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Bildungszugabe in Zeiten der Corona-Pandemie; Verwendung freier Mittel als
Zuschuss für die Kommunen im Rahmen der Umsetzung der NRW-Förderprogramme
"Extra-Zeit zum Lernen"


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10960

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1)Er nimmt die Umgestaltung und Ausweitung des Förderprogramms „Bildungszugabe“ vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zustimmend zur Kenntnis.

2)Er stimmt der Verwendung von 100.000 € aus dem Budget der Bildungszugabe als Zuschuss für die städteregionsangehörigen Kommunen gemäß der Sachlage zu.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionsausschuss hat am 04.03.2021 eine Umgestaltung und Ausweitung des Förderinstruments Bildungszugabe im Hinblick auf die aus der Corona-Pandemie resultierenden Rahmenbedingungen beschlossen (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2021/0156). r eine stärkere Inanspruchnahme der Bildungszugabe unter Corona-Pandemie-Bedingungen hat die Verwaltung folgende konkrete Maßnahmen veranlasst und umgesetzt:

1)Neben den üblichen halbjährlichen Antragsphasen wurde eine weitere Antragsphase eröffnet (05.05.2021 22.06.2021). Darüber werden zusätzliche Buchungen sowohl für Kindertagesstätten als auch Schulen ermöglicht. Die chste Regel-Antragsphase beginnt voraussichtlich am 24.06.2021.

2)Insbesondere ist es gelungen, 12 Zusatzangebote in digitaler Form anzubieten. Weitere digitale Formate werden in den neuen Bildungszugabe-Katalog für das Schuljahr 2021/22 aufgenommen, der wie gewohnt ab Ende Juni gültig ist.

3)Zusätzlich wurde ein Sommerferienangebot online gestellt. Das Angebot ist speziell für Offene Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich und Jugend(freizeit)einrichtungen bzw. Jugendgruppen buchbar. Es umfasst 8 außerschulische Bildungsangebote und ein spezielles Sommerferienangebot der Alemannia Aachen. Ob ein Modell für die Herbstferien entwickelt wird, hängt von der weiteren pandemischen Entwicklung ab.

4)Die Alemannia Aachen bietet im Rahmen der städteregionalen Ferienakademien in den teilnehmenden 10 Grundschulen einen Workshop an.

5)Auf Wunsch der Einrichtungen bzw. Anbieter werden Gruppen geteilt, um Hygienekonzepte zu erfüllen. Die zugesagte Förderung kann daher um bis zu 100% erhöht werden.

6)Da die Förderzusagen für die Angebote des DAS DA Kindertheaters bereits ein halbes Jahr im Voraus ausgesprochen werden, standen die zu fördernden Einrichtungen im Frühjahr schon fest. Genau wie im letzten Jahr arbeitet das Bildungsbüro eng mit dem Anbieter zusammen, auch unter den gegebenen Bedingungen so viele Vorstellungen wie möglich umzusetzen. Das heißt: Bis zum Ende des Jahres sollen möglichst die im Winter 2020 ausgefallenen und die für das Frühjahr 2021 zugesagten Vorstellungen gespielt werden. Es wird keine neuen Förderzusagen für das zweite Kalenderhalbjahr 2021 geben. Mit dem neu entwickelten interaktiven Online-Angebot „DAS DA plus Der digitale Mitmachworkshop“ reagierte das Theater auf den aktuellen Bedarf. Der Workshop kann zurzeit zusätzlich gebucht werden.

Trotz dieser zusätzlichen Angebote ist davon auszugehen, dass insb. die in der ersten Kalenderjahreshälfte nicht verausgabten Mittel mit den beschriebenen Maßnahmen nicht vollständig in Verwendung gebracht werden können.

rderprogramm des Landes: Extra-Zeit zum Lernen

Aus o.g. Gründen schlägt die Verwaltung vor, einen Betrag in Höhe von 100.000 € aus dem Budget der Bildungszugabe für die Ko-Finanzierung zusätzlicher außerschulischer Lernangebote über die das NRW-FörderprogrammExtra-Zeit zum Lernen“ vorzuhalten.

Informationen zu den drei rderrichtlinien können hier abgerufen werden:

www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/extra-zeit-zum-lernen-nrw

Mit diesem Förderprogramm nnen außerschulische Bildungsangebote hrend und außerhalb der Schulferien, zum Beispiel an Wochenenden, durchgeführt werden. Es werden Angeboter Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aus allen Schulformen und aller Jahrgänge gefördert. Es handelt sich ausschließlich um freiwillige außerschulische Angebote, die vor Ort von Trägern oder Universitäten geplant und durchgeführt werden und einen Beitrag zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich liefern.

Verantwortlich für die Antragstellung und die Umsetzung vor Ort sind die Schulträger und Jugendämter, also alle städteregionsangehörigen Kommunen. Das Land fördert die Kosten dieser Maßnahmen zu 80%, die Kommunen müssen einen 20%-igen Eigenanteil aufbringen.

Die nicht-verwendeten Mittel aus der Bildungszugabe in Höhe von 100.000 € sollen die städteregionsangehörigen Kommunen bei der Aufbringung des Eigenanteils unterstützen und einen Anreiz geben, das NRW-Förderprogramm umzusetzen.

Um den eigentlichen Verwendungszweck der Bildungszugabe zu erhalten, werden ausschließlich die Maßnahmen mitfinanziert werden, die Gruppenangebote in und bei außerschulischen Lernorten beinhalten. Individuelle fachliche Förderungen (Nachhilfe) sollen nicht berücksichtigt werden.

Die Mittel sollen auf Antrag der Kommunen als Zuschuss für die Aufbringung des Eigenanteils weitergeleitet werden und sind ausschließlich auf das Kalenderjahr 2021 bezogen. Die Kommunen sind zu einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel im o.a. Sinne verpflichtet. Die Umsetzung der Maßnahme ist Voraussetzung für den Erhalt der finanziellen Förderung. Eine Verteilung sieht im ersten Schritt vor, dass jede Kommune bis zum 31.07.2021 (entsprechend ihres Beitrags zur Regionsumlage jedoch gerundet) folgenden Betrag „abrufen“ kann:

Aachen

50.000 €

Alsdorf

8.500 €

Baesweiler

4.000 €

Eschweiler

10.000 €

Herzogenrath

7.000 €

Monschau

1.500 €

Roetgen

1.000 €

Simmerath

2.000 €

Stolberg (Rhld.)

10.000 €

rselen

6.000 €

Städteregion Aachen Gesamt

100.000 €

Sollten die Mittel einzelner Kommunen bis zum Stichtag nicht abgerufen werden, können diese nach der der Tabelle zugrundeliegenden Relation auf die Kommunen aufgeteilt werden, die mehr Angebote zur Förderung umsetzen. Hierfür ist eine Meldung/Abrufung spätestens bis zum 30.10.2021 erforderlich.

Rechtslage:

Die Umsetzung der Bildungszugabe ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen. Ihr Ziel ist, jedem Kind oder Jugendlichen pro Kalenderhalbjahr den Besuch eines außerschulischen Lernorts kostenlos zu ermöglichen.

Die für das Kalenderjahr 2021 geplanten Maßnahmen zur Ausweitung der Bildungszugabe zielen ausschließlich auf die Sicherstellung der stärkeren Inanspruchnahme dieser unter Corona-Bedingungen ab. Der Zweck der Bildungszugabe bleibt erhalten.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Insgesamt 310.000 € stehen im Kalenderjahr 2021 unter den Sachkonten 531845 „Bildungszugabe“ und 531844 „Zuschüsse zum Besuch der Bildungseinrichtung Vogelsang“ im Budget des Bildungsbüros, Produkt 030402 „Bildungsbüro“, Teilprodukt 943300 „Bildungszugabe“ zur Verfügung. Hinzu kommen 89.500 € unter dem Sachkonto 543993 „Nutzungsentgelt für das Nachwuchsleistungszentrum“ (Bildungszugabe-Angebote Alemannia Aachen).

Soziale Auswirkungen:

Außerschulische Lernorte fördern die Verbindung von Kreativität und Wissen, das gemeinsame Erleben unterstützt das soziale Lernen. Die hochwertigen Angebote in der Bildungszugabe fördern somit die ganzheitliche Bildung und stehen über die antragsberechtigten Einrichtungen allen Kindern und Jugendlichen in der StädteRegion Aachen zur Verfügung. Mit Sonder- und Pilotprojekten im Rahmen der Bildungszugabe werden gezielt Bildungseinrichtungen aus sozial schwachen Räumen zusätzlich unterstützt. Als verlässliches Instrument befördert die Bildungszugabe auch die Vielfalt der Angebotslandschaft und sichert die Qualität dieser, denn: viele Anbieter aus den bekannten Bereichen entwickeln bedarfsgerechte Formate für die Bildungszugabe und verknüpfen ihr Expertenwissen mit jahrelanger pädagogischer Erfahrung. Ein rechtzeitig eingeleitetes Krisenmanagement sichert dies auch in Pandemiezeiten.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 09. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Schulen, Bildung, Wissenschaft und Kultur

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
Details
Tagesordnung