Teilen:

Beteiligung der StädteRegion Aachen am Landesprogramm "Kein Abschluss ohne
Anschluss" - Bericht und Fortführung der Aufgaben


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10961

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1.) Er begrüßt die Weiterführung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf (KAoA)" und fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, die bisherige paritätische Finanzierung von 50 % weiter sicherzustellen.

2.) Er beschließt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2022 und angesichts der Notwendigkeit zur Fortsetzung des Programms eine Erhöhung des Zuschusses um 45.065,57€ pro Jahr, wenn die Förderung des Landes auf 40 % der Personalpauschalen herabgesetzt wird.

3.) Er beauftragt die Verwaltung, eine neue Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und einen neuen Weiterleitungsvertrag mit dem Verein für allgemeine berufliche Bildung e.V. (VabW e.V.) zu schließen.

 

 

Sachlage:

Der Ausbildungskonsens NRW beschloss 2011 das Gesamtkonzept für die Umsetzung des Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)" (vormals „Neues Übergangssystem“). KAoA soll im Zusammenspiel von Land und Kommune vor Ort umgesetzt werden. Die StädteRegion Aachen war zusammen mit sechs weiteren Kommunen als sogenannte Referenzkommune vom Land ausgewählt worden, die als erste Kommunen KAoA mit der Umsetzung starteten. Der Städteregionsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 19.10.2011 eine Kooperationsvereinbarung mit dem damaligen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW zu erarbeiten (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2011/0480). Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am 28.02.2012 unterzeichnet. Der Städteregionstag beschloss am 29.03.2012 die Umsetzung von KAoA in der Städteregion (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2012/0073).

Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird KAoA flächendeckend an allen allgemeinbildenden öffentlichen Schulen im Land umgesetzt. Alle 53 Kreise und kreisfreien Städte beteiligen sich an dem Landesvorhaben KAoA. Über einen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) sind für alle öffentlichen Schulen die Teilnahme und Umsetzung der Elemente der Berufsorientierung für alle Schüler_innen verbindlich vorgeschrieben.

Die Umsetzung dieses umfangreichen Programms kann nur im Zusammenspiel mit regionalen Akteuren (Kommunen, Schulaufsicht, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendämter, Kammern, Deutscher Gewerkschaftsbund etc.) erfolgen. Dafür wurden in den Kommunen sog. „Kommunale Koordinierungsstellen (KoKo)“ eingerichtet. Als zentraler Baustein koordinieren sie die Umsetzung von KAoA und bringen die Verantwortungsgemeinschaft der unterschiedlichen Akteure vor Ort zusammen. Dabei bleiben die originären Zuständigkeiten der Partner erhalten. Die KoKo wurden mit finanzieller Förderung des Landes NRW bewusst in den Kommunen angesiedelt, um die Umsetzung auf die Gegebenheiten vor Ort abzustimmen. Die KoKo der StädteRegion Aachen ist im A 43-Bildungsbüro und damit in das Regionale Bildungsnetzwerk eingebunden.

Die KoKo steht im engen regionalen Austausch mit den Koordinierungsstellen der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg. Darüber hinaus finden regelmäßig Austausche auf Landesebene und im Regierungsbezirk Köln statt. Damit können positive Beispiele aus anderen Kommunen übernommen und Synergien bei gemeinsamen Projekten erreicht werden.

In der StädteRegion Aachen ist in den vergangenen Jahren ein tragfähiges Netzwerk im Übergang Schule-Beruf-Studium entstanden, um auch schwächeren Jugendlichen berufliche Perspektiven zu eröffnen und Synergien in der Arbeit der Akteure zu schaffen.

Die KoKo in der StädteRegion Aachen bildet die Schaltstelle für die mit der Umsetzung von KAoA verbundenen Prozesse. Sie organisiert das gemeinsame Handeln und Vorgehen der relevanten Partner zur Realisierung von KAoA und übernimmt in diesem Kontext selbst Verantwortung. Die Mitarbeitenden der KoKo sind Ansprechpartner für 58 weiterführende Schulen und 9 Berufskollegs der Region. Jedes Schuljahr erleben rund 13.000 Schüler_innen aus den Jahrgangstufen 8-10 die Maßnahmen der Beruflichen Orientierung. Sie profitieren von insgesamt 10 Bausteinen, die sich in weitere 46 Elemente ausdifferenzieren. Hinzu kommen rund 4.500 Schüler_innen eines Schuljahres aus der Sekundarstufe II und den Berufskollegs (ohne Berufsschule, Fachschule und die Teilzeit-Bildungsgänge).

Die KoKo setzt die Steuerung der KAoA-Gremien mit dem Ziel um, dass sich die Akteure als Verantwortungsgemeinschaft verständigen und gemeinsam Entscheidungen treffen. Regelmäßig finden Austauschtreffen mit den Fach- und Unterarbeitsgruppen, Steuergruppen und dem Beirat statt. Weitere regelmäßige projektbezogene Treffen zum aktuellen Umsetzungsstand finden mit den einzelnen Akteuren im Netzwerk statt: Schulaufsicht, Bildungsträger, Schulen, Kammern, Wirtschaftsverbände, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Stiftungen, Unternehmen, Wirtschaftsförderungen, Hochschulen, Jugendhilfe, Kommunen, Kommunale Integrationszentren, Mentorenverbände. Hierdurch erlangt die KoKo die Einsicht in alle Sachgebiete und gewinnt umfassende Kenntnis zum Umsetzungsstand von KAoA in der Region. Dies bildet die Basis zur Wahrnehmung der Kernaufgabe „Koordinierung“.

Die Angebote und Dienstleistungen der KoKo in der StädteRegion Aachen gehen über die vieler anderer Kommunen hinaus. Eine Übersicht aller Dienstleistungen ist dem aktuellen Arbeitsbericht des Bildungsbüros zu entnehmen (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2021/0221).

Ein besonderes Beispiel ist das gemeinsam mit dem Jobcenter StädteRegion Aachen, dem Sozialwerk Aachener Christen e.V. und dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VabW e.V.) initiierte Projekt RESPEKT!, welches als RESPEKT 2.0! verstetigt werden konnte und entkoppelte Jugendliche wieder an das Hilfesystem heranführt.

Weiterentwicklung von KAoA

Nach dem Regierungswechsel 2017 wurde im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vereinbart: „Das Programm ‚Kein Abschluss ohne Anschluss [...] [zu] evaluieren und an allen Schulformen weiterentwickeln [zu wollen].“ (Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 20172022, S. 12). Als Ergebnis dieses Evaluations- und Weiterentwicklungsprozesses wurde im September 2018 eine Handreichung zur praxistauglichen Gestaltung von KAoA vorgelegt. Die Weiterentwicklung von KAoA wurde auf dieser Basis unter der neuen Regierungsmehrheit fortgesetzt. So wurden unter anderem die systematische Berufliche Orientierung in der Sekundarstufe II mit neuen Standardelementen implementiert und die KoKos enger mit den regionalen Ausbildungskonsensen vernetzt. Ein digitales Portfolioinstrument („Berufswahlpass 4.0“) wird derzeit landesweit entwickelt und eine enge „Verantwortungskette“ (mit zusätzlichen verbindlichen Elementen) am direkten Übergang von der Schule in den Beruf ausgebaut.

Die parteiübergreifende Unterstützung für KAoA zeigt sich in aktuellen Plenumsdebatten des Landtags NRW (siehe Drucksachen 17/12387 und 17/13547). Das MAGS teilte März 2021 mit, dass das Landesvorhaben KAoA auch in der kommenden ESF-Förderphase (Zeitraum 20212027) fortgeführt wird (siehe Anlage 1).

KAoA in der Coronapandemie

Die Maßnahmen und Einschränkungen im Zuge der Coronapandemie trafen im vergangenen Jahr das gesamte Bildungswesen massiv und stellten alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Bemühungen, den Unterricht aufrechtzuerhalten, ließen andere Themen, wie die Berufliche Orientierung, teilweise in den Hintergrund rücken. Seit dem Frühjahr 2020 wurden seitens des MAGS und des MSB immer wieder neue Vorgaben für die Umsetzung der Standardelemente der Beruflichen Orientierung (SBO), angepasst an die veränderten Coronaschutzverordnungen, herausgegeben.r die Arbeit der KoKo bedeutete dies, dass Planungen 2020 mehrfach überworfen und stark verändert werden mussten (v.a. im Hinblick auf Gruppengröße, Durchmischung der Schülerschaft).

Probleme, die am Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium entstehen, v.a. die deutlichen Rückgänge bei den Ausbildungsverträgen und fehlende betriebliche Praxisphasen (z.B. Berufsfelderkundungen (BFE) und Praktika), sind erst seit kurzem im Fokus.

Die KoKo hat eine alternative digitale Berufsfelderkundung (BFE) erarbeitet, welche im Fachamt und der Verwaltung umgesetzt werden kann. Dieses Konzept kann von anderen Akteuren, Betrieben und Institutionen adaptiert und angepasst werden. Die regionalen Partner planen zudem eine Praktikumsoffensive, die, sobald die Rahmenbedingungen dies hergeben, ein möglichst großes und breit gefächertes Praktikumsangebot bietet. Gerade die öffentlichen Verwaltungen und die kommunalen Eigenbetriebe sind aus Sicht der Verwaltung hier in der Pflicht, eine noch stärkere Rolle in der Berufsorientierung zu spielen, da sie eine große Vielfalt an Berufsfeldern abdecken.

Neben den Problemen bei den betrieblichen Praxisphasen fielen die meisten lokalen und regionalen Messen zur Beruflichen Orientierung aus. Die Firma bluebird GmbH hat mit der Online-Jobmesse „Talentine“ im Juni 2020 ein erstes digitales Messeformat in der Region umgesetzt. Die KoKo ist hieran beteiligt, damit die digitalen Formate an den Bedürfnissen der Zielgruppe ausgerichtet werden. Zudem wird auf Initiative der vier KoKo in der Region Aachen mit den beiden Ministerien MAGS und MSB sowie der Bezirksregierung Köln ein weiteres digitales Element zur Beruflichen Orientierung entwickelt, welches nach Erstellung landesweit zum Einsatz kommen soll. Hierbei handelt es sich um ein sog. Escape Game, in dem Schülerteams ihre bisherige Berufliche Orientierung reflektieren und sich auf die Bearbeitung der Standardelemente in der Sekundarstufe II vorbereiten.

Fazit

Die oben dargestellten Ausführungen zeigen, dass das Gesamtsystem „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Beruflichen Orientierung Jugendlicher in der Städteregion Aachen leistet. Der Mehrwert des Aufgabenfeldes „Kommunale Koordinierung“, die Vernetzung der Partnerinstitutionen und die Koordination der damit verbundenen operativen Maßnahmen konnten in den vergangenen Jahren bereits nachhaltig ausgebaut und verstetigt werden. Eine fortwährende Qualitätssicherung wird gemeinsam mit den Ministerien MAGS und MSB weiterentwickelt und konkretisiert. Aus diesen Gründen spricht sich die Verwaltung für eine fortwährende Teilnahme am Landesvorhaben KAoA in der StädteRegion Aachen aus.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Insgesamt können in der StädteRegion Aachen 5,8 Personalstellen gefördert werden. Derzeit sind 5,7 Personalstellen besetzt. Neben dem Kernpersonal der KoKo (4,3 Personalstellen) wird Personal des A 43-Bildungsbüros mitgefördert, das zwar anderen Arbeitsbereichen zugeordnet ist, aber wesentliche Aufgaben zur Unterstützung der KoKo erbringt. Dies gilt für 1,4 Personalstellen aus den Bereichen „Sachbearbeitung Schüler Online“, „Bildungsmonitoring“ und „Bildungsmarketing“.

Von den 4,3 Personalstellen des KoKo-Teams werden aktuell 1,8 Personalstellen vom VabW e.V. gestellt und an die Verwaltung abgeordnet. Diese Abordnung hat ihren Ursprung mit der Einrichtung dieser umfänglichen Aufgaben 2012. Aufgrund der guten und langjährigen Erfahrungen schlägt die Verwaltung eine Fortschreibung der Kooperation mit dem VabW e.V. über einen Weiterleitungsvertrag mit der Maßgabe vor, dass die bisher abgeordneten Mitarbeitenden des Vereins auch weiterhin eingesetzt werden. Damit kann die Kontinuität der Arbeit gesichert und Fachpersonal gehalten werden. Die Zahl der maximal möglichen zu beantragenden Personalstellen bleibt für die neue Förderphase voraussichtlich unverändert und soll weiterhin beantragt werden.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Förderung erfolgt über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Form von Personalpauschalen. Die Pauschalen wurden bislang jeweils hälftig durch das Land und die Kommunen getragen. Die ESF-Förderquote soll zukünftig jedoch nur noch 40 % betragen. Bislang ist noch unklar, ob diese Regelung bereits für 2022 greift. Die Landesregierung wolle sich für die Beibehaltung des Kofinanzierungssatzes von 50 % zumindest für das kommende Jahr einsetzen. Mit einer Entscheidung ist erst im Sommer 2021 zu rechnen (siehe Anlage 1). Bei Kürzung der Landesförderung bedeutet dies für die StädteRegion Aachen, bei ansonsten gleichbleibenden Pauschalen und Personalstärke, Mehrkosten von 45.065,57 € pro Jahr.

Im Falle der Kürzungen der Zahlungen durch das Land NRW können die Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2022 im Dezernat V durch Einsparungen in anderen Bereichen aufgefangen werden.

Insgesamt sind Gesamtkosten für KAoA in Höhe von 179.782 € (Personalaufwendungen) plus 155.854 € (Sachkonto 531848 Zuschuss an den VabW) im HH-Entwurf 2022 im Produkt 943 400 Übergangsmanagement Schule-Beruf-Studium einzuplanen. Die Zuwendung des Landes i. H.V. 40 % beläuft sich auf 180.262 €.

Soziale Auswirkungen:

Eine gelungene systematische Berufliche Orientierung der Schüler_innen in der StädteRegion Aachen ist besonders wichtig für eine erfolgreiche Zukunft in der Arbeitswelt.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Inklusion erkennt die Verschiedenheit der Bedarfe und Bedürfnisse wie auch der Stärke und Potenziale aller Individuen an. Inklusion bedeutet Offenheit gegenüber allen Menschen und Kulturen. Die Landesinitiative KAoA stellt ein inklusives Gesamtsystem der Beruflichen Orientierung für alle Schüler_innen, unabhängig von deren individuellen Bedarfsprofilen. Das System unterstützt alle Schüler_innen bei einer fundierten Beruflichen Orientierung, die zur späteren gleichberechtigten Teilhabe am Berufsleben befähigt. Für Schüler_innen die im Prozess der Berufs- und Studienorientierung einen besonderenrderbedarf benötigen, bietet das KAoA System eine individuell angepasste Unterstützung z.B. im Rahmen von KAoA Star.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlage:
Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Finanzierung der Kommunalen Koordinierungsstellen in der neuen

ESF Förderphase 2021 - 2027


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 09. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Schulen, Bildung, Wissenschaft und Kultur

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
Details
Tagesordnung