-Imgenbroich analog zu Simmerath. Geeignete Räumlichkeiten werden voraussichtlich ab dem Jahr 2022 im alten Kindergartengebäude in Bushofnähe zur Verfügung stehen. Zum Erhalt der Mobilen Jugendarbeit im Südkreis im derzeitigen Umfang sind die bisher befristeten 0,5 VZÄ zu verstetigen.

Der Entwurf des KJFP sieht für die Jahre 2022 bis 2026 die folgende Förderstruktur vor, die mit den Trägern bedarfsbezogen verhandelt und mit den Jugendamtskommunen einvernehmlich abgestimmt ist. Nach Beschluss des KJFP durch den Städteregionstag werden entsprechend neue vertragliche Vereinbarungen mit den Trägern abgeschlossen.

Einrichtungen und Mobile Jugendarbeit:

Die StädteRegion erhält jährlich Landesmittel (LM) aus der Pos.1.1 des KJFP NRW, derzeit in Höhe von 70.883,00 € (voraussichtlich hrlich steigend).

Träger

Einrichtung

hrliche Förderung

Stadt Baesweiler

(Betriebsträger:

Malteser Werke gGmbH)

Malteser Jugendtreff

Setterich und Malteser Jugendcafé Baesweiler inkl. Mobiler Jugendarbeit (3,5 VZÄ)

Aus LM: jeweils 58 %

Aus diff. RU:

2022: 192.500 €

2023: 200.000 €

2024: 208.000 €

2025: 216.500 €

2026: 225.000 €

StädteRegion Aachen (eigene Trägerschaft)

Mobile Jugendarbeit im Südkreis

Aus LM: jeweils 28 %

Aus diff. RU:

PK abzgl. LM r 2,0 VZÄ

Jugendaktiv

Simmerath e.V.

Jugendcafé Simmerath

Aus LM: jeweils 7 %

Aus diff. RU: 18.500 €

N.N. (ggf. Trägerverein)

Jugendcafé Imgenbroich

Aus LM: jeweils 7 %

Aus diff. RU: 18.500 €

Freiraum Roetgen e.V.

Haus Loven

Aus diff. RU: 6.000 €

DPSG Stamm

Max. Kolbe e. V., Lam.

WAGGON Lammersdorf

Aus diff. RU: 2.000 €

Verschiedene

div. kleine ehrenamtlich geführte Jugendräume

Aus diff. RU: 10.000 €

Zuschüsse nach den Richtlinien der Städteregion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit:

Die Richtlinien wurden unter Beteiligung der freien Träger überarbeitet und dem Bedarf angepasst (s. Anlage 2). Zum ersten Mal seit vielen Jahren sieht der Entwurf der Neufassung eine angemessene Anhebung der Pauschalen vor. Dennoch bedarf es keiner Erhöhung des Gesamtbudgets für diesen Förderbereich im Vergleich zum laufenden KJFP, da die Anzahl der Maßnahmen geringer geworden ist.

Sachkosten: jährlich 37.000 €.

Jugendhilfeplanung (Teilbereich), Koordination des Gesamtangebotes, eigene Maßnahmen und Zuschussbearbeitung:

Der KJFP sieht wie in den Vorjahren Personalkosten für den Jugendpfleger und die Verwaltungsfachkraft sowie Sachkosten in Höhe von jährlich ca. 90.000 € vor.

Rechtslage:

Gemäß § 15 Abs. 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG KJHG KJFöG) erstellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der Plan umfasst die Teilbereiche Jugendarbeit (§11), Förderung der Jugendverbände (§12), Jugendsozialarbeit (§13) und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14) des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe.

Zuständig für den Beschluss über den Kinder- und Jugendförderplan ist der Städteregionstag nach § 26 Abs. 1, Satz 1 KrO NRW.

Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sind gem. § 6 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aachen in der zurzeit geltenden Fassung vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die vorhandenen, bisher befristeten 0,5 VZÄ in der Mobilen Jugendarbeit im Südkreis sind ab 2022 dauerhaft im Stellenplan zu berücksichtigen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im (Teil)produkt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugend­schutz (diff. RU)“ sind in den Jahren 2022 2026 neben den o.g. Personalkosten Sachkosten wie folgt zu veranschlagen:

Aufwendungen (ohne Weiterleitung von Landesmitteln)

im Haushaltsjahr 2022: 374.500 €

im Haushaltsjahr 2023: 382.000 €

im Haushaltsjahr 2024: 390.000 €

im Haushaltsjahr 2025: 398.500 €

im Haushaltsjahr 2026: 407.000 €

Erträge

A 51 kalkuliert jährlich neben den Einnahmen aus Landesmitteln (vgl. Sachlage) mit Einnahmen von ca. 30.000 € an Teilnehmerbeiträgen und Sponsoring. Für 2022 werden zusätzlich 26.000 € an weiterer Förderung aus LEADER für die Mobile Jugendarbeit erwartet.

Nach NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Die im Kinder- und Jugendförderplan dargestellten Angebote fördern die persönliche, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse. Sie vermitteln Kindern und Jugendlichen Fähigkeiten u.a. zu solidarischem Handeln, ökologischem Bewusstsein, inklusivem Denken, gesellschaftlicher Mitwirkung, demokratischer Teilhabe, zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen und beugen sozialen Benachteiligungen vor.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 

Anlagen:
Kinder- und Jugendförderplan der StädteRegion Aachen 2022 2026 (Anlage 1)

Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. Juni 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 10. Juni 2021Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung