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Evaluation des Gleichstellungsplans


Letzte Beratung
Mittwoch, 06. Oktober 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23450

Beschlussvorschlag:

1) Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Evaluation des Gleich-stellungsplans zur Kenntnis.

2) Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Evaluation des Gleichstellungsplans zur Kenntnis.

3) Der Rat nimmt die Ausführungen zur Evaluation des Gleichstellungsplans zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

Ende 2017 wurde der Gleichstellungsplan durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen. Dieser Plan gilt bis Ende 2022. Die vorgelegte Zwischenevaluation ist Teil des Prozesses, der 2017 beschlossen wurde.

Ein gültiger Gleichstellungsplan ist neben der Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur in den verschiedenen Verwaltungseinheiten gesetzliche Notwendigkeit (§§ 5, 5a, 6 LGG NRW). Seit 2019 ist der Bestand eines gültigen Gleichstellungsplans auch als Anhang im kommunalen Jahresabschluss anzugeben (§ 45, Abs. 2 KomHVO NRW).

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Evaluation des Gleichstellungsplans


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 06. Oktober 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Mittwoch, 15. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 10. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug