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Installation einer Sozialraumkoordination
- Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom
[25.05.2021](si010.asp?YY=2021&MM=05&DD=25 "Sitzungskalender 05/2021 anzeigen"
) -


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11098

Beschlussvorschlag:

a)Beschlussvorschlag der SPD-Städteregionstagsfraktion

Der Städteregionsausschuss trifft aufgrund des Antrages der SPD-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

1.Er beschließt für das Jahr 2021 eine freiwillige Förderung für die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in der StädteRegion Aachen in Höhe von 50.000, die hiermit eine Sozialraumkoordination in der StädteRegion Aachen installieren will.

2.Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende zweckgebundene Vereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in der StädteRegion Aachen abzuschließen.

3.Er beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Mittel in den Haushaltsentwurf 2022 und die der Folgejahre einzustellen.

b)Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung

Der Städteregionsausschuss trifft abweichend vom Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidung:

Er lehnt die Installation einer Sozialraumkoordination und die damit verbundene freiwillige Förderung für die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in der StädteRegion Aachen in Höhe von 50.000 € ab.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 25.05.2021 beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion die Aufnahme des TOP „Installation einer Sozialraumkoordination“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt (SOZ) am 16.06.2021sowie der Sitzung des Städteregionsausschusses am 17.06.2021 (vgl. Anlage).

Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine zweckgebundene Vereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege über freiwillige Mittel in Höhe von 50.000 € abzuschließen, die die Installation einer Sozialraumkoordination zum Gegenstand hat (vgl. Beschlussvorschlag a).

Zur Begründung verweist die Antragstellerin auf den Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Träger der Freien Wohlfahrtsverbände (AG-FW) vom 29.11.2019 an die damalige Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel.

In diesem wird ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nachstehende Aufgaben im Kontext Sozialplanung und Digitalisierung nicht zu leisten seien:

  1. Unterstützung von Prozessen der Weiterentwicklung bereits vorhandener Angebote mit Blick auf die sozialen Bedarfe als Sozialpartner der StädteRegion Aachen;
  2. Abstimmung der Weiterentwicklung im digitalisierten Zugang zu kommunalen Dienstleistungen in den nächsten 2-3 Jahren (Online-Zugangsgesetz), die auch elementare Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege betreffen.

Verwiesen wird dabei auf eine für beide Aufgabenfelder für wichtig erachtete, dichte und zeitnahe Kommunikation und Koordination mit den verschiedenen Akteur_innen, sowie die für die zu 1. beschriebene Aufgabe erforderliche optimierte Zusammenarbeit und Vernetzung der wohlfahrtsverbandlichen Akteur_innen untereinander, sowie mit den jeweiligen Partner_innen auf städteregionaler und kommunaler Ebene.

Entsprechend erstreckt sich das Tätigkeitsfeld der Sozialraumkoordination gemäß dem Schreiben auf folgende Aufgaben: Verschaffung eines Überblickes über die Einrichtungen, Institutionen und Initiativen im Gebiet, Teilnahme an örtlichen Arbeitskreisen und Konferenzen, Interessensvertretung der AG-FW in den jeweiligen Arbeitsprozessen sowie konstruktive Zusammenarbeit mit den kommunalen und städteregionalen Sozialplanungen. Weitere Ausführungen zum Tätigkeitsfeld sind in einer beigefügten Stellenbeschreibung konkretisiert.

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

Sozialraumorientierung und die damit verbundene Kommunikation, Koordination und Vernetzung gehört nach Einschätzung der Verwaltung zum Selbstverständnis wohlfahrtsverbandlicher Arbeit auf den verschiedensten Ebenen. Sie ist Teil der Organisationsentwicklung vieler - auch in der örtlichen AG-FW zusammengeschlossenen Verbände. Zum Ausdruck kommt dieses Verständnis auch in der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 31.03.2015 mit dem Titel „Der Sozialraum als Ort der Teilhabe“. In sechs Botschaften wird die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Engagements der Wohlfahrtsverbände im Sozialraum verdeutlicht. Vier Empfehlungen fordern die Verbände daher auf, ihre Strukturen und ihr Aufgabenverständnis weiterzuentwickeln, um ihren Anspruch, bürgernahe und ganzheitliche Hilfen für jede und jeden Hilfesuchenden anzubieten, einzulösen.

Parallel dazu bündelt die AG-FW als Zusammenschluss der Verbände die Kompetenzen der freien Wohlfahrtspflege. Sie kann so das professionelle Wissen und die Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag nutzen, um auf besonderen Handlungsbedarf im sozialen Bereich hinzuweisen. Mitwirkung und gestaltung erfolgen u.a. durch Vertretungen in Arbeitskreisen und in politischen Fachgremien und setzen den regelmäßigen Austausch innerhalb der Verbände und den Dialog mit den Partnern (unter anderem aus Politik, Verwaltung sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen) voraus.

Mit Blick auf das Aufgabenfeld und die vorgenannten Aktivitäten ergeben sich nach Auffassung der Verwaltung Schnittmengen zwischen dem angeführten Tätigkeitsfeld einer Sozialraumkoordination und bestehenden Aufgaben sowie allgemeinen Interessenslagen der Verbände und der in ihr strategisch wie operativ tätigen Personen/Funktionsträger_innen. Die Aufgaben der Sozialraumkoordination lassen sich ihrem Wesen nach Geschäftsführung/Leitung der jeweiligen Verbände und ihren Angeboten bzw. Projekten vor Ort zuordnen (z.B.: Kommunikation in die Reihen der AG-FW und Transfer von Erkenntnissen in die AG-FW; Seismographenfunktion; Interessenvertretung der AG-FW in Arbeitsprozessen mit Verwaltung/Politik, Aufbau und Pflege zu Kontakten wichtiger Akteure im Sozialraum).

Die Aufgaben der Sozialraumorientierung in der Ausgestaltung der sozialen Landschaft und der Digitalisierung werden nach Wahrnehmung der Verwaltung in anderen vergleichbaren - institutionellen Kontexten (zum Beispiel seitens der Träger der Behindertenhilfe oder der Kommunen) durch den zuvor genannten Personenkreis ausgestaltet.

Neben diesen inhaltlichen Aspekten ist aus Sicht der Verwaltung die organisatorische Einbindung einer überverbandlichen Sozialraumkoordination in das Gefüge der AG-FW nicht hinreichend nachzuvollziehen, insbesondere die Anstellungsträgerschaft und das Zusammenspiel mit der im zweijährigen Turnus wechselnden Sprecher_innenfunktion.

Ungeachtet dessen erschließt sich verwaltungsseitig die Verbindung zwischen der koordinierenden und planerisch ausgerichteten Tätigkeit der zu 1. beschriebenen Aufgabe und den umsetzungsorientierten und technischen Ausgestaltungen der zu 2. beschriebenen Aufgabe im Zuge der Digitalisierung nicht. Im Stellenprofil finden sich hierzu keine Ausführungen, zugleich stehen im Fokus des benannten Online-Zugangsgesetzes ausschließlich Verwaltungsdienstleistungen.

Gleichwohl ist nach Auffassung der Verwaltung, eine qualifizierte und zielgerichtete Beteiligung und Einbindung der AG-FW in den sozialplanerischen Gesamtprozess von Wichtigkeit und Bedeutung. Verwaltungsseitig wurde daher die örtliche AG-FW in der StädteRegion Aachen seinerzeit im Rahmen des 2016 begonnenen Aufbaus der Sozialberichterstattung und planung von Beginn an als maßgebliche Akteurin der sozialen Landschaft in den Prozess unmittelbar einbezogen.

Konkret erfolgte Art und Umfang der Mitwirkung der AG-FW in Bezug auf die Sozialplanung seit 2016 dabei in folgender Form:

  • Mit den Vertreter_innen der in der AG-FW zusammengeschlossenen Verbände wurden im Rahmen zweier Werkstätten im Jahr 2017 Aufbau und Ausgestaltung der Sozialberichterstattung thematisiert und diskutiert. Ziel war es, die praxisfundierte Expertise frühzeitig in die Entwicklung der Themenbereiche und der Indikatorenauswahl einzubinden. Ferner wurde eine eigenständige Stellungnahme der AG-FW als Bestandteil der Sozialberichterstattung vereinbart.

  • Die aus dem politischen Auftrag der Kopplung der freiwilligen Förderung an die Ergebnisse der Sozialplanung resultierende Neuausrichtung und Verfahrensänderung wurden mit allen in der AG-FW vertretenen Verbänden hinsichtlich Zeitachse, Kriterien, Übergangsregelungen, Antragserfordernisse sowie identifizierte sozialräumliche Bedarfe auf drei gemeinsamen Terminen in 2017und 2018 kommuniziert und erläutert.

  • Im Rahmen der thematischen Erweiterung der Sozialberichterstattung in 2019 (Teilbericht zu Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen) wurde der Werkstattdialog zwischen Verwaltung und Trägerlandschaft weiter fortgeführt. Die Einbindung der Trägerexpertise erfolgte aufgrund der Vielfalt der Akteure dabei auf Ebene der Einrichtungen und Initiativen im Rahmen von zwei Terminen.

  • Im Kontext des Handlungskonzeptes zur Sozialplanung und dem im Jahr 2020 gegründeten Kompetenznetz „Gesundheitsförderung im Alter“ engagieren sich derzeit drei Verbände durch Teilnahme von Geschäftsführung oder Projektleitungen an jährlich bis zu 3 Mal stattfindenden Planungs- und Steuerungstreffen.

r die derzeit erfolgende Fortschreibung der Sozialberichterstattung in 2021 ist erneut geplant, die Expertise der freien Wohlfahrt im Rahmen von 2-3 Werkstatttreffen einzubinden. Auch soll das Format für den Austausch zu der an die Fortschreibung angepassten Weiterentwicklung der freiwilligen Förderung im Sozialbereich ab 2023 genutzt werden.

Hierzu hat die Verwaltung die Geschäftsführungen der Verbände zu einem ersten Termin in digitaler Form am 17.06.2021 eingeladen und im Vorfeld mit den Leitungen der in den letzten Jahren aus freiwilligen Mitteln geförderten wohlfahrtsverbandlichen Projekte leitfadengestützte Interviews zu Stand und Wirkung der Vorhaben geführt.

Die bisherigen Erfahrungen mit den Formaten der Zusammenarbeit zeigen, dass gerade im Sinne eines integrierten Vorgehens, die Vielfalt der trägerspezifischen Arbeitsschwerpunkte, Interessen, Perspektiven und Erfahrungen mit verschiedenen Zielgruppen im Sozialraum einen sozialplanerischen Mehrwert für alle Beteiligten begründet. Indem durch die verschiedenen Verbände qualitative Impulse für eine sozialraumbezogene Bedarfsbestimmung gesetzt werden können, finden diese auch Eingang in die Ausgestaltung der an die Ergebnisse der Sozialplanung gekoppelten freiwilligen Förderung im Sozialbereich.

Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, dass das Anliegen bereits in der Sitzung des SOZ am 17.06.2020 unter TOP 17 Anfragen und Mitteilungen vorgetragen wurde. Die Fraktionen hatten zugesagt, das Thema bei den Haushaltsberatungen für 2021 aufzugreifen und zu berücksichtigen.

Rechtslage:

Bei der Förderung handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 €.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 € als Sachaufwendungen im Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“, Sachkonto 531860 „Zuschüsse an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege“ bereitgestellt worden.

Soziale Auswirkungen:

Zur Mitwirkung an der sozialen Verantwortung für die in der Region lebenden Menschen bezieht die StädteRegion Aachen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in die Weiterentwicklung der Sozialplanung ein.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:
Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 25.05.2021, beinhaltend den Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in der StädteRegion Aachen vom 29.11.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Mittwoch, 16. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Tagesordnung