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Abrechnung einer Durchführungsvereinbarung mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH;
hier: OGS-Erweiterung der KGS Begau


Letzte Beratung
Dienstag, 15. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 60 Bauverwaltungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6881

Darstellung der Sachlage:

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet hat der Bund aus seinem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KInvFG) um ein zweites Kapitel erweitert, nach dem Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt wurden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) wurde der Stadt Alsdorf im Jahr 2018 davon ein Anteil in Höhe von 3.969.645 Euro bereitgestellt. Die Maßnahmen, die mit diesen Mitteln gefördert werden sollen, hat der Rat der Stadt Alsdorf in seinen Sitzungen am 26.03.2019 und 19.09.2019 festgelegt, darunter auch die OGS-Erweiterung der KGS Begau.

In seiner Sitzung am 21.05.2019 hat der seinerzeit zuständige Ausschuss für Gebäudewirtschaft auf Grundlage dieser Beschlüsse die Durchführungsvereinbarung 06/2019 OGS-Erweiterung der KGS Begau beschlossen. Die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH hat hierzu mit Schreiben vom 30.12.2020 die als Anlage beigefügten Abrechnungsunterlagen vorgelegt. Die Maßnahme wurde zwischen September 2019 und Dezember 2020 ausgeführt.

Darstellung der Rechtslage:

Seit dem 01.01.2012 bewirtschaftet die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH alle städtischen Gebäude. Sondermaßnahmen sind gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung von Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 sowie dem ergänzenden Handlungsrahmen vom 07.11.2011 unverzüglich nach Fertigstellung mit der Stadt Alsdorf abzurechnen.

Bei der Ausführung und Abrechnung der Maßnahme sind das KInvFG, das KInvFöG NRW und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden zu beachten. Gemäß KInvFG ist die zweckentsprechende Mittelverwendung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zu überprüfen und zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgte mit Schreiben vom 05.05.2021.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt die Abrechnungsunterlagen zur Durchführungsvereinbarung 06/2019 OGS-Erweiterung der KGS Begau zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Gemäß den Abrechnungsunterlagen der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH betragen die zuwendungsfähigen Kosten 689.714,74 Euro zuzüglich von der Stadt zu tragende, nicht zuwendungsfähige Selbstkosten der Gesellschaft in Höhe von 6.587,16 Euro. Der Bund trägt 620.743 Euro (ca. 90 %) der zuwendungsfähigen Kosten. Die Kostenobergrenze für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 694.943,30 Euro wurde um 1.358,60 Euro überschritten. Da die nichtzuwendungsfähigen Selbstkosten geringer ausgefallen sind als ursprünglich geplant, ergeben sich die Mehrkosten aus den förderfähigen Investitionskosten. Gegenüber den geplanten 688.000 Euro ergibt sich hier eine Überschreitung in Höhe von 1.714,74 Euro, die im Rahmen der Gesamtförderung gemäß Ratsbeschluss vom 15.09.2020 gedeckt werden können.

Gesamtkosten

rderanteil

Eigenanteil

Selbstkosten SEA

Planung

694.943,30 €

619.200,00 €

68.800,00 €

6.943,30 €

Abrechnung

696.301,90 €

620.743,00 €

68.971,74 €

6.587,84 €

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt-

 

 

Anlage:

AnlageAbrechnungsunterlagen zur Durchführungsvereinbarung 06/2019

gez.

Lo Cicero-Marenberg

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. Juni 2021HAS/WP 18/40. 3. Sitzung des Hauptausschusses

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