Teilen:

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII, hier:
Lebenshilfe Aachen Familienentlastender Dienst GmbH


Letzte Beratung
Dienstag, 15. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23501

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Er beschließt die Anerkennung der Lebenshilfe Aachen Familienentlastender Dienst GmbH

als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.


 

 

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Lebenshilfe Aachen Familienentlastender Dienst GmbH mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 01.10.2020 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Lebenshilfe Aachen Familienentlastender Dienst GmbH (Lebenshilfe Aachen FeD GmbH) ist eine Tochtergesellschaft des Vereins Lebenshilfe e.V., dessen Vorstand auch die Gesellschafter der GmbH sind. Der Familienentlastende Dienst ist seit 1999 zunächst als Abteilung des Vereins aktiv; 2007 wurde hierfür die gemeinnützig tätige GmbH gegründet.

Ziel der Lebenshilfe Aachen FeD GmbH ist die Betreuung und Förderung von Menschen mit schwerst mehrfachen Behinderungen im Schul- und Freizeitbereich und die Entlastung ihrer Familien.

Der Schwerpunkt liegt vor allem auf der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und erfüllt damit Aufgaben der Jugendhilfe.

Die Lebenshilfe Aachen FeD GmbH bietet ca. 70 Schüler*innen tägliche Schulbegleitung an, freitags nach der Schule werden insgesamt zwölf Schüler*innen betreut. In den monatlichen Samstagsgruppen treffen sich insgesamt 61 Teilnehmende.

Das Freizeitangebot des Familienentlastenden Dienstes ist sehr breit gefächert.

Es gibt zum Beispiel unter der Rubrik „Kultur PUR“ Stadt- und Museumsführungen für die ganze Familie. Musikunterricht, Bastelgruppen und sogar ein Opernbesuch standen 2020 für die Kinder und Jugendlichen auf dem Programm. Sportlich ging es zum Beispiel für die jungen Leute ab 16 Jahren bei einer Wochenendtour mit Fahrrad über den Vennbahnweg.

In den Sommer-, Oster- und Herbstferien organisiert der FeD regelmäßig, u. a. in Kooperation mit der Jugendeinrichtung der Auferstehungskirche, Ferienspiele für Kinder mit und ohne Handicap.

Über die organisierten Freizeitaktivitäten hinaus, bietet der FeD eine persönliche Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Handicap als Unterstützung bei der Freizeitgestaltung Zuhause oder bei Unternehmungen an.

Das Jahresprogramm 2021 ist unter www.fed-aachen.de zu finden.

Das für diese Angebote notwendige Personal bringt je nach Einsatz eine entsprechende berufliche Qualifikation mit oder wird vorgabengemäß geschult. Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer absolvieren dieAnFöVO-Schulung entsprechend der Anerkennungs- und Förderungsverordnung und den Lehrgang zum Jugendleiter (JuLeiCa). Zudem werden sie intern regelmäßig für die Besonderheiten der inklusiven Arbeit geschult.

Der FeD möchte zukünftig seinen Leistungsrahmen ausweiten. Er beabsichtigt zum Beispiel selbst zertifizierte Schulungen anzubieten und Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Hierfür benötigt er die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.2016 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. Im nachfolgenden Raster sind die Beurteilungskriterien seitens FB 45 aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Daher ist die Anerkennung der Lebenshilfe Aachen Familienentlastender Dienst GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 SGB VIII auszusprechen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlagen:

  • Antrag und Satzung des Vereins
  • Raster zu den Beurteilungskriterien

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 15. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung