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Schulentwicklungsplanung
hier: Ausbau der Gesamtschule Würselen auf 6 Züge


Letzte Beratung
Mittwoch, 30. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5747

Der Rat der Stadt beschließt:

Die Gesamtschule Würselen wird ab dem Schuljahr 2022/2023 auf 6 Züge erweitert.

Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Genehmigung der 6 Zügigkeit bei der Bezirksregierung Köln zu stellen und ein Moderationsverfahren zur Abstimmung mit den Nachbarkommunen zu beantragen.

Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Planung für die bauliche Umsetzung am Standort Krottstraße als „Campuslösung“ beauftragt.

gez. Roger Nießen . gez. Von Hoegen .

Bürgermeister Erster und Techn. Beigeordneter

gez. Hans Brings . gez. A. Bläsius/ G.Klein .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Alexander Kaiser gez. ./. .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Entscheidung des Rates vom 15.12.2020 (VO/20/0252) wurde die Verwaltung beauftragt, die baulichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten zur Erweiterung der Gesamtschule Würselen zu prüfen und die Ergebnisse zur weiteren Beratung vorzulegen. In der Sitzung des Bildungsausschusses am 04.03.2021 (VO/21/0071) wurde der erste Entwurf zur Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I vorgestellt. Die Ergebnisse wurden zur weiteren Beratung in die von der Verwaltung eingerichtete Arbeitsgruppe Schulentwicklung verwiesen. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der Fraktionen im Rat der Stadt, dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bildungsausschusses sowie Vertretern der Verwaltung hat in bisher 5 Sitzungen die weitere Entwicklung der Gesamtschule beraten. Ergänzend wurden Vertreter/innen der Schulleitungen bei inhaltlichen Fragestellungen hinzugezogen.

Zentrales Thema der bisherigen Beratungen in der Arbeitsgruppe ist die weitere Entwicklung der Gesamtschule, hier insbesondere die Vorbereitung einer Entscheidung zum Ausbau der Zügigkeit sowie die damit verbundene Notwendigkeit der erforderlichen räumlichen Erweiterung der Gesamtschule. Hierzu haben die Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen mit Datum vom 15.04.2021 beantragt, die Gesamtschule zukünftig als 6 zügige Schule zu führen (Anlage 1_Antrag vom 15_04_2021_Sechszügigkeit Gesamtschule).

In der Arbeitsgruppe wurden die im Entwurf der Schulentwicklungsplanung zur Gesamtschule vorgestellten Alternativen I und II mit den trendgewichteten Übergangsquoten von 32,1% bzw. 40,0% sowie die Ergebnisse der Anmeldeverfahren diskutiert und bewertet. Die Arbeitsgruppe kommt zum Ergebnis, dass eine Erweiterung auf 6 Züge erforderlich ist um dem gestiegenen Elternwahlverhalten zur Gesamtschule Rechnung zu tragen. Dabei wird davon ausgegangen, dass auch weiterhin Schüler*innen aus den Bereichen Bardenberg, Morsbach und Scherberg zu benachbarten Gesamtschulen, insbesondere nach Herzogenrath auspendeln bzw. aus Aachen Haaren und Verlautenheide zur Gesamtschule Würselen einpendeln.

Die AG empfiehlt im Ergebnis übereinstimmend den Ausbau der Gesamtschule auf 6 Züge, der unter der Voraussetzung entsprechender Beschlüsse im Bildungsausschuss und im Rat der Stadt zur Umsetzung zum Schuljahr 2022/2023 bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden soll. Schulorganisatorisch wird von der Schulleitung der Gesamtschule die horizontale Teilung befürwortet. Vorschlag ist die erforderlichen zusätzlichen räumlichen Erweiterungen in einem sogenannten „Haus der Kleinen“r die Eingangsklassen zu schaffen.

Der Fachdienst 4.6 Hochbau wurde beauftragt, mögliche Standorte für ein „Haus der Kleinen“ zu suchen und zu bewerten.

Raumprogramm und Standort

Die Erweiterung der Gesamtschule von 4 auf 6 Züge führt zu einer Erhöhung der Schülerzahl um 50%. Entsprechend dazu erhöht sich auch der Flächenbedarf der Gesamtschule. Um eine solide Basis für den weiteren Prozess zu haben, wurde von der Verwaltung gemeinsam mit der Schulleitung ein vorläufiges Raumprogramm für die Erweiterung der Gesamtschule erstellt.

Im Rahmen einer Standortuntersuchung für ein „Haus der Kleinen“ (vgl. Anlage 2_Matrix Standortvergleich) wurde die Option betrachtet, in einem „Haus der Kleinen“ die Eingangsklassen 5 und 6 der Gesamtschule und die Grundschule Mitte gemeinsam unterzubringen.

Als mögliche Standorte sind dabei die ehemalige Realschule in der Tittelsstraße, die Fläche „rselener Benden“ im Stadtgarten, die Fläche des Jugendheim / Pfarrheim St. Sebastian, die Grünfläche Lümeth im rückwärtigen Bereich einer Wohnbebauung, die landwirtschaftlich genutzte Fläche „Dobach“ an der Straße „Drischfeld“, und das Gelände des ehemaligen Rhenania-Stadions am Lindenplatz aufgeführt.

Das Ergebnis der Untersuchung zeigte, dass für ein gemeinsames „Haus der Kleinen“ der Standort des ehemaligen Rhenania-Stadions die besten Voraussetzungen bietet.

Im Dialog mit der Leitung der Gesamtschule wurde der Betrieb der Schule an 2 unterschiedlichen Standorten als wenig zielführend hinterfragt. Aus diesem Grund suchte die Verwaltung weitere mögliche Flächen für eine eigenständige Erweiterung der Gesamtschule in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude.

Einzig mögliche Fläche in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude ist der Parkplatz nordöstlich der Elmar-Harren-Halle (vgl. Anlage 3_Lageplan). Hier besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich die geforderten Nutzflächen sinnvoll realisieren lassen. Zur Herstellung des notwendig zu erweiterten Schulhofs müssen jedoch die vorhandenen Parkplätze vor dem Bestandsgebäude verlagert werden.

Dies macht wiederum eine Neuordnung des Umfeldes notwendig. Da dieser Standort gleichzeitig auch große städtebauliche Chancen bietet, sollte diese Option vertieft betrachtet werden.

Der Standort Krottstraße/Friedrichstraße/Willy-Brandt-Ring (Campus Lösung)

Die AG Schulentwicklung forderte die Verwaltung am 28.04.2021 auf, bis zum 12.05.2021 eine Abschätzung der Realisierbarkeit zu erarbeiten.

Auf Basis der Flächen des vorläufigen Raumprogramms erstellte der FD 4.6 ein Flächenlayout. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass eine pädagogisch und räumlich sinnvolle Anordnung der Räume machbar erscheint.

Eine erste städtebauliche Skizze (vgl. Anlage 4_Skizze Städtebau), die am 12.05.2021 in der AG Schulentwicklung vorgestellt wurde, verdeutlicht die „neue“ Situation:

  1. Das neue Gebäude (als Anbau an die Bestandshalle oder als eigenständiger Bau) ordnet die Straßen- und Freiräume in diesem Bereich der Stadt neu.
  2. Die Gesamtschule tritt aus dem Schatten der Elmar-Harren-Halle heraus und „verzahnt“ sich mit der Struktur der Stadt. Sie wird Teil der täglichen Wahrnehmung in Würselen.
  3. Zur Herstellung eines ausreichenden Schulhofes muss der Parkplatz, mit Ausnahme der Behindertenparkplätze, vor dem Bestandsgebäude aufgegeben werden.
  4. An dessen Stelle soll ein, in verschiedene Außenräume gegliederter Campus entwickelt werden. Dabei sollte die Erschließung der Schulgebäude und der Sporthalle vom zukünftigen Platz vor der Elmar-Harren-Halle erfolgen.
  5. Durch die Verlagerung des ruhenden Verkehrs in den Sportpark jenseits des Willy-Brandt-Ringes werden die Anwohner spürbar entlastet.
  6. Das neue Gebäude ordnet den Straßenraum der Friedrichstraße neu, in dem er eine sinnstiftende Zäsur bildet. Es entstehen zwei erlebbare, lineare Stadträume, die durch das neue Gebäude vermittelt werden.
  7. Der „untere“ Abschnitt der Friedrichstraße verbindet die Innenstadt mit dem Bildungscampus, im „oberen“ Abschnitt der Friedrichstraße bilden das neue Gebäude der Gesamtschule und der alte Bahnhof, ergänzt durch das Euregio-Kolleg eine neue Bildungs- und Kulturachse
  8. Spiegelbildlich dazu entsteht jenseits des Willy-Brandt-Ringes ein Sport- und Spielpark
  9. Zur Herstellung des notwendigen Parkraumes für die Schule sollte geprüft werden, ob eine landschaftlich gut integrierte, lichte Parkpalette auf dem Parkplatz des Aquana-Bads eine sinnvolle Option darstellt.

Realisierungsphasen / Interim

Die Umsetzung dieser oben beschriebenen Maßnahme erfolgt in 7 Schritten:

  1. Schaffung des notwendigen Parkraums im Sportpark
  2. Aufgabe des Parkplatzes zwischen Gesamtschule und Elmar-Harren-Halle
  3. Aufbau eines Interims (Schulcontainer) auf dem ehem. Lehrerparkplatz zur Sicherstellung der 6-Zügigkeit der Eingangsklassen ab Herbst 2022
  4. Neubau des Unterstufengebäudes nordöstlich der Elmar-Harren-Halle
  5. Umzug aus dem Interim in den Neubau
  6. Neuzuordnung derume im Bestandsbau
  7. Abbau des Interims (Schulcontainer)
  8. Herstellung der Freiflächen (des Campus)
  9. ggfs. Neuordnung der Freiflächen und des Verkehrs in der Friedrichstraße

Chancen / Risiken

Eine Campus-Lösung für die Erweiterung der Gesamtschule am Standort Krottstraße/ Friedrichstraße/Willy-Brandt-Ring bietet zahlreiche Chancen für die Gesamtschule, für deren Nachbarschaft und für die Stadt Würselen in ihrer Gesamtheit. Hauptpunkte sind dabei:

  1. Erweiterung der Gesamtschule an einem Standort istinnerbetrieblich“ von großem Vorteil
  2. Der Bestandsbau kann weitgehend unangetastet bleiben
  3. Der neue Campus bietet interessante, unterschiedliche Aufenthaltsqualitäten
  4. Die Schule bekommt eine sichtbare Adresse in der Stadt
  5. Der Stadtraum des bisher sehr indifferenten Bereichs Krottstraße/Friedrichstraße/ Willy-Brandt-Ring wird neu geordnet und erhält klar verständliche Konturen
  6. Das neue Gebäude wird zu einem mehrfach verbindenden Element:
    1. Es vermittelt zwischen der Schulgemeinschaft und der Stadtgesellschaft
    2. Es formt mit dem alten Bahnhof und dem Euregio-Kolleg eine neue Bildungsachse
    3. Die neu gewonnenen Stadträume bilden eine spannende Abfolge und werden zum Auftakt des „Sprungs über den Willy-Brandt-Ring“ mit dem Ziel Sport- und Freizeitpark
  7. Durch die Neuordnung des (ruhenden) Verkehrs wird die Nachbarschaft entlastet
  8. Die Idee des Schulcampus, der sich mit der Stadt verbindet und die Idee der Stadt als Campus, in den die Schulen eingeflochten sind, unterstreichen das Leitbild der „Stadt der Kinder“

Die Verwaltung sieht die Chancen, die an diesem Standort für die Schule und für die Stadt entwickelt werden können. Jedoch ist das Bauen an diesem Ort vielschichtig und es müssen, vor einer abschließenden Entscheidung, zahlreiche Einflussfaktoren genauer untersucht werden. Insbesondere muss dabei die verkehrliche Situation analysiert werden. Mögliche Lösungen müssen dabei in ihren Auswirkungen auf die Umgebung geprüft sein.

Aus diesem Grund sollte zeitnah eine Machbarkeitsstudie erstellt bzw. beauftragt werden.

Darüber hinaus muss geprüft werden, in wie weit durch die vertragliche Gestaltung mit der Firma Goldbeck im Vergabeverfahren zum Ergänzungsgebäude eine direkte Beauftragung glich wäre. Andernfalls muss eine Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt werden.

Das Schulgesetz NRW (§ 80 SchulG) verpflichtet die Schulträger eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben mit dem Ziel, Schulen und Schulstandorte unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens (§ 20 Absatz 2) unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Benachbarte Schulträger, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können, sind rechtzeitig anzuhören. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Regelungen wurden im Vorfeld mehrere Gespräche mit den Nachbarkommunen Herzogenrath und Aachen geführt.

Die Stadt Herzogenrath wird aufgrund eigener Ausbauplanungen einer Erweiterung der Gesamtschule Würselen auf 6 Züge voraussichtlich nicht zustimmen. Die Stadt Aachen wird die Stellungnahme nach schulpolitischer Beratung frühesten Ende Mai mitteilen können. Erzielen die benachbarten Schulträger kein Einvernehmen kann nach § 80, Abs. 2 SchulG NRW jeder der beteiligten Schulträger ein Moderationsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde beantragen. Um schnellstmöglich eine verlässliche Planungsgrundlage herstellen zu können, ist die Beantragung des Moderationsverfahrens durch die Stadt Würselen anzustreben. Mit bzw. nach Abschluss des Moderationsverfahrens ist die Entscheidung zur Genehmigungsfähigkeit der angestrebten Erweiterung der Gesamtschule auf 6 Züge verbunden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen der Erweiterung der Gesamtschule sind derzeit noch nicht genau darstellbar, da hierzu noch die konkreten Berechnungen erfolgen müssen. In der Finanzplanung des Doppelhaushalts 2021/2022 sind r die Jahre 2021 bis 2024 insgesamt 12 Millionen Euro für investive Kosten Erweiterung Gesamtschule eingestellt. Die zusätzlichen Aufwendungen im Schulverwaltungshaushalt und die zusätzlichen Einnahmen über die Schulpauschale und Schlüsselzuweisungen (Schüleransatz) werden zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Mit der Erweiterung der Gesamtschule wird das Schulangebot für die Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I dem Schulwahlverhalten entsprechend am Wohnort verbessert.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1_Antrag vom 15_04_2021_Sechszügigkeit Gesamtschule

Anlage 2_Matrix Standortvergleich

Anlage 3_Lageplan

Anlage 4_Skizze Städtebau


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Drischfeld
  • Friedrichstraße
  • Lindenplatz
  • Tittelsstraße
  • Willy-Brandt-Ring
  • Krottstraße
  • Lümeth

Beratungsfolge

Dienstag, 29. Juni 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 08. Juni 2021Sitzung des Bildungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bildungsausschuss
Details
Tagesordnung