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"Leistungsvereinbarungen und Zuschüsse im Gesundheitsbereich"
Verlängerung der bestehenden Leistungsvereinbarungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10981

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die mit den der Sitzungsvorlage 2021/0243 als Anlage 1 aufgeführten Sozialverbänden und Einrichtungen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen um ein Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern und gleichzeitig in die Gespräche zu Neuverhandlungen einzusteigen.
  2. Er stimmt der Anpassung des Zuschusses an den Caritasverbandr die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. für das Jahr 2022 in Höhe von 42.800 € im Vorgriff auf die noch zu verhandelnden Leistungsverträge für 2023 zu, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2022.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, zu den vorliegenden Anträgen der AIDS-Hilfe Aachen e. V. und des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. einen Entscheidungsvorschlag für die Sitzung des Städteregionstages am 29.09.2021 zu unterbreiten.
  4. Er beauftragt die Verwaltung, r die Gewährung der Zuschüsse für pflichtige Aufgaben im Gesundheitsbereich im Haushaltsentwurf 2022 Mittel in Höhe von bis zu 2.148.186 € einzuplanen. Die Beträge ergeben sich aus der der Sitzungsvorlage 2021/0243 als Anlage 1 beigefügten Übersicht.

 

 

Sachlage:

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Städteregionstages zum Strukturkonzept 2015-2025 war die Verwaltung beauftragt worden, die finanzielle Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine u. a. im Bereich Gesundheit grundlegend zu überprüfen. Im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich wurden alle Leistungsvereinbarungen/Zu­schüsse (mit Ausnahme der Zuwendungen für die sozialpsychiatrischen Zentren) mit Wirkung zum 01.01.2017 fristgerecht gekündigt mit dem Ziel, im Jahr 2016 Verhandlungen über neue Vereinbarungen zu führen, um eine bessere Transparenz zu schaffen.

Auf die umfangreiche Sitzungsvorlage 2016/0280 für den Fachausschuss am 15.06.2016 bzw. Städteregionsausschuss am 16.06.2016, in der sämtliche Teilbereiche des Gesundheitsbereichs (Drogen- und Suchthilfe, AIDS-Hilfe, Telefonseelsorge u. a.) in einem transparenten Verfahren präsentiert wurden, wird ausdrücklich hingewiesen.

Von Seiten der Fraktionen wurde deutlich gemacht, dass kein grundlegender Änderungsbedarf bei den Leistungen an die Sozialverbände/Einrichtungen besteht, sondern die Träger sollten ihre Leistungen wie bisher in vollem Umfang erbringen und einen Schwerpunkt auf die Prävention legen.

Vor dem Hintergrund von Planungssicherheit wurde vereinbart, die Laufzeit der Verträge mit den Trägern, die pflichtige Aufgaben wahrnehmen, auf fünf Jahre festzulegen. Nachweisbare Steigerungen bei Personal- und Sachkosten, die in dieser Zeit zu einem Fehlbetrag geführt haben, sollten bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes bewilligt werden. Die freiwilligen Zuschüsse blieben zunächst unverändert und wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen berücksichtigt.

Zum 31.12.2021 laufen die mit den Sozialverbänden/Einrichtungen mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen aus (siehe Vorlage 2016/0500). Corona bedingt sind Verhandlungen zur Fortführung der Vereinbarungen derzeit nicht und daher nicht rechtzeitig möglich.

Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund vor, die bestehenden Leistungsvereinbarungen für ein Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Die Verträge sehen vor, dass bei nachgewiesenen Kostensteigerungen und Ausweisung eines Fehlbetrages (alle Leistungsträger erbringen Eigenanteile) eine Erhöhung des Zuschusses im Rahmen der Landesorientierungsdaten (in 2022 wird das 1% sein) beantragt werden kann. Aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur Neuverhandlung, schlägt die Verwaltung abweichend vor, die Erhöhung auf der Grundlage der tatsächlichen Tarifsteigerung des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) für das laufende Jahr vorzunehmen.

Eine Sonderrolle nimmt in diesem Zusammenhang die Suchthilfe des Caritasverbandes (CV) ein. Dieser ist bereits ab 2019 im Zuge der Gründung des Suchthilfeverbundes im Jahr 2020 und im Vertrauen auf zeitnah anstehende Neuverhandlungen der Leistungsverträge vollständig in die Rechte und Pflichten der Suchthilfe des Diakonischen Werkes auf dem Gebiet der Stadt Aachen eingetreten (vgl. Vorlage 2018/0371), hat aber seinerzeit deutlich darauf hingewiesen, dass der hohe Eigenanteil nicht über das Ende der Laufzeit der Verträge hinaus erbracht werden kann (s.a. Ziffer 3.2 des Beschlussvorschlages sowie Ausführungen zu „Veränderung der Kosten- und Finanzierungssituation“ in der Vorlage 2018/0371).

Der Suchthilfeverbund besteht aus den Trägern CV und DW sowie der StädteRegion Aachen und setzt seit 2020 das sog. Standortmodell um, bei dem an jedem der fünf Standorte des Suchthilfeverbundes jeweils ein Träger tätig ist, um die organisatorischen, historisch gewachsenen, strukturellen und rechtlichen Unsicherheiten aufzusen, die sich vorher durch die gemeinsamen Trägerschaften ergeben hatten. Ein Auslöser für die strukturellen Veränderungen waren auch die wirtschaftlichen Probleme des DW. Der CV hatte seinerzeit zugesagt, auf eine Zuschusserhöhung für die unmittelbaren Leistungen der Suchthilfe zu verzichten. Dies war nur möglich durch Einbringung von erheblichen Eigenmitteln.

Erhebliche Kostensteigerungen bei den Personalkosten innerhalb der vergangenen Jahre können nun nicht zeitnah in die Neuverhandlungen eingebracht werden. Insoweit bittet der Caritasverband im Vorgriff auf den noch zu verhandelnden Leistungsvertrag ab 2023 zusätzlich um Bewilligung eines Anpassungsbetrages in Höhe von 42.800 € im Haushaltsjahr 2022 (Anlage 2), bei dem es sich um bisher eingebrachte Eigenmittel des CV handelt. Der Betrag erscheint verwaltungsseitig nach überschlägiger Prüfung angemessen. Sofern die Verwaltung im Rahmen der Neuverhandlungen zu einer anderen Bewertung kommen sollte, wird dies entsprechend berücksichtigt. Gleichzeitig werden bei neu abzuschließenden Verträgen ab 2022 nach Möglichkeit auch die Standards des Suchthilfeplanes Berücksichtigung finden.

Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses zu Verbundkosten (vgl. Vorlage 2019/0056) erfolgte mit Blick auf die für 2021 geplanten Neuverhandlungen lediglich für die Jahre 2020 und 2021. Dieser soll daher auch in 2022 zunächst unverändert i. H. v. 84.400 € gewährt werden.

Alle Träger haben für den Fall einer positiven Beschlussfassung bereits vorab ihr Einverständnis zum geplanten Vorgehen gegeben. Die AIDS-Hilfe sowie das DW haben in dem Zusammenhang allerdings Anträge auf Gewährung einer Sonderzahlung gestellt, über die noch zu entscheiden ist.

Die außerhalb der Leistungsvereinbarungen durch das Gesundheitsamt bewilligten freiwilligen Zuschüsse sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Diese werden in unveränderter Höhe in den Haushaltsentwurf 2022 eingebracht und nur bei positiver Beschlussfassung zum Haushalt ausgezahlt.

Rechtslage:

Der Städteregionstag ist gemäß § 3 Abs. 1, Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachengesetz) vom 26.08.2008 i.V.m. § 26 Abs. 1, Satz 3 KrO NRW i.V.m. § 4 Abs. 1 Buchst. c) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen vom 24.11.2009 zuständig für die Gewährung von Zuschüssen über 250.000 Euro. Die Zuständigkeit des Städteregionstages ist gegeben, da die Gesamtsumme der Zuschüsse diesen Wert übersteigt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 ist im Produkt 07.01.01 unter Sachkonto A/531707 zu veranschlagen und beträgt rd. 2.150.000 Euro. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 ergibt sich damit abhängig von der Zahl der Erhöhungsanträge- ein Mehraufwand von bis zu rd. 101.500 Euro.

Soziale Auswirkungen:

Mit den Leistungsvereinbarungen werden durchgehend pflichtige Aufgaben der StädteRegion Aachen abgedeckt. Die StädteRegion Aachen trägt damit daneben auch zu der im ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW) verankerten Angebotsvielfalt bei. Mit der Förderung der Träger werden Menschen in schwierigen Lebensphasen durch ein gezieltes Angebot unterstützt. Die StädteRegion Aachen leistet mit diesen Beratungsangeboten einen wichtigen sozialen Beitrag zur Verbesserung der einzelnen Situationen der verschiedenen Menschen in der StädteRegion.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlagen:
Aufstellung und Übersicht zu den Leistungsverträgen bei pflichtigen Aufgaben (Anlage 1)

Antrag des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. vom 05.05.2021 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. Juni 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 16. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung