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Vorstellung der Arbeit des Inklusionsbeirates


Letzte Beratung
Dienstag, 15. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10811

Sachlage leicht verständlich:

Der Städte·Regions·tag hat 2013 einen Inklusions·plan beschlossen.

Da drin sind viele Maßnahmen zur Inklusion.

Eine Maßnahme war die Gründung des Inklusions·beirates.

Dann können Menschen mit Behinderung auch politisch teilnehmen.

Im Inklusions·beirat sind 7 Politiker und 7 Menschen mit Behinderung.

Die treffen sich viermal im Jahr.

Dort werden wichtige Sachen für Menschen mit Behinderung besprochen.

Das Inklusions·amt schreibt für jede Sitzung eine Tages·ordnung.

Jedes Mitglied kann Vorschläge machen.

Darüber spricht dann der Inklusions·beirat.

Es gibt Mitteilungs·vorlagen.

Da stehen wichtige Informationen für Menschen mit Behinderung drin.

Es gibt auch Beschluss·vorlagen.

Da beschließt der Inklusions·beirat wichtige Sachen.

Sachlage:

Der Städteregionstag hat am 12.12.2013 den Inklusionsplan der StädteRegion Aachen beschlossen (Sitzungsvorlage 2013/0358). Dieser Plan enthält 70 Maßnahmen zu unterschiedlichen Themen des gesellschaftlichen Lebens für die gesamte Region.

Der Städteregionstag hat in unmittelbarer Folge zwei der Maßnahmen in eigener Zuständigkeit umgesetzt: Zum 01.04.2014 die Gründung des Inklusionsamtes und zum 16.09.2014 die Einrichtung des Inklusionsbeirates als Unterausschuss des Städteregionstages. Beide vertreten die Interessen behinderter Menschen in der Region, mit dem Ziel, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiter voranzutreiben.

Der Inklusionsbeirat setzt sich paritätisch aus Politikern/Politikerinnen aus den Fraktionen des Städteregionstages sowie Selbstvertretern_innen und Vereinen/Vertretungen/Verbänden der Behindertenhilfe zusammen (jeweils sieben). Die Mitglieder werden für eine Legislaturperiode vom Städteregionstag gewählt.

r jede Sitzung des Inklusionsbeirates erstellt die Verwaltung eine Tagesordnung mit zu behandelnden Themen. Mögliche Themenvorschläge können sowohl die Mitglieder des Beirats, die Verwaltung sowie Einwohner_innen in der StädteRegion Aachen einreichen.

Zu den einzelnen Themen auf der Tagesordnung werden von der Verwaltung Vorlagen angefertigt, die eine thematische Einführung sowie die mögliche Problemstellung oder Neuerung vorstellen.

Es kann zwischen Mitteilungs- und Beschlussvorlage unterschieden werden: Eine Mitteilungsvorlage ist eine grundsätzliche Information wohingegen der Beschlussvorlage vom Beirat zugestimmt werden muss.

Diese Abstimmung kann geheim oder namentlich stattfinden.

Die Sitzungen des Beirats werden von einer/einem gewählten Vorsitzenden aus den Reihen der Vertretungen geleitet. Die Geschäftsführung des Inklusionsbeirates obliegt der Verwaltung.

Die Einrichtung eines Inklusionsbeirates ist eine freiwillige Aufgabe der Städteregion Aachen. Sie war einer der ersten Landkreise mit einem Inklusionsbeirat. Auch aktuell ist dieses Format der politischen Beteiligung von Menschen mit Behinderung deutschlandweit eher selten.

Um die Beiratsarbeit für alle Interessierten in der Region verständlich zu machen, hat die Verwaltung die wichtigsten Informationen und Regeln in einer Broschüre in Leichter Sprache zusammengefasst. Die Broschüre wird aktualisiert und in der nächsten Sitzung ausgelegt.

Rechtslage:

Die UN·Behindertenrechtskonvention fordert im Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben. Die Vertragsstaaten garantieren, dass Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, erhalten.

Auch verpflichten sie sich, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgelder sind im Haushalt unter der Haushaltstelle 542100 veranschlagt.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Die politische Beteiligung der Menschen mit Behinderung ist eine Forderung der UN·Behindertenrechtskonvention und eine wichtige Voraussetzung der Teilhabe.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. Juni 2021Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Inklusionsbeirat
Details
Tagesordnung