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Einrichtung einer ausländerrechtlichen Beratungskommission


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 33 - Ausländeramt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11062

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss beschließt die Einrichtung einer ausländerrechtlichen Beratungskommission im A 33/Ausländeramt.

Sachlage:

 

In der StädteRegion Aachen leben zurzeit rund 95.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus 172 Staaten. Die meisten dieser Menschen haben sporadischen oder regelmäßigen Kontakt zum Ausländeramt der StädteRegion Aachen.

 

Für zahlreiche dieser Menschen ist der Kontakt zum Ausländeramt der erste Kontakt mit einer deutschen Behörde. Menschen mit unterschiedlichsten Lebenshintergründen und persönlichen Schicksalen (z.B. Fluchterfahrungen) sprechen in der Ausländerbehörde vor. Dieser Tatsache sind sich die rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramtes, die eine Willkommenskultur pflegen, bewusst. Diese ist geprägt von Wertschätzung, Offenheit und Toleranz.

 

Das Thema ‚Integration‘ hat in den zurückliegenden Jahren eine immer höhere Bedeutung erhalten. Dies liegt nicht zuletzt am Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dieses Gesetz schafft innerhalb des bestehenden migrationspolitischen Rahmens die Voraussetzungen dafür, dass diejenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, nach Deutschland kommen können.

 

Dies umfasst nicht nur gut ausgebildete Fachkräfte, sondern auch Menschen, die in Ausbildungsberufen ihre Zukunft sehen. Der Aufenthalt für Studierende und Wissenschaftler ist attraktiver zu gestalten und soll letztendlich zu einem dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet führen. Das Ziel: gut ausgebildete Menschen im Bundesgebiet zu halten.

 

Die Ausländerbehörde hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem Steuerungsinstrument für den inländischen Arbeitsmarkt entwickelt. Waren früher noch die Arbeitsämter stark in diesen Prozess eingebunden, so hat sich die Zuständigkeit mittlerweile auf die Ausländerbehörden verlagert. Die Entscheidungen der Ausländerbehörde haben somit große Auswirkungen auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

 

Dennoch ist die Ausländerbehörde auch ordnungsrechtlich tätig und für die Rückführung von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zuständig. Zwar hat sich in den zurückliegenden Jahren ein umfangreiches Rückführungsmanagement etabliert, das den Fokus zunächst auf freiwillige Ausreisen legt und die Menschen hier ggf. aktiv unterstützt, was z.B. die Beantragung von finanziellen Hilfen betrifft. Dennoch lassen sich nicht alle Fälle einvernehmlich regeln, so dass auch zwangsweise Rückführungen zur Arbeit der Ausländerbehörde gehören.

 

In diesem Spannungsfeld bewegen sich die betroffenen Menschen, ehrenamtliche Unterstützer, Vereine und Verbände sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramtes. Hier kann nicht in jedem Fall Einvernehmen erzielt werden. Aber es kann im Bedarfsfall das Gespräch gesucht werden.

 

Um hierfür eine Plattform zu haben, wurden vor rund 10 Jahren, die sog. Härtefallgespräche etabliert. Konkreter Anlass war ein junger Mann, der in sein Heimatland rückgeführt werden sollte. An diesen Gesprächen haben Vertreter der Kirchen und der Verwaltung teilgenommen und aktuelle Fälle besprochen, die z.B. über Netzwerke, Unterstützer o.a. an sie herangetragen wurden, um Handlungsspielräume zu erörtern.

 

Dieser vertrauensvolle Austausch hat sich gut etabliert. Dennoch erscheint es sinnvoll, den Austausch zu besonderen Einzelfällen auf eine breitere Basis zu stellen. Dies soll nicht zuletzt vor dem Hintergrund geschehen, eine erhöhte und breitere Transparenz der Arbeit des Ausländeramtes zu schaffen und die wechselseitige Akzeptanz zu schärfen.

Die Verwaltung schlägt daher eine ausländerrechtliche Beratungskommission (ARB) als sog. ‚Beiratsmodell‘ vor. Diesem Beirat sollen angehören:

 

  • 7Mitglieder der Fraktionen (nach Mehrheitswahlrecht)
  • 3Mitglieder der Verwaltung
  • 3Vertreterinnen oder Vertreter der im Arbeitskreis ‚Dialog der Religionen vertretenen Religionsgemeinschaften (evangelische Kirche, Katholische Kirche sowie eine Vertreterin/ein weiterer Vertreter der im AK vertretenen Religionsgemeinschaften)
  • ein Mitglied des Arbeitskreises der Integrationsräte (AKI)
  • ein Mitglied der AG freie Wohlfahrtsverbände

 

Die ARB hat keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse gegenüber der Verwaltung der StädteRegion Aachen. Ihre Beratungsergebnisse dienen der Verwaltung als Entscheidungshilfe bei ausländerrechtlichen Entscheidungen. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung, die als Anlage beigefügt ist.

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

In Vertretung

gez.: Nolte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:
Geschäftsordnung der ausländerrechtlichen Beratungskommission (ARB)

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 16. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung