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Projekt "Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen"


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11075

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1.Er ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen des Projektaufrufes „Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen“ einen Projektantrag einzureichen.

2. Bei einer Projektbewilligung sind die finanziellen Auswirkungen im Budget 2021 zu berücksichtigen und in den Budgetentwurf 2022 einzuplanen.

 

 

Sachlage:

Mit dem als Anlage dieser Vorlage beigefügten MAGS-Förderprogramm soll die Suchtberatung für wohnungslose Menschen gestärkt werden. Ziel hierbei ist es, eine ganzheitliche Hilfe durch Vernetzung und Kooperation mit Blick auf den Einzelfall zu etablieren.

Im Fokus stehen chronisch suchtkranke Frauen, wobei die Hilfe bei Bedarf auch Männern in vergleichbaren Situationen offenstehen soll. Die Verwaltung (A 53 Gesundheitsamt) beabsichtigt, sich mit einem entsprechenden Antrag hieran zu beteiligen.

r die Dauer des Projektes soll eine 1,0 Stelle Soziale Arbeit (Streetwork) nach Entgeltgruppe 12 TVÖD SuE befristet für einen Zeitraum von zunächst 18 Monaten (voraussichtlich 01.10.21-31.03.23) besetzt werden.

Sie wird angesiedelt im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes. Hinzu kommen Sachkosten in der üblichen Größenordnung für technische Ausstattung, Fahrtkosten, Druckkosten u. ä.. Das Land gewährt hierfür eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 55.500 € hrlich. Die voraussichtlich entstehenden Personalkosten liegen bei rd. 53.500 hrlich, so dass diese als gedeckt anzusehen sind, als „Eigenleistung“ verblieben anteilige Sachkosten.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Im Falle der Projektbewilligung wird eine Vollzeitstelle zunächst befristet für 18 Monate- besetzt werden; dies hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Festbetragsfinanzierung in Höhe von 55.500 r 12 Monate deckt die entstehenden Personalkosten. Die verbleibenden Sachkosten können im Rahmen des Budgets des A 53 abgedeckt werden.

Bei Projektstart zum 01.10.2021 entstehen anteilige Personalkosten in Höhe von rd. 13.500 sowie anteilige Einnahmen in Höhe von rd. 13.900 . Im Budgetentwurfr das Haushaltsjahr 2022 sind Personalkosten in Höhe von 53.500 und Einnahmen in Höhe von 55.500 eingeplant.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:
rderbekanntmachung Suchtberatung für Wohnungslose


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 16. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung